Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E***, 9999A, vertreten durch die Consilia Salzburg Wirtschaftsprüfungs-GmbH, 5020 Salzburg, Wolf-Dietrich-Straße 10, vom 8. Jänner 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 16. Dezember 2002 betreffend Umsatzsteuer sowie Einkommensteuer 2000 und…
…Indem die vom Erstgericht angegebenen Gründe insgesamt keine verlässliche Basis für eine nachvollziehbare Überprüfung der Beweiswürdigung der Tatrichter abgeben, leiden die Feststellungen an einem Begründungsdefizit (Z 5 vierter Fall), das zur Aufhebung der Schuldsprüche zwingt." Das zeige sich auch bei den Ausführungen auf Seite 3…
Titel III Codes in Verbindung mit den gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen (*) (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. Februar 2024, ABl. Nr. L 2024/250 Abschnitt 1 Einleitung Dieser Titel enthält die in Anträgen und/oder Entscheidungen zu verwendenden Codes in Form von…
Anlage 7 Verzeichnis der in den Formblättern zu verwendenden Codes Codes zur Beschreibung der Exemplare und der Maßeinheiten | Beschreibung | Code | Bevorzugte Einheiten | Alternativ- einheiten | Erläuterungen | Barte | BAL | kg | Anzahl | FischbeinElastische Hornplatten, die vom Oberkiefer von…
Anhang 12 Vordrucke für Anträge und Bewilligungen Allgemeine Hinweise Das Layout der Muster ist nicht bindend; zB können die Mitgliedstaaten anstelle von Feldern Vordrucke mit einer Zeilenstruktur vorsehen, oder die Felder können, falls erforderlich, vergrößert werden. Die Mitgliedstaaten können auch nationale IT-Systeme zur Annahme…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der XY GmbH & Co KG, Adresse, vom 2. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 23. Jänner 2012, Zl. 100000/xxxxx/2011-3, betreffend Alkoholsteuer entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vertreten durch Dr. Gerald Haas, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Ringstrasse 14, vom 24. Juni 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 22. Mai 2002, Zl. 500/06217/1/2001, betreffend Erstattung der Abgaben nach Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterX. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch N & N Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Schubertstraße 68, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 6. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 24. Mai 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (nun Zollamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch Dr. Tibor Lászlo Robert Nagy, Hainburger Straße 20, Tür 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 29.1.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
…über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellungsbescheid Gruppenträger 2013. In der Begründung wurde, zusätzlich zur Standardbegründung lt. Begründungscode, auf die Tz. 3 des Betriebsprüfungsberichtes vom 06.07.2016 verwiesen. Mit selbem Datum erging der Feststellungsbescheid Gruppenträger 2013; am 05.03 2018 erging der Körperschaftsteuerbescheid Gruppe…
…Bf. aus: "1. Mangelnde Begründung: Die belangte Behörde gibt in ihrer Stellungnahme (Seite 4 von 4) bereits an, dass "ein falscher Begründungscode ausgewählt" wurde. Eine Berichtigung und Ergänzung der Begründung kann im Vorlagebericht der Behörde nicht durchgeführt werden. 2. Gefährdung der Einbringlichkeit: Die allgemeine Begründung…
…aufhalten". Handschriftlich ist dazu auf der im Akt erliegenden Ausfertigung vermerkt, dass (bei der EDV-unterstützten Erstellung des Bescheides) irrtümlich ein falscher Begründungscode eingegeben worden sei; richtig wäre der Code C230 gewesen. Die rückgeforderten Beträge wurden auf einem eigenen Abgabenkonto mit der StNr. 000/0000…
…Berufung und im Vorlageantrag seine Bereitschaft dargetan, erforderliche Unterlagen beizubringen. Demgegenüber wurde von Seiten des Finanzamtes mittels standardisiertem Begründungscode ausgeführt, dass da trotz Aufforderung die noch benötigten Unterlagen nicht beigebracht worden sind, die geltend gemachten Aufwendungen nur insoweit berücksichtigt werden konnten, als die Beweismittel vorlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Josef Gutl und HR Dr. Wilhelm Pistotnig über die Beschwerde der Bf., Adresse, vom 29. November 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 4. November 2004, Zahl…
…ist insoweit unzutreffend, als der Lohnzettel vom Betriebsstättenfinanzamt und nicht vom Arbeitgeber des Bf berichtigt wurde.(Es betrifft dies automatische Begründungscodes bei Übermittlung berichtigter oder neuer Lohnzettel vom Arbeitgeber). Im nunmehr beschwerdegegenständlichen Bescheid vom 21.4.2008 jedoch wird –woa - im Wesentlichen ausgeführt, dass beim…
…vor allem Werbungskosten wegen Familienheimfahrten geltend, die vom Finanzamt für die Jahre 2005 bis 2007 nur zum Teil berücksichtigt wurden. Im Einkommensteuerbescheid 2005 vom 2.05.2006 wurde - unter Verwendung der im automatisierten Abgabenverfahren typischen Begründungscodes - ausgeführt, dass Werbungskosten für Familienheimfahrten, nur insoweit abzugsfähig seien…
…2008 vom 9. Juni 2009 gemäß § 299 BAO auf. Die Bescheidbegründung mittels automatisierten Begründungscodes lautete wie folgt: "Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der D-GmbH, vertreten durch Graf von Westphalen Bappert & Modest, Rechtsanwälte, Große Bleichen 21, 20354 Hamburg, Deutschland, vom 10. September 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 28. Juli 2004, Zl. 610/00000/0/1999…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Hofrat Josef Weber, Peter Grund und Mag. Günter Miniböck im Beisein der Schriftführerin FOI Andrea Newrkla über die Berufung der Bw.., Handel mit Sportbekleidung und Sportartikeln, 1130 Wien, Adresse1…