…2001 gem. der Bestimmung des § 200 Abs 1 BAO vorläufig - hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb waren weitere Feststellungen zu treffen - und unterzog die erklärten ausländischen Kapitaleinkünfte der Tarifbesteuerung. In der mit Schreiben vom 19. September 2001 gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung beantragte der Bw. dessen…
…Differenzierung ableiten lasse. Der Verfassungsgerichtshof habe die Nichtendbesteuerung ausländischer Investmentfonds mit Erkenntnis vom 7. 3. 2002 als verfassungswidrig aufgehoben. Analog dazu erscheine auch die unterschiedliche Besteuerung von ausländischen und inländischen Kapitaleinkünften verfassungswidrig. Bei den Erstattungszinsen handle es sich um Gutschriftszinsen des deutschen Finanzamtes. Diese Zinsen…
…Differenzierung ableiten lasse. Der Verfassungsgerichtshof habe die Nichtendbesteuerung ausländischer Investmentfonds mit Erkenntnis vom 7. 3. 2002 als verfassungswidrig aufgehoben. Analog dazu erscheine auch die unterschiedliche Besteuerung von ausländischen und inländischen Kapitaleinkünften verfassungswidrig. Bei den Erstattungszinsen handle es sich um Gutschriftszinsen des deutschen Finanzamtes. Diese Zinsen…
…EStG 1988 idF des BBG 2003 ausländische Beteiligungserträge gemeinschaftskonform ebenfalls mit 25% unter Anrechnung der bezahlten Quellensteuer zu besteuern. Eine Veranlagung nach § 97 Abs. 4 leg. cit. findet nur in Ausnahmefällen statt. Die im vorliegenden Fall relevanten ausländischen Kapitaleinkünfte in Höhe von S 188.625…
…EStG 1988 idF des BBG 2003 ausländische Beteiligungserträge gemeinschaftskonform ebenfalls mit 25% unter Anrechnung der bezahlten Quellensteuer zu besteuern. Eine Veranlagung nach § 97 Abs. 4 leg. cit. findet nur in Ausnahmefällen statt. Die im vorliegenden Fall relevanten ausländischen Kapitaleinkünfte in Höhe von S 133.778…
…verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bedenken geäußert (zB Sedlaczek, Die EG-Rechtsverträglichkeit der unterschiedlichen Besteuerung in- und ausländischer Investmentfonds, Linde-Verlag Wien 1998, 40 ff; Widhalm in Lechner/Staringer/Tumpel, Kapitalverkehrsfreiheit und Steuerrecht, Linde-Verlag Wien 1999, 119 ff; Tissot, Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte verfassungs- und EU-konform?…
…maßgebende Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte der in Art. 40 EWR-Abkommen verankerten Kapitalverkehrsfreiheit widersprochen. Es wurde daher beantragt, die erklärten ausländischen Kapitalerträge unter unmittelbarer Anwendung des Art. 40 EWR-Abkommen iVm der durch Anhang XII Art. 1 der genannten Richtlinie 88/361/EWG entsprechend der Besteuerung…
…Ungleichbehandlung ausländischer Kapitaleinkünfte in den §§ 97 und 37 Abs. 1 und 4 EStG 1988 würde dem Grundgedanken des Art. 56 Abs. 1 iVm. Art. 58 Abs. 1 lit. a und b EG, welche ein jedem EG-Bürger nutzbares Individualrecht biete, widersprechen, weswegen eine Besteuerung zum…
…Ungleichbehandlung ausländischer Kapitaleinkünfte in den §§ 97 und 37 Abs. 1 und 4 EStG 1988 würde dem Grundgedanken des Art. 56 Abs. 1 iVm. Art. 58 Abs. 1 lit. a und b EG, welche ein jedem EG-Bürger nutzbares Individualrecht biete, widersprechen, weswegen eine Besteuerung zum…
…dass die österreichische mit Endbesteuerungswirkung verbundene Kapitalertragsteuer, welche ebenso als Abzugssteuer konzipiert ist, 25% beträgt. Bei der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte könne nicht automatisch von einer länderübergreifenden Endbesteuerungswirkung in Österreich ausgegangen werden. Die Bf. hätte vielmehr rechtskundiger Beratung einholen müssen, dies umso mehr als auch in…
