RIS AI
104 902 Treffer628 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 353–3593.1.1.2 Ausländische Einkünfte
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Wem das Einkommen bei Vorliegen einer Unternehmensgruppe zugerechnet wird, bestimmt sich nach § 9 KStG 1988 (siehe Rz 1061 bis Rz 1102). 3.1.1.4 Besteuerungszeitraum Rz 356: Besteuert wird jeweils das Einkommen, das die unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Das bedeutet…

KStR 2013 Rz 1431–143526.2.4 Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

24.2.426.2.4 Liquidationszeitraum Rz 1431: Der Einkommensermittlungszeitraum weicht nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 vom normalen Besteuerungszeitraum ab. Durch die Auflösung stiller Reserven anlässlich der Aufgabe tritt nämlich eine steuererhöhende Wirkung (Besteuerungsspitze) ein, die insoweit entschärft wird, als § 19 KStG 1988 eine…

BFG RV/7102961/2013Besteuerungszeitraum bei der Kraftfahrzeugsteuer ist das Kalendervierteljahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.11.2017

…zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge beim Finanzamt abzugeben, eine abschließende Veranlagung ist aber nicht vorgesehen. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum und damit die maßgebliche Abgabe bei der Kraftfahrzeugsteuer ist deshalb das Kalendervierteljahr. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz kennt keine Regelung, die…

BFG RV/3100880/2014Unzulässiger Besteuerungszeitraum bei Festsetzung der KfzSt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2022

…in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen." Im vorliegenden angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 21.11.2012 wurde die Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 03/2011 bis 09/2012 festgesetzt. In § 6 Abs 3 KfzStG 1992 ist gesetzlich als Steuerberechnungs- und Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr festgelegt (vgl. auch Erläuterungen zur Regierungsvorlage…

UFSS RV/0176-S/081) Besteuerungszeitraum für Kfz-Steuer ist das Quartal 2) Festsetzung der Kfz-Steuer vor Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2012

…über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Ein gemäß § 201 BAO festgesetzter Abgabenbetrag hat den im Abs. 3 genannten Fälligkeitstag. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist also das Kalendervierteljahr und die mögliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum verkürzt, wenn die Steuerpflicht-…

BFG RV/6100155/2015Kraftfahrzeugsteuer - unzulässiger Besteuerungszeitraum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2015

…31. März des darauf folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge beim Finanzamt abzugeben, eine abschließende Veranlagung ist aber nicht vorgesehen. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum und damit die maßgebliche Abgabe bei der Kfz-Steuer ist deshalb das Kalendervierteljahr. Das KfzStG kennt keine Regelung, die…

UFSS RV/0473-S/081) Der Besteuerungszeitraum der Kfz-Steuer ist das Quartal (keine Festsetzung 2-12/2006). 2) Keine Festsetzung gem. § 201 BAO vor Fälligkeit der Abgabe bzw. Bekanntgabe eines selbstberechneten Betrages. 3) Aufhebung und Zurückverweisung aufgrund fehlender Ermittlungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012

…bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge beim Finanzamt abzugeben, eine abschließende Veranlagung ist aber nicht vorgesehen. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum und damit die maßgebliche Abgabe bei der Kfz-Steuer ist deshalb das Kalendervierteljahr (Quartal; vgl. auch 582…

BFG RV/1100050/2021Für die Kfz-Steuer ist Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2021

…seitens des Finanzamtes ausgeführt, dass der bekämpfte Bescheid "mit zwei irreversiblen Verfahrensfehlern belastet" sei. Erstens sei Besteuerungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer im Jahr 2017 noch das Kalendervierteljahr gewesen. Zweitens sei die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Jahreserklärung erfolgt. Weiters führt das…

UStR 2000 Rz 2681–273120. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuern (§ 17 UStG 1994), die nach § 12 UStG 1994 abziehbaren Vorsteuerbeträge erst für jenen Besteuerungszeitraum geltend machen, in welchem die Bezahlung der Rechnung erfolgt. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass der Vorsteuerabzug nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt (etwa…

BFG RV/3100194/2015Keine NoVA- und KfzSt-Pflicht mangels Hauptwohnsitzes im Inland, Quartal als Besteuerungszeitraum im KfzStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2019

…Daher erweist sich die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 201 Abs 1 iVm Abs 2 Z 3 BAO als rechtswidrig und das Beschwerdebegehren auf Aufhebung des Festsetzungsbescheides als berechtigt. 2) Kraftfahrzeugsteuer Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Kalendervierteljahr. Das KfzStG enthält keine Regelung…

UFSK RV/0606-K/08Einkünfte in Großbritannien von 10-12/2005 (Aufteilung, abweichender Besteuerungszeitraum), Werbungskosten und Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2013

