…€ zu erstatten. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, diese Selbstberechnung stehe nicht im Einklang mit der Kapitalansammlungsrichtlinie der Europäischen Union, seien doch die Kosten des Börseganges in Höhe von 2.033.711 € von der Bemessungsgrundlage abzuziehen. Eine richtlinienkonforme Interpretation des § 7 Abs. 1 lit…
…nun nachweisbaren Kosten handle es sich um Honorare für rechtliche und steuerliche Beratung, also Börsegangskosten in Höhe von insgesamt 701.915,07 € im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung. Das Finanzamt wies den Antrag ab; im Vorlageantrag weist die Berufungswerberin insbesondere auf die Kapitalansammlungsrichtlinie sowie auf…
…einer Betriebsprüfung wurden im Jahr 2002 Vorsteuern für das Jahr 2000 in Höhe von 4.977.758,69 S und 11.047,68 S, die in direktem Zusammenhang mit dem Börsegang der österreichischen Firma in Deutschland standen (Kosten der Börseneinführung), nicht zum Abzug zugelassen: Gemäß …
…nbsp; 1. Erbringt eine Aktiengesellschaft bei Durchführung eines Börseganges und der damit zusammenhängenden Ausgabe von Aktien an neue Aktionäre gegen Zahlung eines Ausgabepreises eine Leistung gegen Entgelt, im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai…
…Der Abzug von Kosten des Börseganges von der sonst gebildeten Bemessungsgrundlage ist daher rechtlich unbedenklich und hat daher die belangte Behörde zutreffend dem Erstattungsantrag stattgegeben. Nach der Aktenlage sind der LAG durch die Ausgabe neuer Aktien Kosten in Höhe von 5,029.421,00 €…
…7 KVG einen Antrag auf teilweise Erstattung der GesSt gestellt, weil im Einklang mit der Kapitalansammlungsrichtlinie der Europäischen Union (=KapAnsRL) Kosten des Börseganges in Höhe von 660.820,40 Euro von der Bemessungsgrundlage abzuziehen gewesen wären, sodass im Umfang von 6.608,20 Euro keine…
…deren Wirtschaftspotential dient, ausreichend bestimmt, weshalb einer unmittelbaren Anwendung dieser Anordnung nichts im Weg steht. Nach dem vorliegenden unbestrittenen Sachverhalt sind der Gesellschaft durch den Börsengang, der zur Kapitalerhöhung und damit zur Leistung der mit dem Nennwert angesetzten Einlagen geführt hat, Kosten entstanden, die dem…
…Leistungen, soweit sie mit Umsätzen im Zusammenhang steht, die der Unternehmer im Ausland ausführt und die - wäre sie steuerbar- steuerfrei sein würden. Die strittigen Vorsteuerbeträge stehen im Zusammenhang mit dem Börsegang der EMTS Technologie AG i. L und mit der Akquisition Italien und Spanien. Beide…
…Feber 2010, RV/0730-I/08, wird im Wesentlichen eingewendet: Aufgrund des zu beachtenden Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht und der unmit-telbaren Wirkung der Richtlinienbestimmungen seien die von der Kapitalgesellschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung nachweislich getragenen Kosten des Börseganges eine Last bzw. Verbindlichkeit iSd Art. 5 Abs…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Bemessungsgrundlage bei der Gesellschaftsteuer ist „Agio zur Kapitalerhöhung“ abzüglich der Kosten des Börseganges ( VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065). Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf…
…S 17). Bei dem im Beschwerdefall in Rede stehenden Vorgang handelt es sich um eine Kapitalerhöhung bei der mitbeteiligten Partei durch die Ausgabe junger Aktien, womit Kosten eines Börsenganges von € 2,033 .711 ,-- verbunden waren. Die Richtlinie sieht in Artikel 5 Abs. 1 lit…
…S 17). Bei dem im Beschwerdefall in Rede stehenden Vorgang handelt es sich um eine Kapitalerhöhung bei der mitbeteiligten Partei durch die Ausgabe junger Aktien, womit Kosten eines Börsenganges von € 2,033 .711 ,-- verbunden waren. Die Richtlinie sieht in Artikel 5 Abs. 1 lit…
…S 17). Bei dem im Beschwerdefall in Rede stehenden Vorgang handelt es sich um eine Kapitalerhöhung bei der mitbeteiligten Partei durch die Ausgabe junger Aktien, womit Kosten eines Börsenganges von € 2,033 .711 ,-- verbunden waren. Die Richtlinie sieht in Artikel 5 Abs. 1 lit…
…S 17). Bei dem im Beschwerdefall in Rede stehenden Vorgang handelt es sich um eine Kapitalerhöhung bei der mitbeteiligten Partei durch die Ausgabe junger Aktien, womit Kosten eines Börsenganges von € 2,033 .711 ,-- verbunden waren. Die Richtlinie sieht in Artikel 5 Abs. 1 lit…
…S 17). Bei dem im Beschwerdefall in Rede stehenden Vorgang handelt es sich um eine Kapitalerhöhung bei der mitbeteiligten Partei durch die Ausgabe junger Aktien, womit Kosten eines Börsenganges von € 2,033 .711 ,-- verbunden waren. Die Richtlinie sieht in Artikel 5 Abs. 1 lit…
…S 17). Bei dem im Beschwerdefall in Rede stehenden Vorgang handelt es sich um eine Kapitalerhöhung bei der mitbeteiligten Partei durch die Ausgabe junger Aktien, womit Kosten eines Börsenganges von € 2,033 .711 ,-- verbunden waren. Die Richtlinie sieht in Artikel 5 Abs. 1 lit…
…S 17). Bei dem im Beschwerdefall in Rede stehenden Vorgang handelt es sich um eine Kapitalerhöhung bei der mitbeteiligten Partei durch die Ausgabe junger Aktien, womit Kosten eines Börsenganges von € 2,033 .711 ,-- verbunden waren. Die Richtlinie sieht in Artikel 5 Abs. 1 lit…
…S 17). Bei dem im Beschwerdefall in Rede stehenden Vorgang handelt es sich um eine Kapitalerhöhung bei der mitbeteiligten Partei durch die Ausgabe junger Aktien, womit Kosten eines Börsenganges von € 2,033 .711 ,-- verbunden waren. Die Richtlinie sieht in Artikel 5 Abs. 1 lit…
…Gebühren und Verkehrsteuern vom 24.6.2009, ErfNr. X1**** , StNr. x2**** betreffend Gesellschaftsteuer für die Begebung von Partizipationskapital und Kosten des Börseganges für die Kapitalerhöhung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben: Der angefochtene Gesellschaftsteuerbescheid wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO abgeändert wie folgt:…
…Falle eines direkten und unmittelbaren Zusammenhanges mit der steuerpflichtigen Gesamttätigkeit des Unternehmers nicht vom Vorsteuerabzug ausschließen, können Kosten im Zusammenhang mit der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften (Ausgabe von Gesellschaftsanteilen), der Aufnahme neuer Gesellschafter (Kapitalerhöhung), dem "Börsegang" eines Unternehmens sein (vgl. EuGH 22.2.2001…