Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
1. Anmeldung von Unternehmern - grundsätzlich Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich bei einem Finanzamt anmelden. Die Anmeldung von juristischen Personen und Personengesellschaften muss persönlich bei einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis (§ 13 AVOG 2010) erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Anmeldung von…
…bei einem typischen Ablauf, wie ein Schreiben vom 07.12.2021, das tatsächlich sehr viel später in den Postlauf gelangt bei einer Auslandszustellung einen Abgabepflichtigen so rechtzeitig erreichen kann, dass er am 17.12.2021 vor Ort auch erscheinen kann. Mithin war ihm gleichzeitig verwehrt…
…Zustellung aufgrund internationalem Vertrag), werden die nachfolgenden Alternativen dieser Bestimmung verdrängt (Schmid in Bumberger/Schmid, ZustG, § 11 K18). Die für Auslandszustellungen geltenden Regeln unterscheiden sich auch nach den jeweiligen Materiengesetzen, in dessen Vollziehung die Zustellung erfolgen soll (z.B. Strafrecht, Zivilrecht und Handelsrecht, Verwaltungsrecht Abgabenrecht…
…Anwendung (Zustellung aufgrund internationalem Vertrag), werden die nachfolgenden Alternativen dieser Bestimmung verdrängt (Schmid in Bumberger/Schmid, ZustG, § 11 K18). Die für Auslandszustellungen geltenden Regeln unterscheiden sich auch nach den jeweiligen Materiengesetzen, in dessen Vollziehung die Zustellung erfolgen soll (z.B. Strafrecht, Zivilrecht und Handelsrecht, Verwaltungsrecht…
…des jeweiligen Zustellstaates oder, letztlich, auch auf internationale Übung verweisenden Bestimmung des § 11 ZustG ergibt sich, dass der im Fall einer problematischen bzw. erschwerten Auslandszustellung (zu letzterem Begriff vgl. etwa Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely (Hg), Österreichisches Zustellrecht 2 , § 10 Rz 3, mH auf VwGH…
…zwischen den Vertragsstaaten geltenden Vorschriften übermittelt. Wird ein Zustellnachweis benötigt, ist das Schriftstück als eingeschriebener Brief mit den besonderen Versendungsformen "Eigenhändig" und "Rückschein" zu versenden." Reale Auslandszustellungen sind Zustellungen, bei denen der physische Zustellvorgang als solcher im Ausland vorgenommen wird. Die internationale Rechtshilfe im traditionellen…
…rechtswirksam bewertet und dadurch im Hinblick auf den völkerrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben einen nicht heilbaren Mangel gesetzt (VwGH vom 18.12.1997, 1997/11/0274). Zum Problem der Sprache im Hinblick auf Auslandszustellungen habe der OGH in seiner Entscheidung vom 16. Juni 1998…
…Zustellung als rechtswirksam bewertet und dadurch im Hinblick auf den völkerrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben einen nicht heilbaren Mangel gesetzt (VwGH vom 18.12.1997, 1997/11/0274). Zum Problem der Sprache im Hinblick auf Auslandszustellungen habe der OGH in seiner Entscheidung vom 16…
…Zustellung als rechtswirksam bewertet und dadurch im Hinblick auf den völkerrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben einen nicht heilbaren Mangel gesetzt (VwGH vom 18.12.1997, 1997/11/0274). Zum Problem der Sprache im Hinblick auf Auslandszustellungen habe der OGH in seiner Entscheidung vom 16…
…rechtswirksam bewertet und dadurch im Hinblick auf den völkerrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben einen nicht heilbaren Mangel gesetzt (VwGH vom 18.12.1997, 97/11/0274). Zum Problem der Sprache im Hinblick auf Auslandszustellungen habe der OGH in seiner Entscheidung vom 16. Juni 1998…
Wird von einem schweizerischen Tourneetheater der Antrag auf Antragsveranlagung gemäß § 102 EStG gestellt, so bestehen auf österreichischer Seite keine Bedenken, wenn aus Vereinfachungs- und Ersparnisgründen der hiefür erforderliche Schriftverkehr auf dem Postweg unmittelbar mit dem schweizerischen Steuerpflichtigen geführt wird und der Auftrag zur Namhaftmachung eines…
Ein in Österreich ansässiger Servicetechniker, der als Grenzgänger bei einem schweizerischen Unternehmen beschäftigt ist, unterliegt mit den vom schweizerischen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung. Dies gilt gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens auch für…
Wird von einem deutschen Staatsbürger mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ein Dienstvertrag mit der österreichischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft abgeschlossen, und erfordert die Dienstausübung auch zeitweilige Aufenthalte in Deutschland, so unterliegen jene Bezugsteile, die auf die in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten entfallen in Österreich nicht der Besteuerung…
12.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland Rz 1072: Die Entstehung der Gebührenschuld durch Einbringung der Auslandsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift ins Inland gemäß § 16 Abs. 2 Z 2 GebG ist auf jene Fälle beschränkt, in denen die Gebührenpflicht nicht bereits gemäß § 16…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
Beschäftigt eine österreichische Kapitalgesellschaft eine französische Staatsbürgerin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam eine deutsche Wohnung bewohnt, die aber gleichzeitig auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, dann ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz…
Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klauseln" (siehe Art. 15 Abs. 2 DBA…
Wird ein Österreicher mit inländischem Wohnsitz von seinem deutschen Arbeitgeber, einer deutschen GmbH, damit betraut, in Osteuropa Aufträge für Arbeiten im Servicebereich, in der Maschinenwartung und für die Adaptierung von Produktionsstraßen in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur…
Wird ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger von einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellt und liegt das Einsatzgebiet dieses Mitarbeiters überwiegend (ca. 300 Tage pro Jahr) in osteuropäischen Staaten, so unterliegen die von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland nur insoweit der…