…In der Folge beantragte die Bf. durch ihre steuerliche Vertretung mit Schreiben vom 20.05.2021 die Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2018 vom 02.08.2019 gemäß § 293b BAO. Begründend wurde in diesem Antrag ausgeführt: "Mit Schreiben vom 2.2.2019 teilte die Antragstellerin dem Finanzamt…
…an die Abgabenbehörde übermittelt. Ein Antrag auf Korrektur der Immobilienertragssteuer findet sich nicht und wurde die Einkommensteuer antragsgemäß am 05.09.2016 veranlagt. Am 07.02.2019 wurde durch die steuerliche Vertretung elektronisch ein Antrag auf Berichtigung gemäß § 293b BAO gestellt. Ein Antragsvorbringen findet sich…
…Oktober 2015 erstmals mit Bescheiden vom 20. und 21. März 2018. Laut Begründung sei die Berichtigung gemäß § 293b BAO erforderlich gewesen, da laut Aktenlage ein LKW vermietet worden sei, jedoch keine Einkünfte diesbezüglich erklärt worden seien. Laut Aktenlage sei der LKW an die deutsche A…
…vom 26. Jänner 2011, ErfNr. 1/2010 betreffend Berichtigung gemäß § 293b BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. 2. in der…
…€). Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Berichtigung gemäß § 293b BAO unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen erfolgen würde. Das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung überwiege das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die steuerlichen Auswirkungen könnten nicht als geringfügig angesehen werden. Aufgrund der…
…offensichtliche Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen übernommen, eine Berichtigung gemäß § 293b BAO ist uE innerhalb der Verjährungsfrist möglich." Im Antrag werden für 2002 Verluste in Deutschland aus Gewerbebetrieb (€ 1,295.224,00) und aus V+V (€ 6.538,00) geltend gemacht. Für die Jahre 2003…
…Jahr | bisher | neu | 2004 | 5.166,94 € | 4.969,08 € | 2005 | 3.946,34 € | 1.656,36 € Die Begründung zur Berichtigung gemäß § 293b BAO lautet wie folgt: "Die Berichtigung gemäß § 293b BAO erfolgte…
…173 (Bescheid vom 26.4.2017). Mit Bescheiden vom 11. Juli 2018 berichtigte das Finanzamt die genannten Einkommensteuerbescheide gemäß § 293b BAO und berücksichtigte die Zahlungen an die PVA nur im Rahmen der sogenannten „Topf-Sonderausgaben“. Dagegen richten sich die Beschwerden der Bf. mit der Begründung…
…95/13/0124; VwGH 21.1.2004, 2002/13/0071). Seien die Folgen der Unrichtigkeit bloß geringfügig, so werde in der Regel keine Berichtigung gemäß § 293b BAO vorzunehmen sein (vgl. zB Ritz, ÖStZ 1990, 184 f). Im gegenständlichen Fall seien jedoch ungerechtfertigte Verlustabzüge in Höhe…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. Mai 2008 betreffend Bescheidberichtigung (Berichtigung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 19. Feber 2008 gemäß § 293b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 10. Dezember 2007 hat E (= Berufungswerber…
…durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Mai 2008 betreffend Bescheidberichtigung (Berichtigung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 27. November 2007 gemäß § 293b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 23. August/5. Oktober 2007…
…durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Mai 2008 betreffend Bescheidberichtigung (Berichtigung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 27. November 2007 gemäß § 293b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 23. August/5. Oktober 2007…
…RA.W, vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Mai 2008 betreffend Grunderwerbsteuer, Berichtigung gemäß §293b BAO zu Bescheid vom 27. November 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 5. Oktober…
…vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Mai 2008 betreffend Grunderwerbsteuer, Berichtigung gemäß § 293b BAO zu Bescheid vom 27. November 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 5. Oktober 2007 schlossen A…
…RA.W, vom 20. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Mai 2008 betreffend Grunderwerbsteuer, Berichtigung gemäß § 293b BAO zu Bescheid vom 27. November 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 5. Oktober…
…vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Mai 2008 betreffend Grunderwerbsteuer, Berichtigung gemäß § 293b BAO zu Bescheid vom 27. November 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 5. Oktober 2007 schlossen A…
…für die Erzielung des erlangten Verkaufspreises darstellen würden. Mit Bescheid vom 25. August 2021 änderte die belangte Behörde - unter Heranziehung des Verfahrenstitels der Berichtigung gemäß § 293b BAO - den Einkommensteuerbescheid dahingehend ab, dass die Einkünfte aus der Veräußerung der Eigentumswohnung mit dem allgemeinen Steuertarif versteuert wurden…
…diese Tatsache im Bescheid keinen Niederschlag gefunden habe. Im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sei dies mittels einer Berichtigung gemäß § 293b BAO zu sanieren gewesen. Die Bw beantragte die Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Eine offensichtliche Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen liege vor…
…können grundsätzlich nur hinsichtlich der Berichtigung (dem Grunde oder der Höhe nach) und der damit im Zusammenhang stehenden Folgen (zB Höhe der Abgabe, Fälligkeit einer allfälligen Nachforderung) mit Berufung angefochten werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht - ebenso wie bei Berichtigungen gemäß § 293 BAO (vgl…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der gemäß § 293b BAO erfolgten Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides folgt das BFG der im Erkenntnis zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Mangels Vorliegens…