RIS AI
654 Treffer1537 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 129339 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…steuerpflichtig sind, aber nur steuerfreie Einkünfte im Sinne des § 3 EStG 1988 bzw. andere steuerfreie Einkünfte (zB Amtssitzabkommen) beziehen, steht die Bausparbegünstigung zu. Lautet ein Bausparvertrag auf zwei oder mehrere Personen (Ehegatten, Kinder), dann kann eine Steuererstattung nur erfolgen, wenn sämtliche Personen unbeschränkt steuerpflichtig sind.

UFSW RV/1226-W/03Verwendung eines vor Ablauf der sechsjährigen Bindungsfrist rückgezahlten Bauspargut­habens für Maßnahmen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 lit. a und b EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2003

…Diesen Darlehen sind Eigenmittel der in lit. a genannten Bauträger gleichzuhalten. Nach eigenen Angaben hat die Bw. das Bausparguthaben (€ 5.617,01) dazu verwendet, um - gemeinsam mit AR - einen 65/1463-tel Anteil an einer Liegenschaft zu erwerben. Mit diesem Liegenschaftsanteil ist das vorläufige…

BFG RV/7103679/2014Neubau einer Garage - Sonderausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.10.2014

…und montiert worden. Die Rechnung hätten der Bf. und seine Ehegattin erst Anfang Februar 2013 erhalten, die sie dann sofort aus dem Erlös des Bausparvertrages beglichen hätten. Wenn den beiden jetzt vorgehalten werde, sie müssten eine zeitnahe Rechnung vorlegen, verstehe der Bf. nicht mehr die…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…bei im österreichischen Recht nicht vorgesehenen Steuerbefreiungen, Abschreibungsmöglichkeiten, Rückstellungsbildungen, fiktiven Betriebsausgaben und anderen Steuerbegünstigungen oder bei Anwendungsfällen der Liebhabereiverordnung und "Wartetastenverlusten". Rz 18: Die Einkommensteuerpflicht besteht abstrakt. Steuererstattungen für Bausparen (§ 108 EStG 1988), für Pensionsvorsorgesparen (§ 108a EStG 1988) oder die Gewährung von Kinderabsetzbeträgen (§ 33 Abs…

EStR 2000 Rz 27–311.1.3 Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…EStG 1988, Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen gemäß § 105 EStG 1988, die Mietzinsbeihilfe iSd §§ 107 EStG 1988 107 EStG 1988idF vor StRefG 2015/2016 (bis 2015), das Bausparen nach § 108 EStG 1988 und die Pensionsvorsorge nach § 108a EStG 1988. Die nach § 70 Abs…

LStR 2002 Rz 7–121.2.6 Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…§ 37, 38 EStG 1988) sowie der Freibetrag nach § 105 EStG 1988, das Bausparen nach § 108 EStG 1988, die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge nach § 108a EStG 1988 und die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach § 108g EStG 1988. Rz 10: In sachlicher Hinsicht unterliegen auch bei Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nur…

LStR 2002 Rz 129439.1.2 Art der Förderung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

39.1.2 Art der Förderung Rz 1294: Für Beiträge an eine Bausparkasse, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat, wird auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet. Die Erstattung erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz…

LStR 2002 Rz 130439.2.4 Ermittlung der Prämie
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

39.2.4 Ermittlung der Prämie Rz 1304: Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Es wird ein Durchschnitt der monatlichen Umlaufgewichteten Durchschnittsrenditen für…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Forschungsprämie. 3.1.10. Erstattungen und Abgeltungen im EStG 1988 Rz 108: Für die pauschale Erstattung der Einkommensteuer als "Bausparprämie" im Wege der Bausparkasse ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 108 Abs. 5 zweiter und dritter Satz EStG 1988 sowie Verordnung betreffend Bausparen, BGBl…

LStR 2002 Rz 129539.1.3 Bausparkassen in Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.1.3 Bausparkassen in Österreich Rz 1295: Folgende Bausparkassen verfügen derzeit über eine Konzession zum Geschäftsbetrieb im Inland: Allgemeine Bausparkasse reg. Gen.m.b.H., Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, Bausparkasse Wüstenrot AG, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.

2025-0.842.923Bausparprämie 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.842.92322.10.2025

Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2026 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

LStR 2002 Rz 132340.1 Voraussetzungen für die Prämienbegünstigung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.1 Voraussetzungen für die Prämienbegünstigung 40.1.1 Persönliche Voraussetzungen Rz 1323: Wie beim Bausparen ist die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Voraussetzung für die Begünstigung (siehe Rz 1293).

LStR 2002 Rz 132039.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…10 EStG 1988) Rz 1320: Der Bausparvertrag kann nicht mehr Grundlage für eine Steuererstattung bilden, wenn das Guthaben aus dem Bausparvertrag ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurde, die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen, nach Ablauf von sechs Jahren seit Vertragsabschluss in einem folgenden…

LStR 2002 Rz 1307–131039.3.2 Abgabenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Beiträge), Vertragsbeginn des Bausparvertrages, Ende der Prämienbegünstigung. Rz 1308: Bemessungsgrundlage ist der eingezahlte Beitrag - höchstens 1.200 Euro pro Person. Werden mehrere Abgabenerklärungen mit gleichzeitiger Prämienwirksamkeit zu Gunsten des Antragstellers oder einer mitberücksichtigten Person festgestellt, erfolgt die Prämienerstattung für den Bausparvertrag mit dem früheren Vertragsbeginn…

LStR 2002 Rz 1246–124936 KINDER, (EHE)PARTNERSCHAFTEN (§ 106 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…3 Z 1 EStG 1988, Verminderung des Selbstbehaltes bei außergewöhnlichen Belastungen, Inanspruchnahme von Freibeträgen gemäß § 35 EStG 1988, Gewährung des Alleinverdiener-(Alleinerzieher-)Absetzbetrages, höherer Erstattungsbetrag beim Bausparen,. Gewährung des Kinderfreibetrages gemäß § 106a EStG 1988 (bis einschließlich der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018). Ist im EStG…

LStR 2002 Rz 1305–130639.3 Erstattung der Prämie (§ 108 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Gemäß § 2 VO betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG 1988, BGBl. II Nr. 296/2005 gilt die im Anhang 1 zur VO kundgemachte Abgabenerklärung als amtlicher Vordruck. Der Antrag auf Prämienerstattung (Abgabenerklärung) ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Abschluss des Bausparvertrages bei der Bausparkasse zu stellen…

LStR 2002 Rz 1328–132940.2.3 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Dezember 2003, geändert werden. Im Unterschied zum Bausparen kann die Prämienbegünstigung jedoch nur für den Steuerpflichtigen selbst geltend gemacht werden. Erhöhungsbeträge für den (Ehe)Partner oder für Kinder sind nicht vorgesehen. 40.2.3.1 Berechnung bei Vorliegen mehrerer Abgabenerklärungen Rz 1329: Werden von einem…

LStR 2002 Rz 1366–136841.1 Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…nicht vorzunehmen. Rz 1367: Die Förderung steht dem Steuerpflichtigen letztmalig für jenes Kalenderjahr zu, für das erstmalig die gesetzliche Alterspension bezogen wird. Rz 1368: Wie beim Bausparen und bei der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 ist lediglich die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Voraussetzung für die Begünstigung.

UFSW RV/0167-W/05Aufwendungen für die Errichtung einer Stützmauer als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2005

…beigelegt. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Begründet wurde dies für 1999 damit, dass in diesem Jahr keine Rückzahlung an die Bausparkasse Wüstenrot geleistet worden sei. Hinsichtlich der Jahre 2000 - 2003 erläuterte das Finanzamt, Aufwendungen zur Bereinigung der Schäden auf Grund einer Hangrutschung…

EStR 2000 Rz 6132–613520.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…dem 1. Jänner 2007 gewährt und dafür keine KESt einbehalten, ist von einem Haftungsbescheid abzusehen. Übernahme der ersten Rate beim Bausparen durch das Kreditinstitut (VwGH 25.05.2011, 2006/13/0023-8). 20.2.1.9.1 Dividendengarantien Rz 6133: Dividendengarantien sind Zuwendungen, die auf…