…6. Aufrechnung in Insolvenzfällen Rz 151: Für die Aufrechnung in Insolvenzfällen gelten die Regelungen der §§ 19 und 20 Insolvenzordnung (IO), die als speziellere Vorschriften den allgemeinen Bestimmungen des ABGB vorgehen. Rz 152: Im Gegensatz zu den allgemeinen Bestimmungen über die Aufrechnung genügt es nicht, dass…
…auch bereits in der Beschwerdevorentscheidung darauf verwiesen, dass der Anspruch auf die Rückerstattung der GrESt mit Verwirklichung der Aufhebungsvereinbarung entstanden ist und aus diesem Grund die Verrechnung mit den Abgabenschuldigkeiten auch nach den Bestimmungen der IO zulässig ist. Für die Aufrechnung in Insolvenzfällen gelten die…
…jeweiligen Abgabenfälligkeiten in Gegenüberstellung mit den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlungen ersichtlich ist und somit dem Gebot der Gleichbehandlung aller Forderungen entsprochen hätte. Der Haftungsprüfungsvorhalt […] wird betreffend der Verrechnung von Guthaben aus der Abgabengebarung bemerkt, dass für die Aufrechnung in Insolvenzfällen die…
…8 BAO) aufrechnen (§§ 1438 ff ABGB) durfte. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei der Verrechnungsvorschrift des § 214 Abs. 8 BAO laut Gesetzeswortlaut (vgl. "ist zu verrechnen") um eine zwingende Bestimmung handelt. In Insolvenzfällen wie vorliegend kommt nach einschlägiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedoch den…
…8 BAO) aufrechnen (§§ 1438 ff ABGB) durfte. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei der Verrechnungsvorschrift des § 214 Abs. 8 BAO laut Gesetzeswortlaut (arg. „ist zu verrechnen“) um eine zwingende Bestimmung handelt. In Insolvenzfällen wie vorliegend kommt nach einschlägiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedoch den…
…Aufrechnung— zivilrechtlich erloschen ist, hat das FG nicht geprüft. Der bloße wirtschaftliche Wegfall der Verbindlichkeit führt indes nicht dazu, dass dem Kläger ein Wirtschaftsgut aus dem Vermögen der Gesellschaft zugeteilt wurde. ...“ (33) Kahlert (Liquidationsbesteuerung der GmbH: Keine Auflösung einer nicht-befriedigten Verbindlichkeit) beschäftigt sich in…
…Tz 108, wonach auch in Insolvenzfällen materiell richtige Steuerbescheide zu erlassen sind). Verfahrensrechtlich hat ein Insolvenzverfahren auf die Umsatzsteuerveranlagung grundsätzlich keinen Einfluss (vgl. Zur Reform des Insolvenzsteuerrechtes - von der Praxis für die Praxis, Fachgruppe für Insolvenzrecht der österreichischen Richtervereinigung, in ZIK 2002/57 Punkt 2…
…dass dies in Wahrheit vor allem aus dem gerade im Insolvenzfall vorrangigen Sicherungszweck der Kompensation abzuleiten ist. Gemäß § 19 Abs. 1 KO braucht ein aufrechnungsberechtigter Gläubiger seine Forderung im Konkurs nicht geltend zu machen; daher braucht er auch die Aufrechnung nicht während des Insolvenzverfahrens zu…
…sei. In das Aufgabengebiet des selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführers J.K. sei unter anderem die Organisation des Finanz- und Rechnungswesens und der Abrechnung der laufenden Gehälter samt den diesbezüglichen Melde- und Beitragspflichten bei den Abgabenbehörden sowie auch die Aufbereitung der zu tätigenden Überweisungen gefallen. J.K…
…In der vom Berufungswerber ins Treffen geführten Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 19.3.2008, RV/1350-L/07, ging es jedoch gerade um die Rückforderung einer veranlagten Einkommensteuergutschrift durch den Masseverwalter. In diesem Insolvenzfall gelangten die angeführten insolvenzrechtlichen Bestimmungen über die Aufrechnung im Konkursfall…
…dass eine Aufrechnung zufolge Anfechtung rückgebuchten Steuerguthabens mit inzwischen (bis zur Konkurseröffnung) aufgelaufenen Steuerschulden nach § 20 Abs. 1 KO unzulässig wäre, weil dadurch die Konkursmasse zum Nachteil der übrigen Gläubiger geschmälert und der Konkursgläubiger als Anfechtungsgegner in Wahrheit mit seinen nicht vollwertigen Konkursforderungen bis zur…
…wobei sie die über ATS 10.000,-- hinausgehenden Einlagen auf Rechnung von Treugebern halten würde. Gemäß § 8 des Vertrages war für die stille Gesellschafterin eine Nachschusspflicht nicht vorgesehen. In weiterer Folge schloss die A-GmbH mit den übrigen Berufungswerbern (den Treugebern) Treuhand- und Verwaltungsverträge betreffend…
…ist." Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall von Pensionen die erst nachträgliche Bescheiderlassung und im Insolvenzfall die…
…ist." Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall von Pensionen die erst nachträgliche Bescheiderlassung und im Insolvenzfall die…
…Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte diene. Für einen Abspruch, welche der am Abgabenkonto des Gemeinschuldners gebuchten Zahlungsverpflichtungen und Gutschriften Masseforderungen oder Konkursforderungen seien, sei aber in einem Verfahren betreffend Abrechnung nach § 216 BAO kein Raum. Aus dem Erkenntnis vom 21.11.2013, 2011/15/0188 ergibt…
…ist.' Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall von Pensionen die erst nachträgliche Bescheiderlassung und im Insolvenzfall die…
…ist.' Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall von Pensionen die erst nachträgliche Bescheiderlassung und im Insolvenzfall die…
…82a ESG, dann seien sämtliche AGH-Zahlungen irrtümlich geleistet worden und nicht unanfechtbar, sondern in voller Höhe anfechtbar. Was die Aufrechnung der AGH-Zahlungen aus von der Masseverwalterin abgerechneten Baustellen gemäß § 214 BAO betreffe, sei folgendes ergänzend festzustellen: Entsprechend der ständigen Judikatur des VwGH gingen…
…Andererseits hat das Finanzamt nicht dargetan, mit welchen konkreten Verbindlichkeiten die Bf hätte aufrechnen können. In Ansehung des im zeitlichen Nahebereich des Bilanzstichtages beantragten Insolvenzverfahrens ist davon auszugehen, dass der Wertverlust 50% des Nettonominales übersteigt. Die gegenständliche Forderung resultiert nach eigenem Vorbringen der Bf aus…
…ist.' Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall von Pensionen die erst nachträgliche Bescheiderlassung und im Insolvenzfall die…