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BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

1. § 1 GrEStG 1987 (Tatbestände) 1.1. § 1 Abs. 2a GrEStG 1987 und Anwachsung Im Eigentum einer KG mit 25 Kommanditisten zu je 4% Vermögensbeteiligung befinden sich mehrere Eigentumswohnungen. 100% der Kommanditanteile werden nun an den einzigen Komplementär (reiner Arbeitsgesellschafter) abgetreten, wodurch es zu einer…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…sich um eine entgeltliche Baurechtseinräumung, für welche gemäß der Info des BMF vom 13.05.2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016, als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG 1955, mindestens jedoch der Grundstückswert des Baurechtes heranzuziehen ist. § 15 Abs…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

… 9 Abs. 2 BauRG dem Bauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von 25% des vorhandenen Bauwertes geleistet wird) Legende: BR = Baurecht; BZV = Bauzinsverpflichtung; SL = sonstige Leistung(en); GrW = Grundstückswert Wird auf Grund einer Umgründung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes im Zusammenhang mit einem…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

… 9 Abs. 2 BauRG dem Bauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von 25% des vorhandenen Bauwertes geleistet wird) Legende: BR = Baurecht; BZV = Bauzinsverpflichtung; SL = sonstige Leistung(en); GW = gemeiner Wert Wird auf Grund einer Umgründung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes im Zusammenhang mit…

BFG RV/3100726/2018Einräumung Baurecht: Mindestbemessungsgrundlage ist gemeiner Wert, der als abgezinster Einmalerlag (angemessener Zinssatz 3 %) ermittelt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2023

…ein Baurecht an einem unbebauten Grundstück gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982…

BFG RV/3100728/2018Einräumung Baurecht: Gemeiner Wert als Mindestbemessungsgrundlage wird als abgezinster Einmalerlag ermittelt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.08.2023

…ein Baurecht an einem unbebauten Grundstück gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982…

BFG RV/3100725/2018Einräumung Baurecht: Die Mindestbemessungsgrundlage "gemeiner Wert gem. § 10 BewG" wurde als abgezinster Einmalerlag ermittelt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.08.2023

…ein Baurecht an einem unbebauten Grundstück gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982…

BFG RV/3100647/2022Einräumung Baurecht: Steuerbemessung vom Grundstückswert, Anwendung Stufentarif gem. § 7 Abs. 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 idF BGBl I Nr. 118/2015 (in Geltung ab 1.1.2016)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2023

…GrEStG 1987 idgF. entweder ein unentgeltlicher, ein teilentgeltlicher oder entgeltlicher Erwerb vorliegt: Die gegenständlich für die Einräumung des Baurechtes zu zahlende Gegenleistung (Bauzinsverpflichtung = 18fach kapitalisierter Baurechtszins) beträgt unbestritten € 198.630. Der Grundstückswert (hier nur Grundwert) bemißt sich nach § 2 Abs. 1 und 2…

BFG RV/3100646/2022Einräumung Baurecht an bebautem Grundstück: Steuerbemessung vom Grundstückswert (Grund + Gebäude, § 2 GrWV) unter Anwendung Stufentarif § 7 Abs. 1 Z 2 lit a GrEStG idF BGBl I Nr. 118/2015, weil teilentgeltlicher Erwerb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.08.2023

…1.2016, entweder ein unentgeltlicher, ein teilentgeltlicher oder entgeltlicher Erwerb vorgelegen war: Die gegenständlich für die Einräumung des Baurechtes zu zahlende Gegenleistung (Bauzinsverpflichtung = 18fach kapitalisierter jährl. Baurechtszins + Bruttoabgeltung für das Gebäude) beträgt unbestritten € 563.058. Der gesamte Grundstückswert (Grundwert + Gebäudewert) beträgt lt. eigener…

BFG RV/5101779/2019Wert eines Baurechts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2021

…2017/16/0005). § 15 BewG 1955 regelt nur die Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen. Damit ist § 15 BewG 1955 (und die Einschränkung auf ein bestimmtes Vielfaches des Jahreswertes) aber nur für die Bewertung der Bauzinsverpflichtung, somit der Gegenleistung (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987) für die…