…der Besteuerung seiner Kapitalerträge für die so genannte "Tarifbesteuerungsvariante", um - wie er ausführte - die aufgelaufenen Werbungskosten steuermindernd geltend machen zu können. Gleichzeitig übermittelte er folgende Aufstellung seiner Kapitalerträge, der anrechenbaren Kapitalertrag- bzw. Quellensteuern sowie der Werbungskosten: Aufstellung der Kapitalerträge, anrechenbaren Steuern und Werbungskosten (ausländische Kapitaleinkünfte…
…Medien seit Jahren präsenten Informationen betreffend Besteuerung von ausländischem Kapitalvermögen von in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen nicht mit seinen steuerlichen Vertretern gesprochen hat, ist nicht nachvollziehbar und als reine Schutzbehauptung zu qualifizieren. Vielmehr dürfte ihn das steigende Aufdeckungsrisiko dazu bewogen haben, seine amerikanischen Kapitaleinkünfte offenzulegen…
…dass die österreichische, mit Endbesteuerungswirkung verbundene Kapitalertragsteuer, welche ebenso als Abzugsteuer konzipiert sei, 25% betrage. Bei der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte könne nicht automatisch von einer länderübergreifenden Endbesteuerungswirkung in Österreich ausgegangen werden. Es bedürfe vielmehr der Einholung rechtskundiger Beratung, dies umso mehr, als auch in den…
…Dadurch wären in- und ausländische Kapitaleinkünfte ertragsteuerlich (großteils) gleich gestellt geworden. Diese Gleichbehandlung sei durch die Ausweitung der begünstigten Besteuerung mit dem halben Durchschnittsteuersatz auf in- und ausländische Kapitaleinkünfte und durch die Einführung eines der KESt nachgebildeten linearen Steuersatzes in Höhe von 25 Prozent erreicht…
…„Quasi-KESt“) auf die Kapitaleinkünfte meines Mannes. Zur Anwendung des begünstigten Steuersatzes verweise ich auch auf die Ergänzende Information zur Besteuerung ausländischer Kapitalerträge vor dem 1.4.2003 des BMF vom 30.9.2004 (01 0203/29-IV/6/04). Die Entrichtung der sich ergebenden…
…geht es nur bei der Frage der Entschuldbarkeit des Irrtums - und daher letztlich um die Frage der Fahrlässigkeit - darum, ob der Steuerpflichtige Erkundigungen hinsichtlich der Aufnahme der ausländischen Kapitaleinkünfte in die österreichische Einkommensteuererklärung einzuholen gehabt hätte. Hier liegt einem jüngeren deutschen Judikat (FG Münster v…
…welche ebenso als Abzugssteuer konzipiert ist, 25% betrage. Bei der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte kann nicht automatisch von einer länderübergreifenden Endbesteuerungswirkung in Österreich ausgegangen werden. Es bedarf vielmehr der Einholung rechtskundiger Beratung, dies umso mehr als auch in den Medien die Nachversteuerung von Kapitalvermögen aus der…
… 33 FinStrG vorliege. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass einem gewöhnlichen Steuerpflichtigen nicht vorgeworfen werden könne, aufgrund seiner akademischen Bildung sei irrtümliches Handeln in Bezug auf die Besteuerung ausländischer Einkünfte ausgeschlossen. Auch zeige die Begründung, es sei von Vorsatz auszugehen, da es bereits seit…
… 33 FinStrG vorliege. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass einem gewöhnlichen Steuerpflichtigen nicht vorgeworfen werden könne, aufgrund seiner akademischen Bildung sei irrtümliches Handeln in Bezug auf die Besteuerung ausländischer Einkünfte ausgeschlossen. Auch zeige die Begründung, es sei von Vorsatz auszugehen, da es bereits seit…
…die Höhe der nicht deklarierten Einkünfte ohnehin nicht maßgeblich für die Frage, ob auf der subjektiven Tatseite von Vorsatz oder Fahrlässigkeit auszugehen ist, denn entweder der Steuerpflichtige weiß um die Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte Bescheid oder nicht, dieses Wissen entsteht jedenfalls nicht ab einer gewissen Einkommensgrenze…