Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.P., Adresse, vertreten durch RA.R, vom 26. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Mai 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker über die Beschwerde der Gemeinde XY, vom 7. Jänner 2009, gegen den Bescheid des FA Linz vom 7. Juli 2009, betreffend Umsatzsteuer…
…400,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Die Versteuerung dieses Erwerbsvorganges erfolgte mittels Selbstberechnung. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen beim Gemeindeamt G im Jahre 2000 wurde festgestellt, dass es sich beim…
…400,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Die Versteuerung dieses Erwerbsvorganges erfolgte mittels Selbstberechnung. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen beim Gemeindeamt G im Jahre 2000 wurde festgestellt, dass es sich beim…
…ein Betrag von 240.400,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 20.5.1999 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für die Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…ein Betrag von 240.400,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 20.5.1999 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für den Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…ein Betrag von 240.000,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 27.5.1999 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für die Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…ein Betrag von 240.000,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.300,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 27.5.1999 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für den Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…ein Betrag von 247.000,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.000,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 27.5.1998 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für die Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…ein Betrag von 247.000,- S vereinbart. Des Weiteren verpflichteten sich die Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Aufschließungskostenbeitrag von 22.000,- S zu bezahlen. Mit Bescheid vom 27.5.1998 setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer für den Bw. fest. Im Zuge von finanzbehördlichen Ermittlungen…
…St. Für 1998 m² ergibt dies einen Betrag von € 49.950. Der Kaufpreis für das Grundstück ohne Aufschließungskostenbeitrag erstellt sich daher auf den Preis von € 45 je m² (€ 70,00 - € 25,00). Der erhöhte Einheitswert wurde mit € 29.200 festgesetzt…
…Gegenstand des Erwerbsvorganges war, nämlich ein an Ort und Stelle voll nutzbares Musterhaus. Damit ist aber auch das Schicksal des von der Käuferin zu tragenden Aufschließungskostenbeitrages klar entschieden. Aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden wären Aufschließungskosten im Sinne der zit. Rechtsprechung nur dann, wenn der Erwerber diese…
27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 30. Mai 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 26. Mai 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Gemeinde B, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG, 4040 Linz, vom 7. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. Juli 2009 betreffend Umsatzsteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Gemeinde***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Friedrich Valzachi, Oswaldgasse 2, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 19. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GSM, vom 28. April 2008 gegen die vom Finanzamt Linz am 21. April 2008 verfügte Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2007 sowie gegen den vom Finanzamt Linz am selben Tag erlassenen (neuen) Umsatzsteuerbescheid 2007 entschieden: Die Berufung wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Drin. Natalie Brennsteiner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb***, ***AdrStb***, über die Beschwerde vom 17. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 19…
12.8.5 Anschlussgebühren Rz 888: Kosten des Anschlusses an ein Versorgungsnetz (Wasser, Gas, Strom, Kanalisation) sind im Hinblick auf den entstandenen Gegenwert auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn Anschlusszwang besteht (vgl. Rz 908).
22.4.4.5 Regeleinkünfteermittlung (§ 30 Abs. 3 EStG 1988) Rz 6659: Die Regeleinkünfteermittlung ist zwingend für Neugrundstücke und als Wahlrecht für Altgrundstücke (siehe Rz 780 und 6675) anzuwenden. Als Einkünfte nach § 30 Abs. 3 EStG 1988 gelten: | | Veräußerungserlös (siehe Rz 6655 ff…