…Der Bescheinigung zufolge wurden unter der Bezeichnung Leistungsart der Bezug des vollen Wochengeldes (vom 24.2. bis 12.6.2002) und der Bezug von Wochengeld wegen eines Beschäftigungsverbotes (vom 5.9. 2001 bis 23.2.2002) ausgewiesen. In den Akten erliegt eine Lohnzettelauskunft (die im…
…Im Zeitraum 10. bis 14. August 2011 nahm sie das durch das Beschäftigungsverbot und der Karenzzeit unterbrochene Lehrverhältnis bei der I wieder auf, welches sie einvernehmlich mit 17. August 2011 löste. 2) Rechtliche Würdigung 2.1 Rückforderung zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe Wer Familienbeihilfe zu Unrecht…
…österreichische Arbeitgeber, wie etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes, vor, welche nach dem Einkommensteuergesetz auch für den Zeitraum der Beschäftigungsverbote wegen einer Schwangerschaft nicht steuerbefreit seien. Soweit eine Vergleichbarkeit der in Rede stehenden Leistung aus Liechtenstein mit dem österreichischen Wochengeld (§ 162 ASVG), welches nach § 3…
…Frage, ob subsidiär Schutzberechtigte i.S.d. § 3 Abs. 4 FLAG 1967 während der Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz und des Karenzurlaubes nach dem Mutterschutzgesetz weiter als erwerbstätig anzusehen sind, nicht ersichtlich ist; die zitierte Judikatur bezieht sich nicht unmittelbar auf § 3 Abs. 4…
…Berufungswerberin ab 5. April 2011 Wochengeld (DGKTONR-bezogen zum Arbeitgeber XYH). Während des Bezugs dieses Wochengeldes in der Zeit des Beschäftigungsverbots (Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz 1979) ist die Berufungswerberin nicht nur als "beschäftigt" im Sinn des Unionsrechts anzusehen sondern auch erwerbstätig im Sinn des § 3…
…Dazu ergibt eine vom Bundesfinanzgericht durchgeführte Abfrage im abgabenrechtlichen Informationssystem, dass die Tochter der Beschwerdeführerin bereits ab November 2016 Wochengeld bezogen und damit Beschäftigungsverbot bestanden hat. Der erste Tag des Beschäftigungsverbotes ist somit der Tag, ab welchem die Ausbildung nicht mehr betrieben wurde bzw werden…
…grundsätzlich gleichen Nettoeinkünften des (Ehe)Partners der sonst nicht zustehende Alleinverdienerabsetzbetrag nur deshalb gebühren sollte, weil diese Einkünfte (Wochengeld) den Ersatz des Arbeitseinkommens während des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes darstellten (VwGH 16.2.2006, 2005/14/0108). Der Einkommensteuerbescheid eines Ehepartners entfaltet keine Bindungswirkung für die Überprüfung…
… 2 Abs. 4 der Pendlerverordnung die für den Kalendermonat auf das Überwiegen abzustellenArbeitnehmer günstigere Variante zu berücksichtigen. Rz 263: Bei Karenz jeglicher Art (einschließlich Zeiträume mit Beschäftigungsverbot) liegt kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass eine pauschale Abgeltung eines derartigen Aufwandes im…
…unter welchen Auflagen die Fa. ***A GmbH*** ihr Gewerbe zur Verfügung stellt. Insbesondere verweise ich auf den Punkt 3 "Beschäftigungsverbot für Illegale"." (Niederschrift vom 11.4.2014, OZ 61 Seite 2). Der wörtlich wiedergegebene Inhalt des Auflagen-Kataloges entstammt der im Akt einliegenden Kopie dieses…
…Arbeitnehmerin im Zeitraum von 1. Mai 2001 bis zum 31. März 2020 für den Beschwerdeführer tätig gewesen sei. In diesen Zeitraum falle ein Beschäftigungsverbot nach dem MSchG von 26. August 2018 bis 16. Oktober 2018 sowie eine anschließende Karenz von 17. Oktober 2018 bis 18…
