Bühnenbildner sind "Künstler" im Sinn des österreichischen innerstaatlichen Rechts, fallen aber nicht unter den Begriff "Künstler" im Sinn des Artikels 17 DBA-Italien, da abkommensrechtlich von diesem Begriff nur die darstellenden Künstler, nicht aber andere Künstler, wie etwa Regisseure, Choreographen oder Bühnen- und Kostümbildner erfasst…
… 99 Abs. 1 Z. 1 EStG entfalteten, sonach z.B. für ausländische Bühnenkünstler, wurde zwecks Gleichstellung mit den im gleichen Métier tätigen selbständigen Steuerausländern die 20%ige Bruttoabzugsbesteuerung beibehalten. Damit wurde aber auch die Anwendbarkeit des § 68 EStG aufgegeben (siehe letzter Satz der Erläuterungen zu…
…insoweit unanwendbar, als eine andere Abkommensbestimmung eine anderweitige Zuteilung der Besteuerungsrechte vorsieht. Artikel 17 des Abkommens sieht solcherart vor, dass die Einkünfte von Bühnenkünstlern ungeachtet des Artikels 7 in der Schweiz besteuert werden dürfen. Die Anwendbarkeit des Artikels 17 hängt hiebei nicht davon ab, ob…
…1988). Mit diesen Einkünften falle sie aber nicht unter Art. 17 Abs. 1 des DBA mit Liechtenstein, weil sie nicht als Bühnenkünstlerin tätig geworden sei (siehe auch RZ 7946 EStR zu Art. 17 Abs. 1 OECD-Musterabkommen und EAS-Auskunft 1520). Nach Art. 14 Abs…
16.2.6 Künstler Rz 5237: Als Künstler kann nur derjenige angesehen werden, der eine persönliche eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden (anerkannten) Kunstfach auf Grund künstlerischer Begabung entfaltet (vgl. VwGH 20.11.1989, 88/14/0211; VwGH 30.6.1994, 94/15/0090). Seine Tätigkeit…
…sind alle unter die Tarifordnung fallenden Bühnenangehörigen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr vom Beginn des ersten Dienstverhältnisses zu einem Mitgliedsbühnenunternehmen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Als "beschäftigt" im Sinne der Tarifordnung gelten auch "gastspielverpflichtete Bühnenkünstler", soweit sie vertraglich zu einem gewissen Ausmaß an Proben bzw…
…sind alle unter die Tarifordnung fallenden Bühnenangehörigen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr vom Beginn des ersten Dienstverhältnisses zu einem Mitgliedsbühnenunternehmen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Als "beschäftigt" im Sinne der Tarifordnung gelten auch "gastspielverpflichtete Bühnenkünstler", soweit sie vertraglich zu einem gewissen Ausmaß an Proben bzw…
…dass in Hinblick auf die erhöhte Medienpräsenz von Schauspielern und Bühnenkünstlern eine mehrmalige Nutzung von bereits getragenen Kostümen nicht möglich sei. Auf Grund der dargestellten Umstände werde beantragt, die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung (Nächtigungsgelder in Höhe von 13.000 S) sowie für Kosmetika und Kostüme…
6.1.2 Bühnenangehörige, soweit siedie § 1 Abs. 1 Theaterarbeitsgesetz dem Schauspielergesetz unterliegen, andere auf Bühnen auftretende Personen, Filmschauspieler Rz 399: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Schauspieler, Humoristen, Komiker, Conferenciers, Sänger, Chansoniers, Chorsänger, Statisten, Solotänzer, Mitglieder eines…
Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem Begriff des "Künstlers" in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens der im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebene Begriffsinhalt zuzuschreiben und nicht jener, der dem Begriff in Artikel…
6.1.1 Artisten Rz 398: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Artisten gelten ua. Auftretende bei Zirkusveranstaltungen und auf Showbühnen. Nicht als Artisten gelten ua. außerhalb von Show- und Zirkusveranstaltungen auftretende Turner, Tänzer, Amateur- und Profisportler.