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104 902 Treffer436 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 171–1732.4 Bestimmte Kreditinstitute (§ 5 Z 3 KStG 1988) sowie Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen (§ 5 Z 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

2.4 Bestimmte Kreditinstitute (§ 5 Z 3 KStG 1988) sowie Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen (§ 5 Z 4 KStG 1988) 2.42.4.1 Bestimmte Kreditinstitute im Sinne des BWG (§ 5 Z 3 KStG 1988) Rz 171: Die Befreiung der in dieser Ziffer genannten Banken erfolgt aus…

VereinsR 2001 Rz 417–4282.6 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sind im Rahmen der Veranlagung zu erklären. Rz 419: Keine beschränkte Steuerpflicht besteht bei Beteiligungserträgen im Sinne des § 10 KStG 1988, genossenschaftlichen Rückvergütungen, Einkünften innerhalb eines Beteiligungsfonds, Einkünften aus Förderungsdarlehen (§ 21 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) und bei im Rahmen eines steuerbefreiten Betriebes (dh…

KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Pensionskassen (§ 6 Pensionskassengesetz) und Beteiligungsfondsgesellschaften (§ 6 Beteiligungsfondsgesetz) sind zwingend in der Rechtsform der AG zu führen. Rz 11: Die Societas Europaea (SE) ist eine auf Grundlage des Gesetzes über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SEG, BGBl. I Nr…

EStR 2000 Rz 6219–622120.2.5 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter Aktiengesellschaften abgeschafft worden. Der Sonderausgabenabzug ist gemäß …

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

… ein Verwahrkonto; im Fall eines Investmentunternehmens iSd § 59 GMSG (Rz 57) Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen am Finanzinstitut (zB im Rahmen eines Organismus für gemeinsame Anlagen, Anlagefonds, Indexfonds, privaten Beteiligungsfonds, Hedgefonds, Risikokapitalfonds, Leveraged buyout Fonds sowie ähnlicher Investment-Instrumente, die das Investieren bzw. Reinvestieren in oder das…

EStR 2000 Rz 617220.2.2.6 Liquidation
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…1988, Berechtigungen aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes, nicht jedoch echte stille Beteiligungen sowie echte stille Beteiligungen im Sinne des Beteiligungsfondsgesetzes. Kommt dem Anteilsinhaber auf Grund der Liquidation der Körperschaft tatsächlich nichts zu, liegt insofern ein Ergebnis im Rahmen der Einkunftsart des …

LStR 2002 Rz 541–5437.7 Genussscheine, junge Aktien, Wohnsparaktien (§ 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…junge Aktien, Wohnsparaktien (§ 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 7.7.1 Genussscheine Rz 541: Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen vor dem 01.01.2011 im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1982 idgF, sind als Sonderausgaben innerhalb des…

UFSK RV/0270-K/04Ausschüttungen auf Grund von Anteilsrechten an agrargemeinschaftlichen Grundstücken durch eine Agrargemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004Teil 2/2

…Genussrechtsemittenten und des Genussrechtsberechtigten zu kontrollieren, existiert in der Regel (dh abgesehen von Genussrechtsformen, die den gegenständlichen Rechten in keiner Weise ähnlich sind, vgl Beteiligungsfondsgesetz BGBl 111/1982) nicht. jj.) Über Streitigkeiten der Mitglieder der Bw. untereinander, zwischen der Bw. und ihren Organen oder Mitgliedern…

UFSK RV/0269-K/04Gewinnausschüttungen auf Grund von Anteilsrechten an agrargemeinschaftlichen Grundstücken durch eine Agrargemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004Teil 2/2

…in der Regel (mit Ausnahme von Rechten, die den hier zu beurteilenden Rechten in keiner Weise vergleichbar sind, vgl. BGBl 111/1982 Beteiligungsfondsgesetz) keine Behörde Einfluss nehmen. Im Falle von Verfahren, die durch eine hoheitliche Entscheidung beendet werden, sind im Zusammenhang mit Genussrechten andere Verfahrensbestimmungen…

InvFR 2018 Rz 141–1452.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung „Fonds“
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung "Fonds" 2.4.1. Geschlossene Fonds Rz 141: Geschlossene Fonds können entweder als Kapitalgesellschaften oder als Personengesellschaften eingerichtet werden. Häufig werden sie als Kommanditgesellschaften errichtet. Geschlossene Fonds haben eine im Vorhinein vereinbarte feste Fondslaufzeit ("closed-end" Fonds). Oft…

LStR 2002 Rz 621–6277.14.2.3 Nachversteuerung von Genussscheinen und jungen Aktien
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…die Nachversteuerung in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten, höchstens aber in Höhe der als Sonderausgaben abgesetzten Beträge. Rz 623: Im Falle der Auflösung eines Beteiligungsfonds oder der Liquidation der Aktiengesellschaft erfolgt die Nachversteuerung höchstens in Höhe des Liquidationserlöses bzw. bei Kapitalherabsetzung höchstens in Höhe des rückbezahlten…

UFSW RV/1552-W/03Besteht die Gegenleistung für die Abtretung von Beteiligungen an Unternehmen in der Übernahme der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber den Genussscheininhabern, wird kein Tatbestand des KVG, sondern allenfalls des Gebührengesetzes erfüllt (fortgesetztes Verfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2003

…diesem Zeitpunkt die Unternehmensbeteiligungen der Z.U. AG erworben. Diese Beteiligungen waren von der Z.U. AG durch das in den Beteiligungsfonds zusammengefaßte Vermögen erworben worden. Diese Beteiligungen wurden von der B.B. AG keineswegs unentgeltlich oder "entgeltlos" erworben, vielmehr bestand die Gegenleistung für diese…

UFSK RV/0014-K/03Gewinnausschüttungen auf Grund von Anteilsrechten an agrargemeinschaftlichen Grundstücken durch eine Agrargemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2004Teil 2/2

…in der Regel (mit Ausnahme von Rechten, die den hier zu beurteilenden Rechten in keiner Weise vergleichbar sind, vgl. BGBl 111/1982 Beteiligungsfondsgesetz) keine Behörde Einfluss nehmen. Im Falle von Verfahren, die durch eine hoheitliche Entscheidung beendet werden, sind im Zusammenhang mit Genussrechten andere Verfahrensbestimmungen…

UFSK RV/0011-K/03Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2004Teil 2/2

…Genussrechtsemittenten und des Genussrechtsberechtigten zu kontrollieren, existiert in der Regel (dh abgesehen von Genussrechtsformen, die den gegenständlichen Rechten in keiner Weise ähnlich sind, vgl Beteiligungsfondsgesetz BGBl 111/1982) nicht. jj.) Über Streitigkeiten der Mitglieder der Bw. untereinander, zwischen der Bw. und ihren Organen oder Mitgliedern…

BFG RV/7104471/2017Pendlerpauschale, Beiträge zu Interessenvertretungen, Aufwendungen für ein Mittagsmenü, Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Unterhaltsleistungen, Kinderbetreuungskosten, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Negativsteuer u.a.m.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2017Teil 2/3

…Bauträger gleichzuhalten. 4. Vor dem 1. Jänner 2011 getätigte Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genußscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien (Abs. 3 Z 4 lit. a) von Aktiengesellschaften im Sinne des Abs. 3 Z 4 lit…

UStR 2000 Rz 766–7726.1.8.7. Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…dass es sich um Leistungen im Depotgeschäft handelt. Dies gilt bei Leistungen im Rahmen einer Portfolioverwaltung iSd Rz 767a auch für die Transaktionskosten. Rz 770: Die Ausgabe von Genussscheinen durch Beteiligungsfondsgesellschaften stellt einen steuerfreien Wertpapierumsatz dar. Die treuhändige Übernahme und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen durch diese…

BFG RV/4100336/2020Steuerpflicht einer Versicherungsentschädigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.09.2022Teil 1/2

…Verpflichtung i.S. eines Dauerschuldverhältnisses), das Erkenntnis des VwGH 2001/15/0072 (Anm. des BFG: Verwaltungsvergütung einer Beteiligungsfondsgesellschaft) und das BFG-Erkenntnis vom 6.9.2017, RV/3100280/2012 hin. Dabei gehe es um eine Verpflichtung im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses (S. 6). Er verweise auf…

BFG RV/7104528/2014Politikerwerbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2020Teil 1/2

…Bauträger gleichzuhalten. 4. Vor dem 1. Jänner 2011 getätigte Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genußscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien (Abs. 3 Z 4 lit. a) von Aktiengesellschaften im Sinne des Abs. 3 Z 4 lit…

BFG RV/7100573/2014Hauptwohnsitzbefreiung bei privaten Grundstücksveräußerungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2019Teil 1/2

…Bauträger gleichzuhalten. 4. Vor dem 1. Jänner 2011 getätigte Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genußscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien (Abs. 3 Z 4 lit. a) von Aktiengesellschaften im Sinne des Abs. 3 Z 4 lit…

BFG RV/7104535/20161. Firmenbuchabfrage als Unterbrechungshandlung 2. "Nova reperta "iSd § 303 Abs.1 lit.b BAO 3. keine Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach Art.27 § 1 Steuerreformgesetz 1993
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2018

…Grundkapital von mindestens 7,3 Millionen Euro hat. 2. Gründer (§ 30 des Aktiengesetzes) sind mindestens zu 75% Beteiligungsfondsgesellschaften oder andere Kreditinstitute. 3. Die Gründer halten nachhaltig unmittelbar oder mittelbar Aktien im Ausmaß von höchstens 30% des Grundkapitals. 4. Die Satzung kann die Ausgabe von Genußrechten (…