…OrtA gewesen ist. Dass auf Grund der Zusammenlegung zweier Wohnungen und der fehlenden praktischen Bedeutung in den nunmehrigen Meldungen unterschiedliche TOP-Bezeichnungen angegeben sind, kann wohl nicht ernsthaft - ohne Beweisergebnisse dafür - zu der Annahme führen, die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatten wohnten möglicherweise im selben Haus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX i n der Verwaltungsstrafsache VN NN , Straßenbez , PLZ Ortsbez / Ortsang , nach Durchführung der mündlichen Verhandlung gemäß § 44 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) über die Beschwerde des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Hotel S_KG, über die Beschwerde vom 12.10.2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 28.09.2010, mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellung der Einkünfte gemäß § 188…
…Sparbücher geschlossen hatte. Aus eben diesem Grunde aber kann § 295a BAO zu Anwendung kommen. Es kann hier ein Bescheid über einen Sachverhalt - der von Anfang an nicht vorlag - die Beweislage hat ergeben, dass ein die Steuer auslösender Tatbestand im Sinne des § 1 Abs. 1 ErbStG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen N.N., Wien, vertreten durch Mag. Thomas Mollik, CAUSA Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Türkenstraße 25/8, wegen des Finanzvergehens der…
…Zustimmung der Verteidigung in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt wurde (S befand sich auf einer seit längerem gebuchten Urlaubsreise in Portugal) wurde die Beweislage nochmals erörtert. Hinsichtlich der derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des S führte der nunmehr vor dem Berufungssenat einschreitende Verteidiger unter Vorlage entsprechender…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Rechte Bahngasse 10 Tür 19D, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. August 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***, über die Beschwerde vom 19. Februar 2026 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 13. Februar 2026 betreffend die Feststellung gemäß § 8 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz…
…Glaubhaftmachung, wenn Denkgesetze oder allgemeines menschliches Erfahrungsgut eher gegen den behaupteten Sachverhalt sprechen. Können Tatsachenfeststellungen nicht getroffen werden, trifft die Beweislast diejenige Seite, zu deren Gunsten die entsprechende Tatsache wirken würde: Die Abgabenbehörde hat damit die Beweislast für Tatsachen zu tragen, die den Abgabenanspruch begründen…
…weil die Gerichte, ohne dass ein Anscheinsbeweis für die Schuld vorgelegen ist, den Beschwerdeführer zu einer Aussage verhalten und damit die Beweislast von der Anklage auf die Verteidigung verlagert haben. Zwar ist es in vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung beherrschten Systemen, wie dem österreichischem Strafprozess…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers WP u StB, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, und WTSB Steuerberatungs GmbH, Loferer Bundesstraße 5, 5700 Zell am See / Pinzgau…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 20. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 22. Juli 2021 betreffend Festsetzung Grunderwerbsteuer gem § 201 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch INTEGRA Steuerberatungs GmbH, Sanzingasse 8, 1100 Wien und Gerhard Stich, Wirtschaftstreuhänder - Steuerberater Schulweg 2, 3442 Langenschönbichl, und Salztorgasse 5, 1010 Wien, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. September 2015…
…für das Vorliegen einer Schenkung, so obliegt die Beweislast für einen anderen Geschehensablauf dem Abgabepflichtigen. Eine einmal entstandene Steuerschuld kann nachträglich durch anderslautende Vereinbarungen der Parteien nicht mehr in Wegfall gebracht werden. Strittig ist demnach im gegenständlichen Fall lediglich die Sachverhaltsfrage, ob nach dem Willen…
Mit dieser Vorgangsweise wurde den Bestimmungen des § 11 Bodenschätzungsgesetz entsprochen. Die erläuternden Erklärungen der mit der Durchführung der Bodenschätzung beauftragten Bediensteten anlässlich der Vorbesprechung und insbesondere anlässlich der Schlussbesprechung (an der der Bw. nachweislich teilnahm), sollte es auch unvertretenen und rechtsunkundigen Parteien ermöglichen, unter fachkundiger…
…§ 119, 138 ff BAO). Wenn Tatsachenfeststellungen nicht getroffen werden können, trifft die Beweislast denjenigen, zu dessen Gunsten die entsprechende Tatsache wirken würde: Die Abgabenbehörde hat damit die Beweislast für Tatsachen zu tragen, die den Abgabenanspruch begründen; der Steuerpflichtige für Tatsachen, die Begünstigungen, Steuerermäßigungen u.ä…
…hindeutende Aufschreibungen vorgefunden worden, aus denen u.a. der Schriftzug "8 Bl.l...Klaus" (offenbar abgekürzt für "8 Stangen Memphis Blue light für Klaus ") erkennbar ist. In Ansehung dieser Beweislage teilt der Unabhängige Finanzsenat die Auffassung der Abgabenbehörde erster Instanz, d.h. er hält ebenfalls…