…Weiters werden die Steuerberatungskosten in der Höhe von € 365,73 als Sonderausgaben beantragt. Dieser Eingabe wurden folgende Unterlagen angeschlossen: 1. Abbildung der britischen Steuererklärung (Besteuerungszeitraum November 2005 bis März 2006) Darin ist ein Gehalt des Bw. in der Höhe von € 38.932,53…

BFG RV/5100372/20121) Kein Schutz von Treu und Glauben, wenn keine Dipositionen im Vertrauen auf eine Rechtsauskunft möglich, weil Besteuerungszeitraum bei Auskunftserteilung bereits abgelaufen war. 2) Kein Anspruch auf mündliche Verhandlung vor dem Senat in Beschwerdesachen, die bis Ende 2013 als Berufungen beim UFS anhängig waren, wenn keine entsprechenden Anträge in der Berufung gestellt wurden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.07.2014Teil 1/2

Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri in der Beschwerdesache Bf., PLZ X, vertreten durch StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 01.06.2011, betreffend Umsatzsteuer 2007 und…

BFG RV/5100372/20121) Kein Schutz von Treu und Glauben, wenn keine Dipositionen im Vertrauen auf eine Rechtsauskunft möglich, weil Besteuerungszeitraum bei Auskunftserteilung bereits abgelaufen war. 2) Kein Anspruch auf mündliche Verhandlung vor dem Senat in Beschwerdesachen, die bis Ende 2013 als Berufungen beim UFS anhängig waren, wenn keine entsprechenden Anträge in der Berufung gestellt wurden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.07.2014Teil 2/2

Die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus. Nach der Judikatur des VwGH schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht ganz allge­mein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit; die Behörde ist verpflichtet, von…

UFSW RV/3615-W/091. Schätzung wegen Nichterfassung von Losungen für bestimmte alkoholfreie Getränke, wegen fehlender Grundaufzeichnungen betreffend die Computerausschank und wegen Nichtvorlage von Unterlagen für einen bestimmten Besteuerungszeitraum. 2. Zulässigkeit einer Außenprüfung nach einer Umsatzsteuernachschau 3. Widerspruch zwischen Spruch und Begründung im Berufungsverfahren sanierbar 4. Keine Abhaltung einer Schlussbesprechung nach Ergehen der Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2013

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Vertreter, vom 2. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 25. November 2008 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre…

LRL 2012 Rz 86–884.5. Absehbarer Zeitraum
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

4.5. Absehbarer Zeitraum 4.5.1. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 und 2 LVO Rz 86: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erwirtschaftet werden kann, muss absehbar sein, um die…

BFG RV/6100228/2024Verjährung von Aktiengewinnen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2026

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 15. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Mai 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015, Steuernummer Steuernummer_1 , zu Recht…

EStR 2000 Rz 179–1852.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988) Rz 179: Rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5 Abs. 1 und 2 EStG 1988) und buchführende Land- und Forstwirte können ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. Machen Gewerbetreibende…

KStR 2013 Rz 411–4183.4 Gewinnermittlungszeitraum (§ 7 Abs. 4 und 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

3.4 Gewinnermittlungszeitraum (§ 7 Abs. 4 und 5 KStG 1988) 3.4.1 Wirtschaftsjahr Rz 411: Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr, das ist jener Zeitraum, für den regelmäßig Abschlüsse erstellt werden. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr, dh. das Wirtschaftsjahr darf nur einen Zeitraum…

BFG RV/3100483/2013Keine widerrechtliche Verwendung bei monatlichen Ausbringungen bis zum Wirksamwerden der Gesetzesänderung durch BGBl. I Nr. 26/2014 (Änderung des § 82 Abs. 8 KFG 1967)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2016

…Das KfzStG kennt keine Regelung, die diesen Zeitraum verkürzt, wenn die Steuerpflicht nur in einem Teil des Kalendervierteljahres gegeben ist. Da der Selbstberechnungs- und somit Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr ist, können auch Festsetzungen gemäß § 201 BAO sich nur auf das jeweilige Kalendervierteljahr, nicht aber auf einzelne…

BFG RV/3100481/2013Keine widerrechtliche Verwendung bei monatlichen Ausbringungen bis zum Wirksamwerden der Gesetzesänderung durch BGBl. I Nr. 26/2014 (Änderung des § 82 Abs. 8 KFG 1967)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2016

…Das KfzStG kennt keine Regelung, die diesen Zeitraum verkürzt, wenn die Steuerpflicht nur in einem Teil des Kalendervierteljahres gegeben ist. Da der Selbstberechnungs- und somit Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr ist, können auch Festsetzungen gemäß § 201 BAO sich nur auf das jeweilige Kalendervierteljahr, nicht aber auf einzelne…