…Wem das Einkommen bei Vorliegen einer Unternehmensgruppe zugerechnet wird, bestimmt sich nach § 9 KStG 1988 (siehe Rz 1061 bis Rz 1102). 3.1.1.4 Besteuerungszeitraum Rz 356: Besteuert wird jeweils das Einkommen, das die unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Das bedeutet…
24.2.426.2.4 Liquidationszeitraum Rz 1431: Der Einkommensermittlungszeitraum weicht nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 vom normalen Besteuerungszeitraum ab. Durch die Auflösung stiller Reserven anlässlich der Aufgabe tritt nämlich eine steuererhöhende Wirkung (Besteuerungsspitze) ein, die insoweit entschärft wird, als § 19 KStG 1988 eine…
…zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge beim Finanzamt abzugeben, eine abschließende Veranlagung ist aber nicht vorgesehen. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum und damit die maßgebliche Abgabe bei der Kraftfahrzeugsteuer ist deshalb das Kalendervierteljahr. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz kennt keine Regelung, die…
…in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen." Im vorliegenden angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 21.11.2012 wurde die Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 03/2011 bis 09/2012 festgesetzt. In § 6 Abs 3 KfzStG 1992 ist gesetzlich als Steuerberechnungs- und Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr festgelegt (vgl. auch Erläuterungen zur Regierungsvorlage…
…über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Ein gemäß § 201 BAO festgesetzter Abgabenbetrag hat den im Abs. 3 genannten Fälligkeitstag. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist also das Kalendervierteljahr und die mögliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum verkürzt, wenn die Steuerpflicht-…
…31. März des darauf folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge beim Finanzamt abzugeben, eine abschließende Veranlagung ist aber nicht vorgesehen. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum und damit die maßgebliche Abgabe bei der Kfz-Steuer ist deshalb das Kalendervierteljahr. Das KfzStG kennt keine Regelung, die…
…bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge beim Finanzamt abzugeben, eine abschließende Veranlagung ist aber nicht vorgesehen. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum und damit die maßgebliche Abgabe bei der Kfz-Steuer ist deshalb das Kalendervierteljahr (Quartal; vgl. auch 582…
…seitens des Finanzamtes ausgeführt, dass der bekämpfte Bescheid "mit zwei irreversiblen Verfahrensfehlern belastet" sei. Erstens sei Besteuerungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer im Jahr 2017 noch das Kalendervierteljahr gewesen. Zweitens sei die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Jahreserklärung erfolgt. Weiters führt das…
…die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuern (§ 17 UStG 1994), die nach § 12 UStG 1994 abziehbaren Vorsteuerbeträge erst für jenen Besteuerungszeitraum geltend machen, in welchem die Bezahlung der Rechnung erfolgt. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass der Vorsteuerabzug nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt (etwa…
…Daher erweist sich die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 201 Abs 1 iVm Abs 2 Z 3 BAO als rechtswidrig und das Beschwerdebegehren auf Aufhebung des Festsetzungsbescheides als berechtigt. 2) Kraftfahrzeugsteuer Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Kalendervierteljahr. Das KfzStG enthält keine Regelung…
…Weiters werden die Steuerberatungskosten in der Höhe von € 365,73 als Sonderausgaben beantragt. Dieser Eingabe wurden folgende Unterlagen angeschlossen: 1. Abbildung der britischen Steuererklärung (Besteuerungszeitraum November 2005 bis März 2006) Darin ist ein Gehalt des Bw. in der Höhe von € 38.932,53…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri in der Beschwerdesache Bf., PLZ X, vertreten durch StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 01.06.2011, betreffend Umsatzsteuer 2007 und…
Die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus. Nach der Judikatur des VwGH schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit; die Behörde ist verpflichtet, von…
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Vertreter, vom 2. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 25. November 2008 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre…
4.5. Absehbarer Zeitraum 4.5.1. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 und 2 LVO Rz 86: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erwirtschaftet werden kann, muss absehbar sein, um die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 15. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Mai 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015, Steuernummer Steuernummer_1 , zu Recht…
2.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988) Rz 179: Rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5 Abs. 1 und 2 EStG 1988) und buchführende Land- und Forstwirte können ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. Machen Gewerbetreibende…
3.4 Gewinnermittlungszeitraum (§ 7 Abs. 4 und 5 KStG 1988) 3.4.1 Wirtschaftsjahr Rz 411: Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr, das ist jener Zeitraum, für den regelmäßig Abschlüsse erstellt werden. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr, dh. das Wirtschaftsjahr darf nur einen Zeitraum…
…Das KfzStG kennt keine Regelung, die diesen Zeitraum verkürzt, wenn die Steuerpflicht nur in einem Teil des Kalendervierteljahres gegeben ist. Da der Selbstberechnungs- und somit Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr ist, können auch Festsetzungen gemäß § 201 BAO sich nur auf das jeweilige Kalendervierteljahr, nicht aber auf einzelne…
…Das KfzStG kennt keine Regelung, die diesen Zeitraum verkürzt, wenn die Steuerpflicht nur in einem Teil des Kalendervierteljahres gegeben ist. Da der Selbstberechnungs- und somit Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr ist, können auch Festsetzungen gemäß § 201 BAO sich nur auf das jeweilige Kalendervierteljahr, nicht aber auf einzelne…