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14 818 Treffer362 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Euro | Beispiel 2: Monatsbezug im Jahr 2023 800 Euro, Sonderzahlungen (UZ und WR je 800 Euro) = 1.600 Euro 1.600 Euro sind zur Gänze steuerfrei (die Sonderzahlungen überschreiten nicht das begünstigte Jahressechstel, sie sind zwar höher als der Freibetrag des § 67 Abs…

BFG RV/5100833/2012Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2014

…| 12 | 1/6 | 1.240,16 € Wenn die Bf. eine „Berichtigung der Berechnung“ beantragt, so ist ihr zu entgegnen, dass eine "Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels im EStG nicht vorgesehen und deshalb auch nicht zulässig ist (siehe oben). Im Gegenteil stellt …

UFSW RV/2339-W/11Aliquotierung des Grundfreibetrages gem. § 10 EStG bei einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2011

…Die Berechnung des korrekten, max. € 3.900,00 betragenden Grundfreibetrages könnte und müsste erst bei der jeweiligen Veranlagung der Einkommensteuer erfolgen. Beispiele der Rückführung von Überansprüchen seien u.a. die Neuberechnung des Jahressechstels oder die Aberkennung von mehrfach geltend gemachten Pendlerpauschalen im Rahmen der…

BFG RV/1100077/2021Zulässigkeit einer Berichtigung nach § 293b BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.07.2023Teil 1/2

…von Bezügen. Eine zusätzlich begünstigte Besteuerung von einem Siebentel mit dem festen Steuersatz von 6% sei daher nicht möglich. 2) Steuerfreie Bezüge kürzten die Bruttoeinnahmen direkt und könnten nicht als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden. Andernfalls die Berechnung des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 EStG…

BFG RV/2100669/2020Diensterfindungsvergütung - Anwendbarkeit der Progressionsermäßigung des § 38 EStG auf den Jahressechstelüberhang
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.03.2021

…zumal das Jahressechstel durch andere sonstige Bezüge (zB Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration) zu den genannten Auszahlungszeitpunkten noch nicht ausgeschöpft gewesen sei. Die Progressionsermäßigung stehe daher insgesamt nicht zu. Mit Bescheid vom 26.3.2019 führte das Finanzamt eine auf § 293 BAO gestützte Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2016 vom…

BFG RV/7105678/2019Rechtswidrigkeit/Offensichtlichkeit nach § 293b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.03.2021

…Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 (innerhalb des Jahressechstels) vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) | 220 | 156,50 | Steuerpflichtige Bezüge | 245 | 48.709,80 | Anrechenbare Lohnsteuer | 260 |   | Nach dem Tarif versteuerte sonstige Bezüge (§ 67…

BFG RV/5100720/2020Abweichung der Monatslohnzettel vom Jahreslohnzettel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2022

…insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge 1. für die ersten 620 Euro 0%, 2. für die nächsten 24 380 Euro 6…

BFG RV/1100513/2018Aufteilung SV- und Pensionskassenbeiträge auf sonstige und laufende Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2025

…eine neuerliche Übermittlung an Ihr Finanzamt vornehmen. Wird eine neue Übermittlung an das Finanzamt vorgenommen, erfolgt automatisch eine Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2017. 6. Auflistung der Berechnung der Einkommensteuer: Die Berechnung ist im Bescheid ersichtlich und mittels Einkommensteuergesetz nachvollziehbar. Ferner wurden alle in der Arbeitnehmerveranlagung beantragten…

UFSW RV/0001-W/09Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…0152). Wenn die Bw. eine neuerliche steuerliche Aufrollung ihrer im Jahr 2007 erhaltenen Bezüge beantragt, so ist ihr entgegenzuhalten, dass eine Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels im Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen und deshalb auch nicht zulässig ist. Im Gegenteil stellt § 67 Abs. 2 EStG 1988 ausdrücklich…

BFG RV/7104796/2015Verbrauch des lohnsteuerlichen Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 durch DBA-befreite sonstige Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2016

…32.480,75 € auf Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG innerhalb des Jahressechstels (KZ 220) entfiel. Der Rest von 26.12872 € (KZ 245) ist im Lohnzettel als grundsätzlich nach Tarif steuerpflichtiger Bezug eingetragen. Der Arbeitgeber hat von diesen Bezügen keine Lohnsteuer…

UFSF RV/0335-F/09Sonstige Bezüge - Überschreitung des Jahressechstels; Werbungskosten - Aufteilung auf laufende und sonstige Bezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2010

