…Frage könne daher nur dahingehend verstanden werden, ob bzw. inwieweit die Beamten in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht in die Betriebe eingegliedert seien. In diesem Zusammenhang stelle sich die Rechtslage wie folgt dar: Die Beamten würden nicht auf Dienststellen verwendet werden, sondern in Betrieben der TA-AG und…
…sämtliche Arbeitnehmer geltendes Betriebsverfassungsrecht, unabhängig davon, ob ihr Arbeitsverhältnis privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist, spricht nach Auffassung der Berufungsbehörde für eine Eingliederung in den Betrieb des (ausgegliederten) privaten Rechtsträgers und somit gegen die Arbeitgeberstellung des Bundes. Als Folge dieses einheitlichen Betriebsverfassungsrechts können daher auch…
…2012, 2013 und 2014 ist als Grund der Reise, bei jeder Fahrt, "BVerfG" (Betriebsverfassungsgesetz) angegeben. Im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung wurden die Fahrtenbücher ergänzt: Rechts ist dabei in grüner Schrift ein anderer Reisegrund, jeweils im Zusammenhang mit gewerkschaftlicher Tätigkeit (zB Besprechung mit **Vors. X, Treffen…
…aus, gemäß § 77 deutsches Betriebsverfassungsgesetz würden Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausschließlich durch den Arbeitgeber durchgeführt / exekutiert werden. Der Betriebsrat dürfe nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebes eingreifen. Beim Abschluss der gegenständlichen Bezeichnung_A sei der Betriebsrat zwar angehört und…
…die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen (normativer Teil) regeln und die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil) festlegen würden (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag). Da bei einer Besteuerung des 13. Gehaltes (Urlaubsgeld) als…
…nur die Dichte des kollektiven Arbeitsrechtes, sondern auch jene der Betriebsräte in der Schweiz um ein Vielfaches höher als in Österreich ist. Die beiden zuletzt genannten lohngestaltenden Vorschriften der Ziffern 5 und 6 knüpfen klar und eindeutig an Bestimmungen des österreichischen Arbeits- und Betriebsverfassungsrechtes an (§…
…nur die Dichte des kollektiven Arbeitsrechtes, sondern auch jene der Betriebsräte in der Schweiz um ein Vielfaches höher als in Österreich ist. Die beiden zuletzt genannten lohngestaltenden Vorschriften der Ziffern 5 und 6 knüpfen klar und eindeutig an Bestimmungen des österreichischen Arbeits- und Betriebsverfassungsrechtes an (§…
…dass sich zwar die Fälligkeit des Entgelts für die Arbeitsleistung primär nach den Vereinbarungen im Dienstvertrag richtet. Allerdings ist auf allfällige kollektivvertragliche oder betriebsverfassungsrechtliche Normen Bedacht zu nehmen, sodass im Ergebnis Gehaltszahlungen fast ausnahmslos monatlich erfolgen. Zudem liegt für das Jahr 2002 auch kein entsprechender…