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11 Treffer1569 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb iSd § 45 Abs. 3 BAO (siehe Rz 180) oder als Gewinnbetrieb (siehe Rz 181 bis 183) anzusehen. Zur Abgrenzung siehe Rz 306 bis 308. Rz 382: Entgeltliche Belustigungen wie Preisschießen, Preisschnapsen oder Glücksspiele, bilden mit der Veranstaltung eine Einheit. Zur entgeltlichen Abgabe von…

UStR 2000 Rz 1428–143310.3.8. Zirkusvorführungen und Schausteller
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…es Ausnahmen, wie etwa der Wiener Prater, oder auch Themen- und Freizeitparks (Westerncitys, Erlebniswelten usw.). 10.3.8.5. Umfang der Begünstigung Rz 1432: Zu den Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gehören Belustigungsgeschäfte und Fahrgeschäfte aller Art, wie Ringelspiele, Schaukeln, Grotten- und Geisterbahnen, Schießbuden…

BFG RV/3100474/2024Kein begünstigter Steuersatz für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gemäß §10 Abs. 3 Z 8 UStG 1994 für einen „Indoor – Freizeitpark“ mit den Schwerpunkten Trampolin-Park, Parkour-Park und Freestyle-Park
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.09.2026

…Angebot der Antragstellerin diene dem Freizeitvergnügen, Die Steuerbegünstigung für thematisch orientiere Freizeitanlagen werde von der Judikatur betreffend der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes anerkannt, zudem lieg aus Sicht der Antragstellerin eine ausreichende Anzahl an Belustigungen vor. Insbesondere werde auf das größenmäßig und inhaltlich teils sehr eingeschränkte…

BFG RV/1100154/2022Normalsteuersatz bei Betrieb eines Escape Rooms
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.11.2024

…9.1985, 84/15/0073). Das Veranstalten von "Krimi-Rätselspielen" in Kleingruppen in einem Escape Room erfüllt die nach der Judikatur geforderte Vielfalt an Belustigungen und Fahrgeschäften aller Art nicht. Diese Umsätze unterliegen somit dem Steuersatz von 20%." In der Beschwerde vom 21. April 2022…

UFSL RV/1355-L/09Unterliegen die Umsätze eines Indoor-Freizeitparks dem ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 Z 11 UStG 1994?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…die Leistungen nicht in einer ortsgebundenen festen Anlage angeboten. Als Ausnahmen davon führen die USR (RZ 1293 ff) jedoch beispielhaft an: Wiener Prater, Themen- und Freizeitparks (Westerncity, Erlebniswelten etc). Als begünstigungsfähig werden in den UStR genannt: Belustigungsgeschäfte, Fahrgeschäfte aller Art (Ringelspiel, Schaukeln, Grotten- und Geisterbahnen…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Brauchtumspflege dienen, idR noch zum unentbehrlichen Hilfsbetrieb zu zählen. Unterscheidet sich die Produktions- und Verwertungstätigkeit eines Vereines in keiner erkennbaren Weise von einer mit Gewinnerzielungsabsicht unternommenen gewerblichen Betätigung, sind die abgabenrechtlichen Begünstigungen zu versagen (VwGH 28.5.1997, 94/13/0219). Unterhaltungsdarbietungen von Musik-, Brauchtums…

BFG RV/7103291/2025Unternehmereigenschaft für Sportwetten gegeben, auch wenn keine Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 2 GSpG besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2026Teil 1/2

…Juli 1919, StGBI Nr 388, geregelten Tätigkeiten würden die größte Ähnlichkeit mit den Unternehmungen öffentlicher Belustigungen und Schaustellungen aller Art haben und daher gemäß Art 15 Abs 1 B-VG in die Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz der Länder fallen. Der Verfassungsgerichtshof hätte auch bereits erkannt, dass…

BFG RV/7102958/2025Unternehmereigenschaft für Sportwetten gegeben, auch wenn keine Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 2 GSpG besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2026Teil 1/2

…StGBI Nr 388, geregelten Tätigkeiten würden die größte Ähnlichkeit mit den Unternehmungen öffentlicher Belustigungen und Schaustellungen aller Art haben und daher gemäß Art 15 Abs 1 B-VG in die Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz der Länder fallen. Der Verfassungsgerichtshof hätte auch bereits erkannt, dass die Ausübung…

BFG RV/7102342/2012Wettannahmeschalter ist nicht Wettterminal. Abgabe der Wette "aufgezeichnete Hunderennen" am Wettannahmeschalter gegenüber einem Mitarbeiter des Wettunternehmens verwirklicht § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2020Teil 2/4

…10 Abs. 1 Z 4 BVG in Kneihs/Lienbacher (Hrsg.), Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht (2013)), während das "Wettwesen" vom Verfassungsgerichtshof als "öffentliche Belustigungen und Schaustellungen aller Art" gemäß Art. 15 Abs. 3 B-VG in die Kompetenz der Länder fallend qualifiziert wurde (VfSlg. 1477/1932…

UFSL RV/0167-L/07Jede Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen stellt eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2008

…wonach "sonstige öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen" zu bewilligen sind und auch nach dem Tierschutzgesetz war für die Katzenausstellung eine Bewilligung einzuholen. Strittig im gegenständlichen Fall ist jedoch die Frage, ob die beantragte und bewilligte Katzenausstellung im März 2006 in S der Ausübung einer Erwerbstätigkeit…

UFSL RV/0250-L/04kein Vorliegen persönlich oder sachlich bedingter Unbilligkeit, Aufstocken eines Kredites möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.07.2004

…Veranstaltungen bereits vor mehr als 20 Jahren echte Kunsthandwerksmärkte entwickelt. Echte Kunsthandwerksmärkte deshalb, weil nur renommiertes Kunsthandwerk ausgestellt werden dürfe, dies wieder nur von Mitgliedern des Vereins, wobei alle übrigen typischen Belustigungen von Märkten wie laute Musik, Ringelspiel, Schießbuden, übermäßig viele Punschstände, falsche "Jugo-Uhren"…