Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R.r in der Strafsache gegen Bf., Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom vom 27. Sept. 2013 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien…
…Jänner 2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. § 260 BAO idF. BGBl.I Nr. 14/2013 lautet: "(1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde (2) Eine Bescheidbeschwerde darf nicht deshalb…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Eder SteuerberatungsgmbH & Co KG, Babenbergerring 9a, 2700 Wiener Neustadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 13.12.2010, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung 2009) beschlossen: Die Beschwerde vom 12. Jänner 2011…
B E S C H L U S S Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name in der Beschwerdesache Bschwf., Adresse, nunmehr vertreten durch B-GmBH gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2001, Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis September 2002 sowie Einkommensteuer…
…wegen Rechtswidrigkeit, insbesondere wegen Vorliegens von Verfahrensmängeln bekämpft wurde. Auf die zunächst gemachten Ausführungen zu dem der Aussetzung der Einhebung zugrunde liegenden Haftungsverfahren wird verwiesen. Weiters wurde ausgeführt, dass gegen die dem Ablauf zugrunde liegende Beschwerdevorentscheidung vom 13.11. 2014 am 15.12. 2014 Vorlageantrag…
Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…02.2024. Rechtliche Würdigung Zu Spruchpunkt I (Gegenstandsloserklärung): Gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§278) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheides…
…1) ergehenden a) Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder b) Erkenntnisses (§ 279) oder c) anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufs anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Diese Bestimmungen waren – lediglich mit begrifflichen…
…wird verwiesen. Diese Beschwerde wurde seitens des Finanzamtes mit Beschwerdevorentscheidung vom 14. Dezember 2018 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Beschwerde gegen die Festsetzung der Einkommensteuer 2016 mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.10.2018 als unbegründet abgewiesen wurde. Ein nach Beschwerdeerledigung unerledigter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 28.2.2011 1. über die Abweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 23.12.2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA Y. vom 13.06.2013, betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…1) ergehenden a) Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder b) Erkenntnisses (§ 279) oder c) anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufs anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Diese Bestimmungen waren – lediglich mit begrifflichen…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter****** in der Beschwerdesache Mag.****** gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 23. Oktober 2013, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum März bis Oktober 2013 beschlossen…
…wies darauf hin, dass das Anbringen bei Versäumung dieser Frist als zurückgenommen gilt. Eine Reaktion auf diesen Schriftsatz ist in den Akten nicht abgebildet. Daraufhin erließ das FAÖ eine mit 4. November 2024 datierte Beschwerdevorentscheidung, die sich auf die Beschwerde vom 2. August 2024 gegen…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch die Firma Ötscherlandtreuhand SteuerberatungsgmbH, Gamingerstraße 23, 3270 Scheibbs, gegen die Bescheide des FA Amstetten Melk Scheibbs betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf_Adr***, über die Beschwerde vom 12. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Oktober 2025 betreffend Aussetzung § 212a BAO 2025 Steuernummer ***Bf_StNr*** zu Recht erkannt…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Unzulässigkeit im o.a. Sinne ist zB bei mangelnder Bescheidqualität gegeben (vgl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Fa. A, in B, vom 2. August 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 5. Juli 2013, betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde gegen das im Zuge einer Pfändung…