…in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass die Auslegungsdifferenzen bei der Abkommensinterpretation durch Unterschiede im innerstaatlichen Steuerrecht und unterschiedliche nationale Rechtsverständnisse herbeigeführt wurden, da die Entscheidung über einen internationalen Qualifikationskonflikt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Unabhängigen Finanzsenates fällt…
…September bis 31. Dezember 2007 seien auf Grund von Auslegungsdifferenzen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl 1985/125 (in weiterer Folge…
- Dem Gleichheitssatz wohnt ein Sachlichkeitsgebot inne (zB VfSlg 7.182/1973; 8.328/1978; 9094/1981; 10.692/1985; 13.011/1992; 17.414/2004; 18.747 /2009): Maßgebend ist alleine der objektive Gehalt der Regelung (zB VfSlg 10.365/1985), während Absichten, Motive oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter*** in der Beschwerdesache Bf, Bf Adresse, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Mai 2020 gegen die Feststellungsbescheide Gruppenträger 2013, 2014, 2015 und 2016 vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 30. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 3. Dezember 2003 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember…
…Festgestellt wird, dass die Verkäuferin mit den Käufern Anwartschaftsverträge abgeschlossen hat und diese fristgerecht beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz zur Gebührenbemessung angezeigt wurden. Diese Anwartschaftsverträge sind in der beigeschlossenen Liste Beilage/A angeführt. Soferne Auslegungsdifferenzen beim Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag bestehen, sind die…
…im Dienstvertrag die Erfahrungstatsache, dass Streitfragen/Auslegungsdifferenzen über die Einbeziehung von Lohn- und Gehaltsbestandteilen in arbeitsrechtlich relevante Bemessungsgrundlagen in der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis an der Tagesordnung stehen. Im Jahr 2010 kam es dann zu der Auslagerung der Pensionsverpflichtung durch einen entsprechenden Rahmenvertrag, welcher vom zweiten Geschäftsführer…
…Im Gegenteil: Die Bf. dankt ***1a*** ausdrücklich für seinen Beitrag zum Wohl der Firma. Angesichts des unzweifelhaften Wortlautes der Vereinbarung und dem Fehlen von Hinweisen auf Auslegungsdifferenzen kann im Beschwerdefall nicht davon ausgegangen werden, dass tatsächlich strittige oder zweifelhafte Rechte vorlagen. Gegenseitiges Nachgeben Im Beschwerdefall…
…wenn die Strafverfolgung an bürokratische Hürden stößt, Auslegungsdifferenzen im Automatenbereich die Vollziehung behindern und lange Verfahrensdauern eine rasche Durchsetzung von Verboten verhindern. Durch eine effektive Kontrolle von Geboten wird das Spielsuchtverhalten in geordnete Bahnen gelenkt. Daher sollen in Hinkunft im Automatenbereich klare und nachvollziehbare Vorgaben…
…wenn die Strafverfolgung an bürokratische Hürden stößt, Auslegungsdifferenzen im Automatenbereich die Vollziehung behindern und lange Verfahrensdauern eine rasche Durchsetzung von Verboten verhindern. Durch eine effektive Kontrolle von Geboten wird das Spielsuchtverhalten in geordnete Bahnen gelenkt. Daher sollen in Hinkunft im Automatenbereich klare und nachvollziehbare Vorgaben…
…in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass die Auslegungsdifferenzen bei der Abkommensinterpretation durch Unterschiede im innerstaatlichen Steuerrecht und unterschiedliche nationale Rechtsverständnisse herbeigeführt wurden, da die Entscheidung über einen internationalen Qualifikationskonflikt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Unabhängigen Finanzsenates fällt…
…wird der Grenzgängerstatus daher durch eine Drittlandsentsendung nicht beeinflusst, zumal die 45-Tage-Regel im Verhältnis zur Schweiz nicht anwendbar sei. In der im Hinblick auf diese Auslegungsdifferenzen auf Verlangen des Referenten vom gesamten Berufungssenat getroffenen Entscheidung vom 16.5.2008, RV/0065-F/08…
…wird der Grenzgängerstatus daher durch eine Drittlandsentsendung nicht beeinflusst, zumal die 45-Tage-Regel im Verhältnis zur Schweiz nicht anwendbar sei. In der im Hinblick auf diese Auslegungsdifferenzen auf Verlangen des Referenten vom gesamten Berufungssenat getroffenen Entscheidung vom 16.05.2008, RV/0065-F/08…
…die Bw. bekannt, dass diese Zahlung mit den Direktoren der CAL vereinbart worden sei und die diesbezügliche Bankverbindung von ihnen im Zuge eines persönlichen Gespräches bekannt gegeben worden sei. Auslegungsdifferenzen in Verbindung mit dem Anleihevertrag habe es bisher nicht gegeben, die Bilanzergebnisse der Bw. und…
…Grenzgängerstatus wird durch eine Drittlandsentsendung nicht beeinflusst. Die 45Tage-Regel ist nach dieser Entscheidung (jedenfalls im Zusammenhang mit Entsendungen) im Verhältnis zur Schweiz nicht anwendbar. Die aufgezeigten Auslegungsdifferenzen führten in den beiden konkreten Berufungsfällen zwar nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dennoch gaben sie gemeinsam mit neu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HoldingGmbH (vorher XGmbH), Ort, vertreten durch die wirtschaftsberater Freyenschlag - Ganner- Halbmayr - Mitterer SteuerberatungsgmbH, Steuerberatungskanzlei, 4020 Linz, Pillweinstraße 30,vom 13. Juni 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 19. Mai 2003 betreffend die Festsetzung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend die Haftung für zu hoch erstattete Kapitalertragsteuer für den Zeitraum von August bis Dezember 2000 vom 24. April 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Haftungs- und Abgabenbescheide vom 13. August 2002 betreffend Kapitalertragsteuer Jänner 1997 bis September 1998 entschieden: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Beschwerdesache ***BF***, seit Insolvenzeröffnung Beschwerdesache der Rechtsanwältin ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** als Insolvenzverwalterin im Konkurs über das Vermögen des Nachlasses des ***BF*** über die Beschwerde vom 20. Dezember 2017 gegen…
Die großzügige und von den Übereinkommen vorgegebene Regelung des Gesetzgebers in § 79 KFG 1967 erscheint auch unter dem Gesichtspunkt sinnvoll, dass es sich nach der Terminologie des KFG 1967 um Fahrzeuge ohne Standort im Inland handelt und diese grundsätzlich im Staat ihres Standortes (ihrer überwiegenden…