11.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011) Rz 4201: Rechtslage 2015 bis 2019 § 7. (1) Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, aus be- und/oder verarbeiteten eigenen und zugekauften Urprodukten sowie aus dem…
…eine Liebhaberei, da der Bw. glaubwürdig dargelegt hat, dass etwa die Heranziehung von Bauernakkordanten nicht möglich gewesen sei, abgesehen davon, dass diese auch nicht unentgeltlich tätig werden. Ferner sind Erträgnisse aus dem Schutzwald - der einen beträchtlichen Teil des Waldes ausmacht - nur zu erschwerten, kostenaufwendigeren Bedingungen…
…Vorgangsweise des FA setze voraus, dass die Kalamitätsnutzung zeitlich "zur Gänze vor Erfüllung der Normalnutzung" erfolgtsei. Tatsächlich sei aber mit der Normalnutzung schon im Jahr 2004 begonnen worden (Winterschlägerung durch kostengünstige Bauernakkordanten, erhöhte Nachfrage nach Holz aus Winterschlägerung durch Endverbraucher, erfahrungsgemäß sinkende Holzpreise im Frühjahr…
…Mai 1971, Zl. 1501/70, hatte der Verwaltungsgerichtshof die Dienstnehmereigenschaft von sogenannte "Bauernakkordanten", die in einem Forstbetrieb Holz(schlägerungs)arbeiten durchgeführt haben, zu beurteilen. Die Bauernakkordanten hatten die Holzarbeiten an einem bestimmten Ort (Fällung, Lagerung), in einem vorher (annähernd) bestimmten Ausmaß, zu einem bestimmten (Fertigstellungs…
…auch die Möglichkeit, nebenberuflich Forstpersonal zu beschäftigen. Hier können für bestimmte Arbeiten Bauernakkordanten herangezogen werden. Der Sachverständige konnte keine konkrete Vergleichszahl für die Kosten der Bewirtschaftung für nicht festangestelltes Personal nennen, da es hiebei maßgebend auf die Zielsetzung des jeweiligen Betriebes ankomme, was mit diesem…
…verglichen werden könnte. b) Beschäftigung eines Angestellten, Zusammenschluss zu einer Arbeitgebergemeinschaft, günstigere Bringung durch Bauernakkordanten Eine der Verlustursachen liegt in der Beschäftigung eines angestellten Forstwartes sowie in der Durchführung der Schlägerungs- und Bringungsarbeiten durch Gewerbebetriebe. Die Sachverständigen Dipl.Ing. P.(vom Bw. beauftragt) und Dr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache CH, vom 22. Mai 2016, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 11. April 2016, betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes zum 1.1.2014 nach…
3.7. Ausfuhrabgabe Um den Unterschied zwischen den Notierungen und Preisen der im Warenkreis genannten Erzeugnisse in der GemeinschaftUnion und auf dem Weltmarkt auszugleichen, können nach bestimmten Kriterien im Falle von drohenden oder bereits festgestellten Marktstörungen von der Kommission Sondermaßnahmen festgesetzt werden. Eine dieser Sondermaßnahmen…
3.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle 3.6.1. Agrarteilbetrag (TB) (1) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird zusätzlich zu einem Wertzoll ein Agrarteilbetrag (TB) eingehoben. Dieser Agrarteilbetrag kann entweder bereits als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt sein oder er ist über die Meursing…