…Gebäude derart verbunden ist, dass es nicht ohne Verletzung seiner Substanz an einen anderen Ort versetzt werden kann, sei es als Teil des Gebäudes anzusehen, womit es steuerrechtlich das Schicksal der Gesamtanlage teile (VwGH 13.04.1962, 1693/60; VwGH 11.06.1965, 316/65)…
…Einkommensermittlung, Tarif usw. (FJ 1998, 272). b. Für die Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften würden die allgemeinen Interpretationsregeln gelten, die in § 6 ABGB festgelegt seien. Die Bedeutung des Begriffes "Betrieb" sei mit Hilfe allgemeiner Interpretationsregeln zu ermitteln zu. Aus der Einheit der Rechtsordnung folge die Einheit der…
…beurteilen. 2.2.1.2.2. Aus steuerrechtlicher Sicht Für die Auslegung der Steuerrechtsnormen gelten die allgemeinen, von der Jurisprudenz entwickelten Auslegungsmethoden, wie sie soeben kurz besprochen wurden. Strittig ist, ob im Steuerrecht Analogie zulasten des Steuerpflichtigen zulässig ist. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbarem Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbarem Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbarem Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…historische (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch eine teleologische Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung). Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach der Rsp des VwGH vorrangig zu beachten“. 1.3. Zur systematischen Stellung des §…
…vom 24. Juni 2006 kommt für das gegenständliche Verfahren keine Relevanz zu. Dem Obersten Gerichtshof kommt bei der Auslegung des Steuerrechts keine Leitfunktion zu; diese Kompetenz liegt nach ständiger Rechtssprechung bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts und hier hauptsächlich beim Verwaltungsgerichtshof (u.a. OGH 27…
…vom 10. Oktober 2002 gesetzten Mängelbehebungsfrist brachte der Bw zur lit d zunächst jeweils zur Begründung vor, dass die Niederschrift des Prüfungsverfahrens in einigen Teilen Mängel aufweise, welche in teils nicht rechtskonformer Auslegung des Steuerrechtes, unkorrekten Zahlenangaben, subjektiver Interpretationen und Nichtbeachtung bzw Berücksichtigung klärender, mündlicher…
…jedoch fleißig und zuverlässig. All' diese Motivation derjenigen, die mit überdurchschnittlicher Arbeit zum Wohl der Gesellschaft beitrügen, dürfe nicht durch ungerechte Auslegung des Steuerrechts oder durch Nichtnutzung von Ausnahmeregelungen in Sonderfällen zerstört werden. Wenn man alle diese Belastungen, die der Bw. trage, im Zusammenhang sehe…
…und zwar auch dann, wenn die entsprechenden Beitragszahlungen zu Unrecht als WK berücksichtigt wurden (s UFS 18.1.11, RV/0207-F/09). Bendlinger/Kofler, Internationales Steuerrecht, Art. 18, Tz 706 ist folgendes zu entnehmen: In Deutschland haben sich die OFD Rheinland und Münster darauf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Name1 als Erbe nach Name2, Adresse, vertreten durch Stb.GmbH., Anschrift, über die Beschwerde vom 02.03.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt WR, je vom 02.02…
…Dass die internationale Rechtsentwicklung auf die Auslegung des innerstaatlichen Steuerrechtes Einfluss nehmen kann, wird im Übrigen auch vom deutschen Bundesfinanzhof bestätigt (BFH vom 21.4.1999, BStBl. II, 694 betr. Beginn einer Montagebetriebstätte). Würde das innerstaatliche Steuerrecht - ohne rechtliche Notwendigkeit - in einer der internationalen Entwicklung…
…vergleichbar ist, muss daher derzeit stets einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller Sachverhaltsgegebenheiten beurteilt werden. Dabei wird nach Auffassung des BM für Finanzen bei der Auslegung der österreichischen Steuerrechtsordnung darauf Bedacht zu nehmen sein, ob durch das angestrebte Interpretationsergebnis Steuerlücken im Verhältnis zum Ausland geöffnet werden; ein…