…Strafmilderung] des § 23 Abs.4 FinStrG die verhängte Geldstrafe von € 2.500,00 angemessen. Gegen dieses Straferkenntnis richtet sich die Berufung der Beschuldigten, wobei eine unrichtige Tatsachenfeststellungen sowie unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht werden und "die Aufhebung des angefochtenen Straferkenntnisses ... und die Einstellung des…
…dar. Richtiger Weise wäre - da eine Bestrafung der Jahresumsatzsteuer nicht (mehr) möglich war - ein Finanzstrafverfahren wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend die Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume 7 und 8/2008 einzuleiten gewesen, jedoch ist dem Bundesfinanzgericht ein Auswechseln der Tat - wie oben dargestellt - nicht…
…bei der Verhandlung mehr beantragt, wir haben aber nicht mehr bekommen") und ***C*** ("Diskussionen hinsichtlich des Ausmaßes gibt es immer, mir erinnerlich, hielten sich diese gegenständlich im normalen Ausmaß. Es ist aber meistens so, dass die Firmen mehr Fläche beanspruchen wollen, als wir dann tatsächlich…
…ein Auswechseln der von den Feststellungen im Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO betroffenen Teilhaber durch das Verwaltungsgericht im Rechtsmittelverfahren zulässig ist oder nicht liegt soweit ersichtlich keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor. Dieser Rechtsfrage kommt daher grundsätzliche Bedeutung zu. Die ordentliche Revision ist daher zuzulassen. Der angefochtene…
…Der Vollständigkeit halber ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass eine - allenfalls auch erst im Berufungsverfahren erfolgte - Ergänzung der offensichtlich mangelhaften Begründung der auf Grund der Betriebsprüfung ergangenen (ersten) Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen kein unzulässiges Auswechseln der Wiederaufnahmegründe dargestellt hätte (vgl…
…des Beschuldigten auf dauerhafte Verheimlichung der Umsatzsteuerschulden nicht zu erschließen ist. Selbst wenn dem aber so wäre, käme eine nunmehrige Bestrafung der allenfalls versuchten Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch das Bundesfinanzgericht nicht mehr in Betracht, weil dies einem Auswechseln der vorgeworfenen Taten entspräche…
…Selbstanzeige). Die Darlegung hat, wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften den Zollämtern obliegt, gegenüber einem Zollamt, sonst gegenüber einem Finanzamt zu erfolgen. Sie ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs. 2: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden…
…Rechtmäßigkeit der erstmaligen Wiederaufnahme zu Recht nicht berücksichtigt wurden. Da diese Umstände der erstmaligen Wiederaufnahme des Verfahrens tatsächlich nicht zugrunde lagen - und der Behörde überdies zum Zeitpunkt der Verfügung derselben noch gar nicht bekannt waren - , hätte dies nach Auffassung des VwGH ein unzulässiges Auswechseln der…
…des Erkenntnisses diese Annahme nahe, dass eine Verantwortlichkeit für die Tat der handelsrechtlichen Geschäftsführerin gemeint gewesen sein könnte. Das BFG ist nach § 161 Abs. 1 FinStrG zur Berichtigung des Spruches eines Erkenntnisses berechtigt, jedoch ein Auswechseln der Sache ist nicht zulässig. Da die Sache des…
…Dies würde kein unzulässiges Auswechseln der Wiederaufnahmsgründe darstellen (vgl. VwGH 20.07.1999, 97/13/0131, m.w.N.). Die Sanierung eines Wiederaufnahmebescheides durch Ergänzung seiner mangelhaften Begründung ist daher nur möglich, wenn im Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens ein Wiederaufnahmsgrund tatsächlich vorhanden war. Im…
…auf die hier gegenständlichen strafbestimmenden Wertbeträge an Umsatz- und Einkommensteuer aufgrund des mehr als strittigen Abgabeverfahrens in keiner Weise vorliege. Abschließend sei im Zusammenhang mit der objektiven Tatseite ausgeführt, dass der Gegenstand des Finanzstrafverfahrens im gegenständlichen Finanzstrafverfahren nicht verändert werden dürfe (kein Auswechseln der „Sache“…
…0131). In diesem Zusammenhang ist ergänzend festzuhalten, dass auch eine - allenfalls auch erst im Beschwerdeverfahren erfolgte - Ergänzung der offensichtlich mangelhaften Begründung der (ersten) Wiederaufnahmsbescheide in Richtung der tatsächlich von der Abgabenbehörde herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen kein unzulässiges Auswechseln der Wiederaufnahmsgründe dargestellt hätte (vgl. VwGH 17.2.1994…
…Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln der Wiederaufnahmsgründe dar (vgl. VwGH 17.2.1994, 93/16/0117). Wenn die belangte Behörde in ihren Bescheidbegründungen betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens auf die im BP-Bericht bzw. der integrierten Niederschrift dargelegten zur Wiederaufnahme führenden Tatsachen verweist…
…würde bzw. bei Anerkennung als Schadenersatz der Kläger eben keine umsatzsteuerrechtliche Entgeltminderung hätte und es beim Beklagten zu keiner Vorsteuerkürzung käme. Diese rechtstheoretisch vielleicht interessante Frage müsse hier jedoch gar nicht näher untersucht werden, weil der tatsächlich abgeschlossene Vergleich keine derartige Vereinbarung enthalte, obwohl die…
…tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln der Wiederaufnahmegründe dar (VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005). Im Beschwerdefall verweist die belangte Behörde in den angefochtenen Wiederaufnahmebescheiden auf den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung (Prüfungsbericht) und die Niederschrift über das Ergebnis der…
…Streben der Beschuldigten auf dauerhafte Verheimlichung ihrer Umsatzsteuerschulden nicht zu erschließen ist. Selbst wenn dem aber so wäre, käme eine nunmehrige Bestrafung der allenfalls versuchten Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch das Bundesfinanzgericht nicht mehr in Betracht, weil dies einem Auswechseln der vorgeworfenen Taten…
…auf dauerhafte Verheimlichung der Umsatzsteuerschulden der GmbH nicht zu erschließen ist. Selbst wenn dem aber so wäre, käme eine nunmehrige Bestrafung der allenfalls versuchten Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch das Bundesfinanzgericht nicht mehr in Betracht, weil dies einem Auswechseln der vorgeworfenen Taten entspräche…
…am 29. August 2012 zwischen Betriebsprüfer und Steuerberater am 5. September 2012 nachgereicht, wobei aber für die finanzstrafrechtlich fristgerechte Entrichtung der Zahllast am Abgabenkonto kein Guthaben mehr zur Verfügung gestanden ist. Tatsächlich erfolgte eine nachträgliche Entrichtung mittels Gutbuchungen vom 19. Oktober 2012, 14. November 2012…
…Eine im Wege einer Berufungsvorentscheidung bzw. zweitinstanzlichen Berufungsentscheidung erfolgte Ergänzung, respektive Konkretisierung einer offensichtlich mangelhaften Begründung des aufgrund einer abgabenbehördlichen Außenprüfung ergangenen (ersten) Wiederaufnahmebescheides in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen , stellt jedenfalls kein unzulässiges Auswechseln bzw. "Nachschieben" eines Wiederaufnahmegrundes dar (VwGH 20.7…
…vom 9.6.1980 55, 186/79 untermauert. Als Grundlage sollten jedoch 85% der tatsächlichen Kosten laut Rechnung vom 8.6.1999, in Höhe von 1,616.226,55 S an Stelle des Wertes aus dem Gutachten herangezogen werden. 2. Eine Förderung des Landes wurde…