…Bw. in einem Dienstverhältnis stand und somit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (d. s. Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 4 EStG 1988) bezog. Somit ergibt sich aus der dargestellten Rechtslage zwingend, dass bei Überlassung eines im Eigentum der Bw. stehenden Kraftfahrzeuges für Privatfahrten…
…Eingeständnis von Privatfahrten gegeben, nicht eine ausreichende Beweiskraft dafür zumessen, dass tatsächlich eine private Nutzung durch die Dienstnehmerin stattgefunden hat. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 7.8.2001/97/14/0175) reicht alleine die (theoretische) Möglichkeit der Benützung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges für private…
…reicht allein die (theoretische) Möglichkeit der Benützung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges für private Fahrten nicht aus, einen Sachbezug anzusetzen. Unter Bezugnahme auf § 15 EStG 1988 hält der Gerichtshof fest, dass die entsprechende Bestimmung der Sachbezugswerteverordnung nur so verstanden werden kann, dass der Ansatz eines Sachbezuges voraussetzt…
…sog. ''Pendlereuro" eingeführt. Durch den Ausschluss eines Pendlerpauschales in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 ab 01.05.2013 hat der Gesetzgeber im Endergebnis festgelegt, dass auch die Aufwendungen von Arbeitnehmern, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen…
…sog. "Pendlereuro" eingeführt. Durch den Ausschluss eines Pendlerpauschales in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 ab 01.05.2013 hat der Gesetzgeber im Endergebnis festgelegt, dass auch die Aufwendungen von Arbeitnehmern, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen…
…Juni 2011 ausdrücklich die Benutzung ihres Kraftfahrzeuges „für den Arbeitsweg von seinem Wohnort nach Ort3 und retour". Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt als Privatfahrt, wobei schon die gelegentliche Benutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeuges dem Grunde nach zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis führt (VwGH…
…Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitss tätte abgegolten. b) Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. c) Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines…
…Bw. zur Einkommensteuer für das Jahr 2000 für die private Benützung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges einen Sachbezug in Höhe von 43.378,- S (3.152,41 €) den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzugerechnet. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung vom 14. März…
…sind nicht geeignet, den Nachweis dafür zu erbringen, dass das arbeitgebereigene Kraftfahrzeug für Privatfahrten von nicht mehr als 500 Kilometer verwendet worden ist. Darüber hinaus sprechen gegen eine zweifelsfreie Darlegung der tatsächlichen Umstände auch die immer wiederkehrenden, kaum leserlichen Eintragungen "ZZ-FI-ZZ"; diese bedeuten…
…die Beibringung geeigneter Beweismittel. Im Zusammenhang mit der Nachweisführung trifft den Abgabepflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 23.11.2004, 2001/15/0083). Der geforderte Nachweis, dass das arbeitgebereigene Kraftfahrzeug im Jahresdurchschnitt nicht für mehr als 500 Kilometer monatlich für Privatfahrten genutzt wird, ist üblicherweise durch…
…bis Dezember 2018 eine Benützung des Privatautos an Arbeitstagen nur eingeschränkt möglich war, sodass für nicht mit dem Renn- bzw. Motorrad unternommene Bürofahrten das Firmenauto verwendet werden musste. Mangels Kenntnis des Ausmaßes der mit den Firmenfahrzeugen in den Streitjahren 2014 bis 2018 getätigten Privatfahrten (gemäß…
…Brüssel. Der Bw hat von seinem Arbeitgeber ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung, das er auch privat benutzen darf. Der Sachbezug beträgt laut Schreiben des Bw vom 02. April 2007 Euro 6.284,89. Laut Aufsummierung der Privatfahrten aus dem Fahrtenbuch errechnete das Finanzamt 4/5…
…Privatfahrten würden keine unternommen werden. Weiters ist vom Prüfungsorgan festgestellt worden, dass auf den Namen des Geschäftsführers kein Kraftfahrzeug eingetragen ist. Das Prüfungsorgan hat die Meinung vertreten, dass, da der Geschäftsführer nicht Besitzer eines Privatautos ist, das Firmenfahrzeug der Bw. vom Geschäftsführer auch für Fahrten…
…Fall der Nutzungsmöglichkeit eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges für nicht beruflich veranlaßte Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 7000 S monatlich, anzusetzen. Die Anschaffungskosten umfassen auch Kosten für Sonderausstattungen…
…das arbeitgebereigene Kraftfahrzeug privat zu verwenden - wenn auch nur fallweise - nützt (vgl. VwGH 15.11.2005, 2002/14/0143; Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG19, § 15 Tz 103). Die theoretische Möglichkeit der Benützung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs für private Fahrten allein reicht somit nicht…
…1) dargestellten Überlegungen steht der Grundsatz von Treu und Glauben einer Abgabenvorschreibung im gegenständlichen Fall nicht entgegen. Entsprechend den Feststellungen unter 2) ist davon auszugehen, dass die Überlassung von arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen an Arbeitnehmer für Privatfahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu geldwerten Vorteilen aus…
…der Sachbezug für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges 1,5% der Anschaffungskosten. Dem Arbeitgeber steht es jedoch frei, den Nachweis einer nur geringen Privatnutzung zu erbringen. Nimmt er diese Möglichkeit in Anspruch und legt entsprechende Unterlagen vor, aus welchen sich ergibt, dass die Privatfahrten im…
…der Fa. Y-GmbH aufgrund einer arbeitsvertragsrechtlichen Vereinbarung zur Verfügung, wobei Privatfahrten des Geschäftsführers untersagt werden. Ein Sachbezug ist für Kfz im Sinne der Sachbezugsverordnung anzusetzen, wenn mit dem arbeitgebereigenen oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltem [sic] Kfz Privatfahrten aus abgabenrechtlicher Sicht durchgeführt werden. Das…
…Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. b) Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. c) Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels…
…Privatfahrten stattgefunden hätten. Hiezu ist auszuführen, dass das Ausmaß der Benützung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges durch einen Arbeitnehmer für Privatfahrten nachgewiesen werden muss. In der Regel stellt die fortlaufende Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches einen geeigneten Nachweis für das Ausmaß der beruflichen bzw. privaten Verwendung eines Kraftfahrzeuges…