…entfallenden Pensionsbezüge sind von dieser Steuerbegünstigung allerdings nicht erfasst, denn § 25 Abs. 1 Z 2 lit. a sublit. aa EStG 1988 schränkt diese Begünstigung ausdrücklich auf jene Pensionsbezüge ein, die auf die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge entfallen. Im Beschwerdefall beträgt der vorobligatorische Anteil an den…
…die vorobligatorischen Beitragszahlungen des Beschwerdeführers ein Anteil in Höhe von 16.350,08 CHF (14.772,36 €) und war dieser sohin mit einem Viertel (4.087,52 CHF bzw. 3.693,09 €) als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen. Von der Besteuerung auszunehmen…
…1.1985 geleistete vorobligatorische Beitragszahlungen - mangels gesetzlicher Verpflichtung - die in-oder ausländischen Einkünfte bzw. das Einkommen im Ausland nicht vermindert. Die darauf entfallenden Pensionszahlungen sind daher gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 nur mit 25 % zu versteuern. Von dieser Steuerbegünstigung allerdings…
…in Höhe von 23.630,00 CHF) gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 zu erfassen, die Veranlagungsergebnisse (Zinsen) sowie den auf Arbeitgeberbeiträgen beruhenden Anteil hingegen zur Gänze zu besteuern. Die steuerliche Vertretung hat demgegenüber beantragt, den auf vorobligatorische Beitragszahlungen entfallenden Auszahlungsbetrag…
…Art. 280 StG St. Gallen für die Besteuerung in der Schweiz von Relevanz sei, werde um Vorlage folgender Unterlagen ersucht: Eine Bestätigung der HIAG-Pensionskasse in welchem Ausmaß das Vorobligatorium bzw. die daraus resultierende Rente aus Arbeitnehmerbeiträgen (Arbeitnehmerpensionskassenbeiträgen) gespeist worden sei, ob dieses Ausmaß im…
…EStG 1988 lägen daher insgesamt nicht vor. 3. Dagegen erhob der steuerliche Vertreter Beschwerde und beantragte die Berücksichtigung der Drittelbegünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 sowie bezüglich des auf vorobligatorische Beitragszahlungen entfallenden Anteils der Kapitalauszahlung die Besteuerung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit…
…Die in § 124 b Z 53 EStG vorgesehene Gleichstellung der Besteuerung von Pensionskassenabfindungen aufgrund gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen untermauert eine solche Auslegung. Im Zeitpunkt des Leistens in die Pensionskasse ist eine Steuerpflicht der Arbeitgeberbeiträge schon mangels Zuflusses nicht gegeben. Denn die Arbeitnehmer erlangen über diese…
…der begünstigten Besteuerung vorab der Klärung bedarf, ob ein Teil der Beitragszahlungen vor Inkrafttreten des BVG erfolgt ist, hat die die Abgabenbehörde erster Instanz dem Bw. mit Vorhalt vom 27. Oktober 2005 die Beibringung einer Bestätigung der Pensionskasseneinrichtung über die Höhe der vorobligatorischen Leistungen aufgetragen…
…Beitragszahlungen letztlich nur der Ertragsanteil, d.h. die Verzinsung des vom Arbeitnehmer eingezahlten Kapitals besteuert wird. Sind die Veranlagungsergebnisse aber in pauschaler Form erfasst, bleibt für eine volle Erfassung des Ertragsanteils kein Raum. Daher ist es auch nicht von Relevanz, ob die Zinsen im vorobligatorischen…
…Vertretung…vertritt jedoch den Standpunkt, dass ….nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung geleistete Arbeitgeberbeiträge als Lohn des Arbeitnehmers zu erfassen gewesen seien und die Arbeitgeberbeiträge damit zu vorobligatorischen Arbeitnehmerbeiträgen geworden seien (vgl. auch Reiner/Reiner, Die Besteuerung von Leistungen ausländischer Pensionskassen, in FS Doralt…
…16.049,00 CHF) sohin aber ein Betrag von 910,00 CHF auf vorobligatorische bzw. steuerlich nicht absetzbare Beitragszahlungen, kann nach der eindeutigen Regelung des § 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988 folglich auch nur dieser Betrag der eingeschränkten Besteuerung (Erfassung mit 25%) unterzogen werden…
…weshalb die Besteuerung "gestützt auf die Rechtslage 2004" zu erfolgen hätte. Schließlich werde noch darauf hingewiesen, dass sogar vom BMF im Internet unter den "Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung" betreffend Pensionskassen eine Steuerpflicht im Ausmaß von "nur 25%" erwähnt werde. XVIII. Im Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates…
…16.049,00 CHF) aber ein Betrag von 910,00 CHF auf vorobligatorische bzw. steuerlich nicht absetzbare Beitragszahlungen, kann nach der eindeutigen Regelung des § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 folglich auch nur dieser Betrag der eingeschränkten Besteuerung (Erfassung mit 25%) unterzogen…
…Rente in Höhe von 16.049,00 CHF, wovon der vom Beschwerdeführer vorgelegten Bestätigung der liechtensteinischen Pensionskasse vom 15. Juni 2016 samt angeschlossenen Beilagen (Ermittlung des Altersguthabens mit entsprechender jährlicher Verzinsung; Kontoauszug über die betriebliche Altersvorsorge) zufolge 910,00 CHF jährlich auf vorobligatorische Beitragszahlungen entfallen…
…b EStG 1988, konkret, ob von der Bestimmung auch auf vorobligatorische Arbeitgeberbeiträge entfallende Bezüge umfasst sind und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die auf Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Bezüge begünstigt sind, wurde in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - soweit erkennbar - noch nicht behandelt. Eine (ordentliche) Revision…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die im Beschwerdefall ua. strittige Frage, ob überobligatorische Beitragszahlungen an schweizerische Pensionskassen nicht abzugsfähig im Sinne…
41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…
40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…
…Der Bf. hat jedoch überhaupt keinen wie immer gearteten Nachweis für die in den Jahren der Beitragszahlung tatsächlich erfolgte Besteuerung erbracht. In den damaligen Lohnausweisen war kein eigenes Feld vorgesehen, aus welchem zweifelsfrei hervorgeht, dass "vorobligatorischen" Arbeitgeberanteile in Liechtenstein bereits besteuert worden sind. Lediglich den…
…Von diesem Verstoß gegen die Grundfreiheiten sind im Bundesland Vorarlberg rund 10 Prozent der unselbständigen Erwerbstätigen betroffen, welche als Grenzgänger in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Deutschland auspendeln." ad Besteuerung des vorobligatorischen Altersguthabens: ""Unter vorobligatorischen Zahlungen sind Arbeitnehmer- und Arbeitgeberleistungen in betriebliche Pensionskassen bzw…