IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 10. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18. Juni 2015, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache XY, über die Beschwerde vom 27.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vom 06.04.2016, betreffend Einkommensteuer 2015 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Bescheid…
…die Stelle jener der Abgaben-behörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzugheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen, und daher im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Bescheidänderungen vorzunehmen, die sich als Folgeänderungen gemäß § 295 BAO darstellen (vgl VwGH 09.11.1983…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Richter1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Februar 2024 gegen den zur Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22.August 2024 (Ersatzbescheid nach § 253 BAO für den am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache der Bf, gegen den Bescheid des Finanzamt Bregenz vom 12.03.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
- Wird die "Sache" im angefochtenen Bescheid ausreichend konkretisiert, obwohl für mehrere gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen nur der Zeitraum der Leistungen und die Summe der Leistungen genannt wird, wenn der Bf. bei Bescheiderlassung bekannt ist, welche konkreten Leistungen dem Finanzamt offengelegt wurden und aus den im Bemessungsakt befindlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 28.2.2011 1. über die Abweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 23.12.2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. DSW in der Beschwerdesache AA gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 16.07.2012, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. April 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. April 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache AB, ADRYY , über die Beschwerde vom 17.08.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA FAXX vom 05.08.2011 betreffend Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 14.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2015 betreffend Einkommensteuer für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Bf.Adresse, vertreten durch Romberg Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Taubstummengasse 15/10, 1040 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 08. Oktober 2014, betreffend Einkommensteuer für…
…Informationen des Finanzamtes, die nicht rechtskraftfähig sind. Eine Bescheidänderung kann damit nicht bewirkt werden. Auch im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht hat der Bf in seiner Eingabe vom 05.03.2026 keine materiell rechtlichen Einwendungen erhoben; die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung wurde nicht bekämpft. Wiederum wurde ausgeführt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache des Bf., Adresse1, gegen den Bescheid des FA St. Veit Wolfsberg vom 18.04.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Mai 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 8. Mai 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Dr. Bf, Adr, vertreten durch Stb, Wien, über die Beschwerde vom 02.09.2013 gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02.08.2013, betreffend Einkommensteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, Steuernummer ***, vertreten durch Öffentliche Notare Mayer & Kandlhofer Partnerschaft, Bahnhofstr 6, 2000 Stockerau, über die Beschwerde vom 28. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31…
…Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 22. Dezember 2010 auf Bescheidabänderung gemäß § 295a BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005…
…vom 30. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 6. April 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Bescheidabänderung gemäß § 295 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass er ausspricht: Der Antrag vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr***, über die Beschwerde vom 30. September 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 17. September 2025 betreffend Wiederaufnahme Einkommensteuer 2022 und Einkommensteuer 2022 zu Steuernummer ***BfStNr…