BFG RV/5101780/2019Gemeiner Wert des Baurechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.09.2021

…RS 3). § 15 BewG 1955 regelt nur die Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen. Damit ist § 15 BewG 1955 (und die Einschränkung auf ein bestimmtes Vielfaches des Jahreswerts) aber nur für die Bewertung der Bauzinsverpflichtung, somit der Gegenleistung (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987) für die Einräumung…

BFG RV/3100679/2017"Grundstückswert" eines Baurechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.04.2019

…ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse auszublenden sind. Die tatsächlich gezahlte Gegenleistung bildet nicht die Bemessungsgrundlage; § 15 BewG zur Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen (= Beschränkung auf das 18fache des Jahreswertes) ist nur für die Bewertung der Bauzinsverpflichtung, somit der Gegenleistung für das eingeräumte Baurecht, von Bedeutung…

BFG RV/3100727/2018Gemeiner Wert eines Baurechtes: Mangels Schätzgutachten und Vergleichswerten erfolgt Berechnung von der abgezinsten Gesamtgegenleistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2019

…Übrigen die Beschwerde als unbegründet abgewiesen; dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: Bei Einräumung/Begründung eines Baurechtes an einem bebauten/unbebauten Grundstück gegen Entgelt auf die Dauer von 50 Jahren bemesse sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung (hier: Kapitalwert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG)…

BFG RV/3100724/2018Gemeiner Wert eines Baurechtes iSd § 4 Abs. 2 Z 3 lit a GrEStG 1987 idF BGBl I Nr. 36/2014: Mangels Schätzgutachten und vorhandener Vergleichswerte wird der gemeine Wert iSd § 10 BewG als "Einmalerlag", dh. in Höhe der über die gesamte Laufzeit (50 Jahre) erbrachten Gegenleistung (Baurechtszins) und abgezinst mit 3 %, ermittelt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2019

…die Beschwerde als unbegründet abgewiesen; dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: Bei Einräumung/Begründung eines Baurechtes an einem bebauten/unbebauten Grundstück gegen Entgelt auf die Dauer von 50 Jahren bemesse sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gesamtgegenleistung (hier: Kapitalwert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG + Einmalzahlung…

BFG RV/3100681/2017"Grundstückswert" eines Baurechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2019

…ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse auszublenden sind. Die tatsächlich gezahlte Gegenleistung bildet nicht die Bemessungsgrundlage; § 15 BewG zur Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen (= Beschränkung auf das 18fache des Jahreswertes) ist nur für die Bewertung der Bauzinsverpflichtung, somit der Gegenleistung für das eingeräumte Baurecht, von Bedeutung…

BFG RV/3100146/2018"Grundstückswert" eines Baurechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2019

…§ 15 BewG betr. die Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen (= Beschränkung auf das 18fache des Jahreswertes) ist nur für die Bewertung der Bauzinsverpflichtung und somit der Gegenleistung für das eingeräumte Baurecht von Bedeutung, nicht aber für die Bewertung des Baurechtes selbst. Der gemeine Wert des…

BFG RV/3100376/2016Der gemeine Wert eines Baurechtes entspricht dem gemeinen Wert des bebauten oder unbebauten Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.11.2016

…Baurechtes. Wird sohin – wie im Gegenstandsfall – ein Baurecht an einem unbebauten Grundstück gegen Entgelt, hier Leistung des Bauzinses, auf 60 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung = vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (di. 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl…

BFG RV/3101114/2016Gemeiner Wert des Baurechtes entspricht dem gemeinen Wert des bebauten oder unbebauten Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2016

…ein Baurecht an einem unbebauten Grundstück gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982…

BFG RV/3101113/2016Gemeiner Wert des Baurechtes: entspricht dem gemeinen Wert der bebauten oder unbebauten Liegenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2016

…gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses sowie die Zahlung eines einmaligen Abgeltungsbetrages) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gesamtgegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982…

BFG RV/3101117/2016Gemeiner Wert des Baurechts entspricht dem gemeinen Wert des bebauten oder unbebauten Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.12.2016

…Baurecht an einem (letztlich) unbebauten Grundstück gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982…