… 40 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich, sohin für 34 Tage bezogen. Der Bezug der Krankenunterstützung gemäß § 42 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich habe mit dem Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 3 MSchG begonnen und bis 12 Wochen nach der Geburt…
…Karenz befunden, anschließend, von 9.12.2020 bis zur Geburt von ***2*** am 8.2.2021 im Mutterschutz. In der Zeit des Mutterschutzes gelte ein zwingendes absolutes Beschäftigungsverbot. Dies dürfe ihr nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Da eine gesetzliche Karenz einer Beschäftigung gleichgestellt werde, müsse…
…Es besteht Verschwiegenheitspflicht, Geheimhaltungspflicht gegenüber jedermann, Konkurrenzverbot, Beschäftigungsverbot zu anderen Dienstgebern. Aus niederschriftlich festgehaltenen Angaben der Geschäftsführerin und ehemaligen "freien" Mitarbeitern, ergab sich, dass die Dienstnehmer insofern in den geschäftlichen Organismus des Unternehmens eingegliedert waren, als sie an bereitgestellten und entsprechende ausgestatteten Telearbeitsplätzen am Sitz…
…Zeiten einer gesetzlichen Karenz seien einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Es bestehe daher ein Familienbeihilfenanspruch für K1 jedenfalls ab November 2012. B) Betreffend die am 17.12.2012 geborene K2 habe sich das absolute Beschäftigungsverbot bis 17.2.2013 erstreckt. Für das Kind bestehe Familienbeihilfenanspruch ab seiner…
…bis zum 26.10.2008 an Vorstellungen mitwirken sollen. Tatsächlich wurde der geplante Aufenthalt schon vorher verlängert bis zum 2.11.2008. Aufgrund des Beschäftigungsverbotes konnte die Bw. ihren Beruf jedoch nicht mehr ausüben und blieb daher zunächst an der Adresse Adresse, 1010 Wien wohnen…
… 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 zusteht. Die Lebensgefährtin des Bw. hat sich im Anschluss an das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) bis zum 2. Geburtstag der gemeinsamen Tochter (geb. am 6.6.2001) im Karenzurlaub befunden. Im Jahr 2001 hat sie Einkünfte iHv ATS 255…
…österreichische Arbeitgeber, wie etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes, vor, welche nach dem EStG 1988 auch für den Zeitraum der Beschäftigungsverbote wegen einer Schwangerschaft nicht steuerbefreit seien. Soweit eine Vergleichbarkeit der in Rede stehenden Leistung aus Liechtenstein mit dem österreichischen Wochengeld (§ 162 ASVG), welches nach…
…nach § 3 MSchG ("Mutterschutz") und die Achtwochenfrist nach der Entbindung gemäß § 5 MSchG ("Beschäftigungsverbot") ebenso wie Zeiten eines Karenzurlaubs nach dem MSchG innerhalb eines Dienstverhältnisses zu berücksichtigen, weil insoweit das Arbeitsverhältnis rechtlich aufrecht bleibt und nur die Arbeitspflicht ruht (vgl BFG 25.4.2016, RV…
…Maps, die eine geringfügig kürzere Entfernung ergeben hat. Der Zeitraum des Aufenthaltes der Gattin des Bf in der Gemeinde ***, die Tatsache des Beschäftigungsverbots, dass es sich bei dem Haus in *** um ein Einfamilienhaus handelte und dass die Eltern der Gattin des Bf bereits pensioniert waren…
…eineinhalbmonatlich). Alle anderen Abgaben sind nach Aufforderung fällig. 3) Beschäftigungsverbot für Illegale. 4) Die Aufnahme von Personal ist nur mit Zustimmung der Firma erlaubt. 5) Große Investitionen sind ebenfalls nur mit Zustimmung der Firma erlaubt." Für die "Zurverfügungstellung" der Gewerbeberechtigung war von den "Filialleitern", darunter…