…grobes Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten ist. Die Bw hat dazu vorgebracht, dass der Geschäftsführer urlaubs- und krankheitsbedingt abwesend gewesen sei, die für die Einhaltung von Zahlungsterminen und für den Bürobetrieb zuständige Mitarbeiterin seit über 10 Jahren stets verlässlich die ihr übertragenen Aufgaben erledigt habe und…
…grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden könnte dem Bw. angelastet werden. Im gegenständlichen Fall handle es sich jedoch um eine durchaus zuverlässige Arbeitskraft und dieser Fehler liege innerhalb der allgemeinen menschlichen Fehleranfälligkeit. Die Organisation im Bereich der Fristenverwaltung und Kontrolle der Arbeitsabläufe sei beim Bw. entsprechend eingerichtet…
…7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der Anwendung des…
…insbesondere Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten sei. Zum fehlenden Auswahlverschulden sei darauf hinzuweisen, dass die betreffende Sachbearbeiterin über eine fundierte steuerliche Vorbildung sowie Berufserfahrung in einer Steuerberatungskanzlei verfüge. Dem Unternehmen könne daher kein Auswahlverschulden angelastet werden. Zum fehlenden Kontroll- und Überwachungsverschulden sei auf folgende Abläufe bzw…
…gewesen sein. 3.4.2. Auswahl- und Kontrollverschulden Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt. Dies wird in der Rechtsprechung auch mit…
…sie verwalten, entrichtet werden. Grobes Verschulden eines Mitarbeiters der Partei ist dagegen ebenso wenig schädlich wie grobes Verschulden von Kanzleiangestellten berufsmäßiger Parteienvertreter. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei bzw. dem Parteienvertreter selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217, Tz…
…und die nach § 80 BAO insbesondere dafür zu sorgen haben, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Das Verschulden eines Arbeitnehmers der Partei ist dagegen nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- und Kontrollverschulden…
…der Partei selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten ist. Das Verschulden eines Arbeitnehmers ist dann als grobes Verschulden zu qualifizieren, wenn die Partei der ihr zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nicht nachgekommen ist. Das eigene Verschulden des…
…selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten ist. Das Verschulden eines Kanzleibediensteten bzw. Arbeitnehmers ist dann als grobes Verschulden zu qualifizieren, wenn der Vertreter bzw. die Partei der ihm (ihr) zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleibediensteten bzw. Arbeitnehmer nicht…
…dem Parteienvertreter ein grobes Verschulden anzulasten ist. Auch seien Auswahl- und Kontrollverschulden wie auch grobe Fehler in der Büroorganisation in der Kanzlei des Parteienvertreters für die Inanspruchnahme der Begünstigung des § 217 Abs 7 BAO schädlich. Diesen Ausführungen ist durchwegs zuzustimmen - die Abweisung der Aufhebung des…
…dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. Grobes Verschulden eines Arbeitnehmers der Partei ist dagegen ebenso wenig schädlich wie grobes Verschulden von Kanzleiangestellten berufsmäßiger Parteienvertreter. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei bzw. dem Parteienvertreter selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten ist (vgl. Ritz, BAO5, …
…des UFS sei eine Kontrolle jeder einzelnen Überweisung, die eine erfahrene und verlässliche Buchhalterin durchführe, nicht erforderlich. Für eine intensive Kontrolle der sorgfältigen Sachbearbeiterin habe es keine Veranlassung gegeben, ein Auswahl- oder Kontrollverschulden könne den verantwortlichen Organen der Bw. nicht zur Last gelegt werden. Über…
…ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten ist (Stoll, BAO, 2985 ff). Dies gilt auch bei Verschulden des Boten (vgl RAE, Rz 974). Auch diese beiden Kommentatoren verweisen auf die erhöhten Behauptungs- und Beweislast des Antragstellers (Hinweis auch auf Fischerlehner, ecolex 2004…
…7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der Anwendung des…
…7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der Anwendung des…
…7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der Anwendung des…
…diesfalls ausschließlich, ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden (insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden) anzulasten ist. Das Verschulden eines Angestellten schließt dann ein grobes Verschulden des Abgabepflichtigen aus, wenn dieser der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Bediensteten nachgekommen ist (vgl. VwGH 24…
…7 BAO entgegenstehendes grobes Verschulden vor. Da keine entsprechenden Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der mit der Abgabenentrichtung beauftragten Mitarbeiter getroffen worden seien, sei ein die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO ausschließendes grobes Auswahl- und Kontrollverschulden vorzuwerfen. In der fristgerecht erhobenen, als Beschwerde zu qualifizierenden Berufung…
…nicht schädlich. Entscheidend sei diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten sei. Für die Büroorganisation seien solche Regeln aufzustellen, die sicherstellen würden, dass Unzulänglichkeiten zufolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen seien. Die Berufung enthalte keine Angaben darüber, wer…
…nicht schädlich. Entscheidend sei diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten sei. Für die Büroorganisation seien solche Regeln aufzustellen, die sicherstellen würden, dass Unzulänglichkeiten zufolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen seien. Die Berufung enthalte keine Angaben darüber, wer…