…ist dann nicht mehr gegeben, wenn die im Einzelfall maßgeblichen wirtschaftlichen Parameter des betroffenen Betriebes, Teilbetriebes oder nichtbetrieblichen Wirtschaftsgutes auf 25% oder weniger abgesunken sind. Als Parameter werden dabei quantitative Messgrößen wie Umsatz, Beschäftigtenzahl, Anlagevermögen, Auftragsvolumen bei Betrieben und Teilbetrieben herangezogen, bei Kapitalbeteiligungen die Beteiligungsquote…
…vor allem folgende Kriterien in Frage: Umsatz Auftragsvolumen und Produktionsvolumen Anlagevermögen, Anlagenintensität Umlaufvermögen Bilanzsumme Beschäftigtenzahl. Bei einzelnen nicht einer betrieblichen Einheit zuzurechnenden Vermögensteilen (zB Vermögenswerte von rein vermögensverwaltend tätigen Körperschaften) ist auf andere, der jeweiligen Vermögensart entsprechende Kriterien abzustellen. Rz 221: Geeignete Kriterien können bei…
…der Umsatz, das Auftragsvolumen, das Anlage- und Umlaufvermögen, die Bilanzsumme, die Beschäftigtenzahl. Mangels vorhandener und, wie die Bw. selbst vorbringt, nicht erfolgter Aufteilung der Umsätze in Detail- und Objektgeschäft kann ein Vergleich der im Jahr 1998 erzielten Umsätze der Bw. iHv rund ATS 5,1…
…20% von 9.318.000,-- = rund 25% von 7.201.000,-- = rund 128% von 1.430.000,-- Nach dem oben Dargestellten haben sich die wesentlichen Betriebskennzahlen von den Verlustjahren 1991 und 1992 bis zur Verschmelzung auf jeweils unter 10% (Umsätze und Beschäftigtenzahl) bzw…
…gelten sinngemäß. 3.2.3.4.8. Beschäftigtenzahl (Anlage 1 zum VPDG, Spalte 10) Rz 470: Unter der "Beschäftigtenzahl" im Sinne der Anlage 1 zum VPDG ist im Hinblick auf die jeweiligen Staaten oder Gebiete die Gesamtzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten anzugeben (vgl. OECD-VPL…
…Betriebsstandort, Umsatzgröße, Ertragslage, Gewinnaussichten, Beschäftigtenzahl). Eine schlechte Ertragslage führt idR zu einer geringeren Entlohnung, als bei einem erfolgreichen Unternehmen. Der nicht beteiligte Geschäftsführer erhält aber auch in diesem Fall für gleiche Leistungen regelmäßig keine geringere Entlohnung, als ein Arbeitnehmer ohne Geschäftsführerfunktion (VwGH 12.4.1983…
…2016 nicht vergleichbar sei. Ein Vergleich von Umsatz, Bilanzsumme und Beschäftigtenzahl habe eine Verringerung des Umfangs von mehr als 75% ergeben. Somit habe eine qualifizierte Umfangsminderung stattgefunden und gingen die Verluste aus den Jahren 2009 bis 2011 daher für den Verlustabzug verloren. Die verbleibenden Verluste…
…2016 nicht vergleichbar sei. Ein Vergleich von Umsatz, Bilanzsumme und Beschäftigtenzahl habe eine Verringerung des Umfangs von mehr als 75% ergeben. Somit habe eine qualifizierte Umfangsminderung stattgefunden und gingen die Verluste aus den Jahren 2009 bis 2011 daher für den Verlustabzug verloren. Die verbleibenden Verluste…
…Umsatz, Auftrags- und Produktionsvolumen, Bilanzsumme, sowie Beschäftigtenzahl gegen die Vergleichbarkeit. Lediglich das Anlagevermögen ist nur gering verändert, allerdings bei sehr geringer Anlagenintensität. Zum Umsatz: Der Umsatz hat sich von 118.410,00 € (2002) um 74,38 % auf 30.332,00 € (2003) vermindert. Zu…
…Umlaufvermögen, Bilanzsumme und Beschäftigtenzahl aber tatsächlich kein vergleichbarer Betrieb übertragen worden sei und offenbar auch am Tag der Firmenbucheintragung kein Betrieb mehr vorhanden gewesen sei. Die Verlustabzugsberechtigung sei daher nicht gegeben. Dagegen wandte sich die steuerliche Vertretung mit Berufung und nach Ergehen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung…
…maßgeblichen wirtschaftlichen Parameter des betroffenen Betriebes bzw. Teilbetriebes zum Zeitpunkt des Einbringungsstichtages im Vergleich zum Zeitpunkt der Verlustentstehung auf 25% oder weniger abgesunken sind. Als Parameter werden bei Betrieben und Teilbetrieben quantitative Messgrößen wie Umsatz, Beschäftigtenzahl, Anlagevermögen, Auftragsvolumen herangezogen. Siehe dazu auch Rz 220 ff…
…21. Lfg., § 4 Rz 44): •Umsatz Auftragsvolumen und Produktionsvolumen •Anlagevermögen, Anlagenintensität •Umlaufvermögen •Bilanzsumme •Substanzwert •Beschäftigtenzahl Es bedarf daher einer jährlichen Gewichtung der unternehmens- bzw. branchenbezogenen Parameter, bei der es auf den jeweiligen Geschäftsgegenstand der betreffenden Körperschaft ankommt (Mayr/Wellinger, HB Sonderbilanzen II 40). Bei Handelsbetrieben…
…21. Lfg., § 4 Rz 44): Umsatz Auftragsvolumen und Produktionsvolumen Anlagevermögen, Anlagenintensität Umlaufvermögen Bilanzsumme Substanzwert Beschäftigtenzahl Es bedarf daher einer jährlichen Gewichtung der unternehmens- bzw. branchenbezogenen Parameter, bei der es auf den jeweiligen Geschäftsgegenstand der betreffenden Körperschaft ankommt (Mayr/Wellinger, HB Sonderbilanzen II 40). Bei Handelsbetrieben…
…Lfg, § 4 Rz 44): Umsatz Auftragsvolumen und Produktionsvolumen Anlagevermögen, Anlagenintensität Umlaufvermögen Bilanzsumme Substanzwert Beschäftigtenzahl Die Grenze, ab der eine Vergleichbarkeit im Sinne des § 4 Z 1 lit c UmgrStG wegen Minderung eines für die "Identifizierung" einer Einkunftsquelle maßgeblichen betriebswirtschaftlichen Parameters nicht mehr gegeben ist, wird…
…der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der Verlustabzug ausgeschlossen. Dieser Vergleich ist nach herrschender Lehre anhand quantitativer betriebswirtschaftlicher Merkmale (Umsatz, Auftragsvolumen, Anlage- und Umlaufvermögen, Substanzwerte, Beschäftigtenzahl) anzustellen (vgl. Zöchling, in: Wundsam/Zöchling/Huber/Kuhn, a.a.O., § 4 Rz 19; Walter…
…Auftragsvolumen, Anlage- und Umlaufvermögen, Substanzwerte, Beschäftigtenzahl) anzustellen. Im Beschwerdefall sind die erklärten Umsätze, wie oben dargestellt in den Jahren 2015 auf 2016 drastisch zurückgegangen. Tatsächlich führte die GmbH1 zumindest ab 2016 keine anzuerkennende Geschäftstätigkeit und auch keine anzuerkennenden Umsätze aus. Wie oben dargestellt, trifft dies…
…heranzuziehen. Nach Informationen der Bf. habe dieser im Schnitt maximal 5 Personen beschäftigt gehabt. Die Beschäftigtenzahl des Vorpächters möge mit der Beschäftigtenzahl der Bf. verglichen werden um besser beurteilen zu können, ob bei der Bf. Vertretungen stattgefunden hätten oder nicht. Für die Vertretungsbefugnis sei es…
…Als mögliche Kriterien kommen dabei insbesondere Umsatz, Anlagevermögen, Auftragsvolumen, Umlaufvermögen oder Beschäftigtenzahl in Betracht. Eine Vergleichbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 lit. c UmgrStG sei ab einer qualifizierten Umfangsminderung der in Frage kommenden Kriterien um 75 % nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Beachtung der…
…5 Gesellschaften nach einer Gesellschaft) – bis auf eine unstrittige Gesellschaft St.Nr.XXX/XXXX – der Sachverhalt hinsichtlich Zerlegung der Bemessungsgrundlage in Beziehung zum rechtskräftigen Zerlegungsbescheid vom 5.9.1996 geändert hätte. Auch die Veränderung der Beschäftigtenzahl im Verhältnis zum oa FLD-Bescheid ist nicht geeignet…
…In der Berufung werde ausgeführt, dass die verlusterzeugende Backenbrechanlage schon vor dem Umwandlungsstichtag verkauft worden sei; außerdem habe eine "Schrumpfung" des Betriebes stattgefunden. Nach den UmgrStR seien als Parameter für die wirtschaftliche Vergleichbarkeit quantitative Messgrößen wie Umsatz, Beschäftigtenzahl, Anlagevermögen, Auftragsvolumen heranzuziehen. Diese Messgrößen seien bei…