…Oberbehörde ist jedoch nicht der Unabhängige Finanzsenat, sondern das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, das in Ausübung des Aufsichtsrechts von der Rückforderung absehen kann, wenn diese unbillig ist (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 26 Rz 16). Die Bestimmung des § 26 Abs. 4 FLAG räumt der…
…keine Weisungen "in Ausübung des Aufsichtsrechtes" erteilen. Gemäß § 2 Abs. 1 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG) in der bis zum 30. April 2004 geltenden Fassung hatten die Finanzlandesdirektionen die ihnen durch Abgabenvorschriften und sonstige Gesetze übertragenen Aufgaben zu besorgen und waren unmittelbare Oberbehörde der Finanzämter und Zollämter. …
…1967 zur Anwendung hätte kommen müssen. Vielmehr könne nur die Oberbehörde die Abgabenbehörde auffordern von einer Rückforderung abzusehen. Handle es sich doch bei dieser Bestimmung um ein Aufsichtsrecht der Oberbehörde. Laut Vorlagebericht erstattete das FA keine Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Ausgesetzt wurde ein Betrag €…
…der Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Mai 2008 bis einschließlich Juni 2009 erfolgte damit zu Recht. Die Bw ersuchte, von der Rückforderung gemäß § 26 Abs. 4 FLAG 1967 abzusehen. Der § 26 Abs. 4 FLAG 1967 ermächtigt die Oberbehörden im Rahmen ihres Aufsichtsrechtes…
…der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Das Bundesfinanzgericht ist aber ein Verwaltungsgericht und nicht die Oberbehörde. Das Aufsichtsrecht kommt derzeit der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt zu. Im Beschwerdefall liegt keine derartige Maßnahme vor. Nach der…
…Die Oberbehörden sind ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. § 33 Abs. 3 EStG 1988 lautet: (3) Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der…
…um Abstandnahme von der Rückforderung gem. § 26 Abs. 4 FLAG ersucht. Diesen Ausführungen ist entgegenzuhalten, dass der Unabhängige Finanzsenat als Berufungsbehörde gegenüber den Finanzämtern weder eine Oberbehörde darstellt noch ein Aufsichtsrecht hat, weshalb die Anwendung von § 26 Abs. 4 FLAG in der Berufungsentscheidung nicht in…
…gemäß § 26 Abs. 4 FLAG 1967 die Oberbehörde ermächtigt ist, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Eine derartige Maßnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familien und Jugend. Es muss…
…RV/7104789/2014). Das Bundesfinanzgericht ist ein Verwaltungsgericht und keine Oberbehörde (BFG 17.02.2015, RV/7100323/2015) und somit nicht für derartige Entscheidungen zuständig. Es besteht zudem auch kein subjektiver Anspruch auf die Ausübung dieses Aufsichtsrechts der Oberbehörde (Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 …
…in Ausübung ihres Aufsichtsrechts das Finanzamt anzuweisen, von der Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe abzusehen. Sie haben in Ihrem E-Mail vom 21.8.2018 an das Bundesfinanzgericht unter anderem darauf hingewiesen, dass Ihnen seitens des Familienministeriums das Bundesfinanzgericht "als Oberbehörde in dieser Causa…
…den Antragssteller entfalten. Bei der in § 26 Abs. 4 FLAG genannten Anordnung der Oberbehörde handle es sich um eine Anordnung im Wege der Dienstaufsicht. § 26 Abs. 4 FLAG räume dem Bf. als Partei des Verwaltungsverfahrens keinen Anspruch auf Ausübung dieses Aufsichtsrechts ein (vgl. dazu VwGH…
…des Aufsichtsrechtes handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Weiters wird auf die Möglichkeit hingewiesen, beim Finanzamt einen Antrag gemäß § 212 BAO auf Zahlungserleichterung und gemäß § 236 BAO auf Nachsicht einzubringen. Dementsprechend kann vom Bundesfinanzgericht dem Eventualantrag in der Beschwerde, den ggst. Fall der Oberbehörde vorzulegen…
…Beschäftigungsstaat der Bf zur Erbringung von Familienleistungen zuständig sei. Laut Urteil des Bezirksgerichts Sopron ist die Ehe zwischen ***1*** ***2*** und ***10*** ***6*** mit 17.4.2018 rechtskräftig und vollstreckbar geschieden. Laut Protokoll vom selben Tag ist die Mutter zur Ausübung des elterlichen Aufsichtsrechts berechtigt…
…könnten von Amts wegen der Beschwerde beim Verwaltungsgericht nicht mehr unterliegende Bescheide, durch die das Gesetz zum Nachteil des Bestraften offenkundig verletzt worden sei, sowohl von der Behörde als auch in Ausübung des Aufsichtsrechts von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde aufgehoben oder abgeändert werden…
…weil die Zuerkennung der Familienbeihilfe nicht durch Bescheid erfolgt. Die Erlassung eines Bescheides erfolgt nur insoweit einem Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe nicht oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist (§ 13 FLAG). Gemäß § 26 Abs. 4 FLAG sind die Oberbehörden ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten…
… 26 Abs. 4 FLAG von der Rückforderung der von der Bw. unrechtmäßig bezogenen Beträge absehen möge, ist auszuführen, dass diese gesetzliche Bestimmung ausschließlich die Oberbehörden ermächtigt, in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig…
…den Einkommens- und Vermögensdaten bzw. -unterlagen der betroffenen Person, Frau ***5***-***6*** ***2***". Trotzdem wurde im Zuge des Verfahrens die Oberbehörde informiert und hat diese sich dazu mit Schreiben vom 8.4.2021 geäußert. Nichtzulassung einer Revision Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs…
…an sich geeignet, eine Unbilligkeit der Einhebung von Ansprüchen des Abgabengläubigers nach sich zu ziehen (VwGH 98/13/0101). Gemäß § 26 Abs. 4 FLAG sind die Oberbehörden ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechts die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die…
…26 Rz 3, unter Hinweis auf VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089). Da der UFS nicht Oberbehörde des Finanzamtes ist, ist für eine Abstandnahme von einer Rückforderung im Rahmen des Aufsichtsrechts allein das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig (vgl. Hebenstreit in Csaszar…
…der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Beschwerde wie im Spruch zu entscheiden. Abschließend darf informativ auf § 26 Abs. 4 FLAG 1967 hingewiesen werden, wonach die Oberbehörde ermächtigt ist, in Ausübung des Aufsichtsrechts die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung…