…ZRV/0077-Z1W/08, bereits Verfahrensgegenstand gewesen sei. Es sei auch Verjährung eingetreten, da die vom Zollamt angenommene Hemmung der Verjährungsfrist im Rechtsbehelfsverfahren im Sinne des Art. 221 Abs. 3 zweiter Satz ZK für die gegenständlichen Zollschuldigkeiten keine Anwendung finde, weil diese Bestimmung erst durch…
…ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt, so dürfen gemäß § 230 Abs. 6 BAO Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (Hemmung der Einbringung). Dem Vorbringen des Bw., dass…
…eingewendete Einhebungsverjährung stand zufolge deren Hemmung im Sinne des § 238 Abs. 3 lit. b BAO dem mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Ablauf der Aussetzung der Einhebung nicht entgegen. Am 1. September 1988 erließ das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1987, der mit Bescheid gemäß …
…solange a) die Einhebung oder zwangsweise Einbringung einer Abgabe innerhalb der letzten 6 Monate der Verjährungsfrist wegen höherer Gewalt nicht möglich ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist. § 212a Abs. 5 BAO knüpft also das Ende des Zahlungsaufschubes an den Ablauf der Aussetzung…
…zur Hemmung der Einbringung. Nach § 212a Abs. 3 BAO können Anträge auf Aussetzung der Einhebung bis zur Entscheidung über die Bescheidbeschwerde gestellt werden (vgl. VwGH 6.7.2006, 2003/15/0126). Wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon…
…ist nicht eindeutig, ob im Beschwerdeverfahren die Verjährungsfrist nach § 24 Abs. 1 BFGG von 24 Monaten (Entscheidungsfrist des Bundesfinanzgerichtes) durch die Strafbarkeitsverjährung (und somit durch die Bearbeitungszeiten der vorgelagerten Behörden) mangels Hemmung der Strafbarkeitsverjährung im Beschwerdeverfahren vor dem BFG tatsächlich verkürzt werden bzw. überhaupt ad…
…bzw. Folgejahre, die nicht bekämpft wurden, sind aus dieser Bestimmung nicht ableitbar. 19. Mittelbare Abhängigkeit 19.1. Sachverhalt Für die Jahre 2002-2004 ist hinsichtlich der Umsatzsteuer ein Rechtsmittel beim UFS anhängig. 19.2. Frage Kann für die Jahre 2005 und 2006 auch eine Aussetzung…
…welchen Betrag es sich handle bzw. welche Steuerschuld entstanden sei. In einem weiteren Vorhalt der erkennenden Behörde vom 28.12.2005 wurde die Berufungswerberin eingeladen, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: 1) Umsatzsteuer 1995 § 159 Abs. 1 HGB fixiert die Verjährungsfrist mit höchstens fünf Jahren…
…daher mit Ablauf des Jahres 2015 die Verjährungsfrist von fünf Jahren neu zu laufen, und würde somit am 31.12.2020 enden. Mit der Beschwerde vom 27.05.2016 gegen den Haftungsbescheid vom 26.04.2016 wurde auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung beantragt…
…wenn die Gründe, die zur Aussetzung geführt hätten, innerhalb der Verjährungsfrist weggefallen seien. Im Berufungsfall seien die gemäß § 231 BAO ausgesetzten Abgaben im Zuge einer Betriebsprüfung im Jahr 1999 festgesetzt worden (Anm. des Ref.: dies trifft nur auf einen Teil der Abgaben zu; siehe dazu…
…gehemmt. Für diese Zeiträume gibt es eine Aussetzung der Vollstreckung auf Antrag des Schuldners. Der letzte Tag der Verjährungsfrist ist daher nicht der 28.03.2023, sondern wird mit Aussetzungs-bzw. Berufungsfristen verlängert." Weiters wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen zur Verjährung bei der betreibenden Behörde…
…3 lit b; siehe auch Ritz, BAO, 6.A., Rz 4 zu § 224) und tritt keinesfalls vor der Festsetzungsverjährung ein. Die Wirkung der Hemmung besteht für die Zeitspanne zwischen Bewilligung und Ablauf der Aussetzung der Einhebung (Ritz, BAO, 6.A., Rz 20 zu § 238; VwGH…
…werden. Nur bei einem Zahlungsaufschub als Folge einer bescheidmäßig stattgebenden bzw. bescheidmäßig teilweise stattgebenden Erledigung des Aussetzungsantrages ist die Festsetzung von Aussetzungszinsen die gesetzliche Folge des verfügten Ablaufes der Aussetzung der Einhebung von Abgaben infolge der Erledigung des damit im Zusammenhang stehenden Beschwerdeverfahrens (vgl. VwGH…
…2014 und damit bis kurz vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist ist nicht ersichtlich. Allerdings wäre die Beschwerdeführerin nach dieser Bestimmung verpflichtet gewesen, von sich aus und ohne Aufforderung durch das Finanzamt eine Abgabenerklärung über ihr im Kalenderjahr 2009 erzieltes Einkommen bis 31.3.2010 (bzw…
…und Qualifikation seiner Dienstnehmer teilweise als freie bzw. selbstständige Dienstnehmer, teilweise als unselbstständige Dienstnehmer, treffe den Bf. sohin kein Verschulden. Zumal der Bf. auch wie bereits ausgeführt auch diesbezüglich genau differenziert habe. 4. Gleichzeitig mit dieser Beschwerde beantrage der Bf. die Aussetzung der Einhebung gemäß …
…12.2021 sowie der Ankündigung des Bf., den Abgabenrückstand erst nach einer neuerlichen Aufklärung über dessen Zusammensetzung (in Raten) entrichten zu wollen, nicht unverhältnismäßig. Der Antrag auf Aussetzung der Einhebung (ohne Vorliegen einer Bescheidbeschwerde) bzw. die Einbringung eines Ratenzahlungsansuchens kann angesichts der angeführten Fakten nicht…
…Abgabe innerhalb der Verjährungsfrist im Bedarfsfalle einen Haftungsbescheid zu erlassen. Die Abgaben müssten nicht in einem einzigen Haftungsbescheid zusammengefasst werden. Nachweislich sei eine Berufungsvorentscheidung über die Kapitalertragsteuer des Jahres 2001 am 02.02.2004 ergangen. Am 26.06.2008 sei die Aussetzung der Einhebung beendet…
…Aussetzung der Einhebung (§ 212a) endet mit dem Ablauf, der gem. § 212a Abs 5 anlässlich einer über die Berufung ergehenden Berufungsvorentscheidung zu verfügen ist (15. April 2009). Diese Hemmungsregel verhindert den Verlust des Rechtes zur Einhebung und zwangsweisen Einbringung (Ritz, BAO, § 238 Tz 20). Die Hemmung…
…Rücknahme der Aussetzung der Einhebung seien die Abgaben am 6. Dezember 2000 wieder fällig geworden, wobei jedoch der Abgabenanspruch noch immer nicht rechtskräftig gewesen sei, weil eine VwGH-Beschwerde eingebracht worden sei. Ein Geschäftsführer könne nicht verpflichtet werden, für nicht fällige oder nicht rechtskräftige bzw…
…die Anspruchszinsen auf null zu setzen". Verwiesen wurde auf die Hemmung der Rechtsmittelfrist aufgrund des Antrages vom 2.7.2015 auf ergänzende Bescheidbegründung. Das Finanzamt wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.11.2015 als verspätet zurück. Die Bf. wandte sich im Vorlageantrag gegen die…