…Kind. Die beantragten Fahrtkosten nach Schwaz hätten daher nicht berücksichtigt werden können, da dies keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des EStG darstelle. In der Berufung vom 14.10.2003 brachte der Berufungsführer im Wesentlichen vor, dass die Kosten sein Kind zu besuchen, sehr wohl eine…
…Umstand nichts zu ändern, dass aufgrund der von der Bw. angeführten gesundheitlichen Probleme ihrer Geschwister die Besuche allein auf ihr lasteten. Denn in Familien mit nur einem Kind bzw. bei Beziehungen ohne Kinder kann es ebenso auftreten, dass Besuchsfahren nur von dem einen Kind bzw…
…auch im Wiener Raum. In Anbetracht des nahen Familienzuwachses habe er unbedingt irgendwo ein Dienstverhältnis finden müssen, um seine Familie erhalten zu können. Aus dem Umstand, dass seine Frau ihr Kind in einem Wiener Krankenhaus geboren habe, könne nicht geschlossen werden, dass der Familiensitz bis…
…hierzu eine abweisende, mit 5. Oktober 2020 datierte Beschwerdevorentscheidung mit folgender Begründung: "Aufwendungen für Besuchsfahrten zu den Kindern bei getrennt lebenden Partnern stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Zwangsläufigkeit (laut Urteil vom 28.1.14 sind Sie berechtigt ihr Kind…
…ist grundsätzlich von einer privaten Veranlassung auszugehen und liegen keine Werbungskosten vor. Auch Besuchsfahrten zu nicht haushaltszugehörigen Kindern aus einer geschiedenen Ehe stellen keine Begründung für die Absetzbarkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten dar. In der Regel ist bei derartigen Fällen davon auszugehen…
…2*** wieder Fuß gefasst habe, zurück ins Berufsleben gekehrt sei und die Kinder wieder neue soziale Kontakte geknüpft hätten. Die (Mit)Übersiedlung sei problematisch und finanziell sowohl für ihn als auch für seine Ex-Frau eine nicht zu stemmende Lösung gewesen. Diese Möglichkeit/Situation als…
… 5) Die Salzburg-Fahrten waren 'Besuchsfahrten' zu meiner Tochter AB. Dieser Sachverhalt ist aber in folgenden Punkten unrichtig bzw. ergänzungsbedürftig: a) Ich bin seit dem Tod meiner Frau am **.**.2004 verwitwet. b) Mitte 2009 bin ich in eine Genossenschaftswohnung (nicht Mietwohnung) der Genossenschaft „Gen***“ in…
…einer Lebensgemeinschaft in Österreich auszugehen. Somit ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen für Sie nicht in Ungarn, sondern in Österreich. Die gelegentlichen Besuchsfahrten zu Ihren Eltern sind daher als privat veranlasst zu betrachten, womit der berufliche Zusammenhang und somit die Anerkennung als Werbungskosten als ausgeschlossen zu…
…eine Beschwerde eingebracht werde. Weiters wurde vorgebracht: "Die vom Finanzamt Judenburg Liezen ins Treffen geführte Beistandspflicht der Kinder gemäß § 137 ABGB ändert nichts an der Qualifikation des von unserer Mandantin getragenen Aufwandes für Fahrten zu ihren kranken Eltern, sind doch auch Besuchsfahrten zu einem an…
…2017. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung führte das Finanzamt begründend aus, dass Besuchsfahrten zu nicht haushaltszugehörigen Kindern aus einer geschiedenen Ehe keine Begründung für die Absetzbarkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten darstellen würden. Es sei weder die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes noch die…
…Bw auch nicht für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe beziehen und die erwähnten Besuchsfahrten zu den Eltern im Pflegeheim seien nicht ausreichend, dass steuerlich anzuerkennende Familienheimfahrten vorliegen würden. Nur Pflege am Familienwohnsitz würde zur Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung führen, nicht aber Heimbetreuung eines Elternteils. Mit Eingabe…
…des BFG grundsätzlich dort zu sehen, wo eine Person mit eigener Familie, also mit Ehepartner/Lebensgefährten und ev. gemeinsamen Kindern als den nächsten Familienangehörigen, zu dem oder denen wohl die engsten persönlichen Verhältnisse bestehen, zusammen lebt, nicht jedoch - etwa aufgrund von wiederkehrenden Besuchsfahrten - am Wohnsitz…
…Pflegekosten zu bezahlen und trägt eine unterhaltsverpflichtete Person die nicht gedeckten Pflegekosten, so kann diese Person die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, allerdings nur den um den Selbstbehalt gekürzten Betrag (vgl. LStR 2002, Rz 899). Gemäß § 143 Abs. 1 ABGB schuldet das Kind seinen…
…eine Reparatur vorgenommen (Kontrollnachweise der dten. Autofirma). Das Fahrzeug war dem Bf vom Vater zur Benützung überlassen und wurden vom Bf ua. für Fahrten im Inland und für Heimfahrten/Besuchsfahrten zu den Eltern in D-Ort1 verwendet, wo der Bf einen weiteren aufrechten Wohnsitz hat…
…mit Selbstbehalt anerkannt (lediglich in einem dieser Berufungspunkte erfolgte eine Kürzung hinsichtlich des Kilometergeldes). Da aber mit der Anerkennung dieser vom Ehegatten der Bw. geltend gemachten Fahrtkosten der Umfang der als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt zu gewährenden Aufwendungen für Besuchsfahrten zum größeren Teil bereits ausgeschöpft…
…Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen handle. Die strittigen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Besuchsfahrten zu den Kindern seien nicht als Familienheimfahrten anzuerkennen. Nach der vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung könnten nämlich Aufwendungen, die sich als Folge einer Auflösung einer Partnerschaft darstellten, steuerlich nicht berücksichtigt werden…
…Besuchsfahrten zum Sohn des Abgabepflichtigen seien steuerlich nicht absetzbar. Aus dem dargelegten Sachverhalt ergebe sich infolgedessen auch, dass kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag bestehe. Der Alleinverdienerabsetzbetrag stehe zu, wenn für mindestens 7 Monate Anspruch auf Familienbeihilfe für ein oder mehrere Kinder zustehe und eine mehr…
…sodass die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht gegeben seien. Auch Fahrtkosten zum Wohnsitz der Eltern würden mangels eines Familienwohnsitzes keine Familienheimfahrten darstellen (unter Familie sei immer nur die eigene Familie - Partner und eigene Kinder, nicht aber Eltern oder Freunde zu verstehen). In dem dagegen…
…somit weder eine doppelte Haushaltsführung noch ein Familienwohnsitz in Ungarn vorliege, würden die Besuchsfahrten zu den Kindern keine steuerlich relevanten Familienheimfahrten darstellen und die Beschwerde sei daher als unbegründet abzuweisen. Gegen diese Entscheidung des Finanzamtes brachte der Bf am 20.03.2015 fristgerecht einen Vorlageantrag…
…Zweite, da er die restlichen Fahrten als sogenannter "braver Sohn" sowieso gemacht hätte, und die Hälfte seiner Besuchsfahrten eine Ausnahme darstelle, weil diese ausschließlich zum Zweck der Linderung des Leidens seiner Mutter (Demenz) gedient hätten, so ist diesem Vorbringen zu erwidern, dass der Bf. noch…