…Vorsorge/Kadervers.: SUVA-Selbstbehalt: Summe: Aliquote Aufteilung auf mit festem Steuersatz zu besteuernde sonstige und mit dem Steuertarif zu versteuernde (laufende) Bezüge im Rahmen des Jahressechstels (12,529% : 87,471%): Auf begünstigte sonstige Bezüge entfallende Werbungskosten: Auf mit dem Steuertarif zu versteuernde Bezüge entfallende Werbungskosten: …

UFSL RV/0755-L/06Berichtigung bei Eingabefehlern in die automationsunterstützte Datenverarbeitungsanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2008

…dass für die nach § 293 BAO berichtigbaren Fehler nicht vom Bw. sondern ausschließlich die Behörde verantwortlich sein kann. Dieser Umstand steht einer Berichtigung schon auf Grund des Zweckes der Norm nicht entgegen. Sofern der Bw. durch die Nachforderung überrascht wurde, insbesondere weil er das Bescheidergebnis…

BFG RV/1100138/2021Berichtigung von Abgabenberechnungsfehlern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2021

…2 EStG 1988 innerhalb des Jahressechstels nach Abzug der in § 67 Abs. 12 EStG genannten Beiträge gesondert für die ersten 620 Euro mit 0% und mit dem darüber hausgehenden Betrag mit 6 % zu versteuern. Der über dem Jahressechstel liegende Teil der sonstigen Bezüge ist nach…

BFG RV/1100061/2013Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO im Falle der Eintragung des die Sonderzahlungen nicht umfassenden Bruttobezuges unter der Kennziffer 350
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2015

…Die Berichtigung führte dabei lediglich zur Korrektur dieses Fehlers, die wiederum die rechnerischen Konsequenzen im berichtigten Einkommensteuerbescheid 2009, ua. auch die Anpassung des begünstigt zu besteuernden Jahressechstels nach sich zog. Eine Änderung des im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 2009 zum Ausdruck gekommenen Willensentschlusses ist damit nicht verbunden…

UFSW RV/0104-W/06Rückzahlung von Lohnsteuer an den Steuerpflichtigen kein Zufluss im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…kein Vorbringen zu seiner Vemutung erstattet im Rahmen der Rollierung sei eine Berichtigung der Bezüge vorgenommen worden und habe es einen Zufluss im Jahr 2005 gegeben. Wenn der Bw. damit auf die Rückerstattung der Lohnsteuer verweist, ist auf obige Ausführungen hinzuweisen. Die Ausführung des Bw.…

BFG RV/7100210/2014Sechsteloptimierung durch Vorziehen von Prämien ins erste Halbjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.11.2016Teil 1/2

…Fremdvergleich nicht stand und stelle weiters Missbrauch iSd § 22 BAO dar. Bei rechnerischer Umstellung der Sonderzahlungen auf Juni bzw. November ergebe sich jeweils im November eine Überschreitung des Jahressechstels und eine teilweise Besteuerung der Weihnachtsremuneration gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988. Aus diesen für alle…

UFSK RV/0104-K/04Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren, fester Steuersatz, laufende Bezüge, Fünftelung, steuerfreies Fünftel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2005

…da es nicht sein kann, nur weil ich das Geld vom IAF bekomme, dass ich für eine Sonderzahlung innerhalb des Jahressechstels den vollen Steuersatz bezahlen muss, bzw. für einen Teil der SZ. Ich teile nochmals mit, dass ich den August 2002 in Höhe von €…

BFG RV/1100166/2017Sonstige Bezüge und steuerfreie Feiertags- und Überstundenzuschläge eines Grenzgängers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2022

…insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge 1. für die ersten 620 Euro 0%, 2. für die nächsten 24 380 Euro 6…

BFG RV/7102403/2014Kein Alleinverdienerabserzbetrag ohne Kind ab 2011
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.07.2020

…Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs 2 nach Abzug der in Abs 12 genannten Beträge für die ersten 620 Euro 0 %, für die nächsten 24.380 Euro 6 %, (…) Im Hinblick darauf, dass aus dem Dienstverhältnis des Bf zur Firma B keine…

BFG RV/3100660/2016Besteuerung einer Urlaubsvergütung als sonstige Bezüge gemäß § 67 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.07.2023

…insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge 1. für die ersten 620 Euro ..............................0%, 2. für die nächsten 24 380 Euro.....................6…