…Reisen über 25 km und über 3 Stunden" geht hervor, dass der Berufungswerber als Autobuslenker im Rahmen von so genannten "Sonderfahrten" eingesetzt war und sich der oben genannte Betrag ausschließlich aus den in Höhe der Sätze des § 26 Z 7 EStG 1988 ermittelten Tagesgeldern errechnete.…
…Reisen über 25 km und über 3 Stunden" geht hervor, dass der Berufungswerber als Autobuslenker im Rahmen von so genannten "Sonderfahrten" eingesetzt war und sich der oben genannte Betrag ausschließlich aus den in Höhe der Sätze des § 26 Z 7 EStG 1988 ermittelten Tagesgeldern errechnete.…
…Reisen über 25 km und über 3 Stunden" geht hervor, dass der Berufungswerber als Autobuslenker im Rahmen von so genannten "Sonderfahrten" eingesetzt war und sich der oben genannte Betrag ausschließlich aus den in Höhe der Sätze des § 26 Z 7 EStG 1988 ermittelten Tagesgeldern errechnete.…
…ist nicht begünstigt (VwGH 18.10.1988, 87/14/0100). Autobuslenker: Aus der Lenkung und Betreuung überlanger Fahrzeuge (mehr als 10,90 m) ergibt sich eine außerordentliche Erschwernis im Vergleich zur Tätigkeit von Autobuslenkern im Allgemeinen (VwGH 5.10.1993, 93/14/0101). Vergleichsgruppe Arzt…
…nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der Bf erhob dagegen am 26.7.2018 fristgerecht Beschwerde (persönlich überreicht) und führte aus, dass er als Autobuslenker bei der DG arbeite und Familienheimfahrten in die Slowakei zu tätigen habe, da er dort einen Wohnsitz mit seiner Lebensgefährtin habe…
…der steuerlichen Vertretung mitgeteilt, dass nach Durchsicht des gesamten Aktes es unstrittig sei, dass der Arbeitgeber des Bf. die pauschalierten Fahrdiensterschwerniszulagen seinen Straßenbahnführern/Wagenführern Autobuslenker ausgenommen) nach wie vor steuerpflichtig auszahlt bzw. bisher immer steuerpflichtig ausgezahlt habe. Steuerbegünstigungen in Zusammenhang mit den pauschalen Fahrdiensterschwerniszulagen gem. …
…16. Oktober 2008 wurde ua mitgeteilt, dass der Bw als Autobuslenker in einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehe und sein Dienst frühestens um 04.00 Uhr beginne und spätestens um 01.30 Uhr ende. Mit Vorhalt vom 12. November 2008 wurde der Bw ersucht, eine…
…Sicht fahren. Als sachgerecht wird es im gegenständlichen Fall daher erachtet, als Vergleichsgruppe die LenkerInnen von öffentlichen Verkehrsmitteln im innerstädtischen Bereich heranzuziehen. Die Frage der Steuerfreiheit einer Erschwerniszulage für AutobuslenkerInnen hat der Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung 5.10.1993, 93/14/0101 positiv beantwortet. Entscheidungswesentlich…
…dass aufgrund des geringeren Einkommens meines Vaters im Dezember 2016 - dieses ist nicht immer gleich hoch, sondern vom Umfang seiner Dienstleistung als Autobuslenker abhängig - die Einschränkungen der o.a. Anweisung in der Mitteilung des BG Fünfhaus (Existenzminimum) greifen und somit eine Exekution des vollen Unterhaltsanspruches…
…sondern ein laufendes Gehalt. Ich werde aber nunmehr aller Voraussicht nach zu den Wiener Linien als Autobuslenker wechseln. Ich kann mich naturgemäß nicht mehr genau auf den vorliegenden Fall erinnern, meine Aussage treffe ich daher nur auf Grund der Einsichtnahme in den Akt. Die Fotos…
…Verschlammung, Arbeiten am Schlachthof, Entsorgung mobiler WC-Anlagen, Ärzte in Unfall-, Intensivstationen und psychiatrischen Stationen, Autobuslenker rechtfertigen eine Erschwerniszulage, wenn sie überlange Autobusse lenken, Transport und Verlegung von Messkabeln und Geophonen (Schwingungsempfänger), die bei jedem Wetter in unwegsamen Gelände durchgeführt werden, bewirken eine erhebliche Verschmutzung)…
…Ein Vergleich muss allgemein innerhalb der Berufsgruppe der Anstreicher getroffen werden. Bezüglich der stärkeren nervlichen Belastung beim Lenken überlanger Autobusse muss der Vergleich zwischen Autobuslenkern sowie Lenkern überlanger Autobusse erfolgen (VwGH 5.10.93, 93/14/0101). Die beim Bf beschäftigten BetreuerInnen der psychisch erkrankten…
…Anzahl von Passagieren kommt als außerordentliche Erschwernis in Betracht (VwGH 5.10.93, 93/14/0101), der Vergleich muss hier zwischen Autobuslenkern sowie Lenkern überlanger Autobusse erfolgen. Festzuhalten ist, dass unbestritten ist, dass die gegenständlichen Zulagen aufgrund einer ab 2010 geltenden kollektivvertraglichen Bestimmung für das…
1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
5.2.2. Lenker (1) Gemäß § 15 Abs. 5 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Lenker a)eine gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 oder der Verordnung (EG) Nr. 12/98 erforderliche…
1.4. Omnibusse Als Omnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
5.2. Lenker (1) Gemäß § 15 Abs. 5 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Lenker a)eine gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 oder der Verordnung (EG) Nr. 12/98 erforderliche Abschrift…
Anlage 6 Technischer Fahrzeugbericht für Busse (COP-DOK) [Grafik] [Grafik]
1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.
1.1.3. Fahrausweispflicht (1) Fahrgäste, die einen Kraftfahrlinienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie…