…ausgeführt, dass der Verein mit seinen Theateraufführungen die Kunst sowie die Kultur fördere und damit grundsätzlich eine gemeinnützige Tätigkeit ausübe. Da aber in den Statuten des Vereins einerseits kein Gewinnausschluss verankert sei und andererseits die Auflösungsbestimmungen der Statuten nicht den Erfordernissen des § 41 Abs. 2…
…muss eine Verwendung des Vereinsvermögens für begünstigte Zwecke festgelegt sein. Dies kann unter anderem in der Weise geschehen, dass in der Auflösungsbestimmung abstrakt festgelegt wird, dass das Vereinsmögen begünstigten Zwecken im Sinne der BAO gewidmet werden muss (siehe Kohler/Quantschnigg/Wiesner, Die Besteuerung der Vereine6…
…der Gemeinnützigkeit entsprächen, führte er aus, dass das nie ein Thema gewesen sei. In der Diskussion mit dem Finanzamt sei es immer um die Formulierung der Auflösungsbestimmung gegangen, wobei er nach wie vor die Ansicht vertrete, dass die Statuten bereits ursprünglich ausreichend bzw. richtig gewesen…
…ob die Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs.1 Z 14a ErbStG gewährt werden kann, wenn die Auflösungsbestimmungen der Privatstiftung im Zeitpunkt des Entstehens der Schenkungssteuerschuld unvollständig sind? Die ursprüngliche Stiftungsurkunde sieht zwar vor, dass im Fall der Auflösung der Privatstiftung das Vermögen einer wohltätigen Institution zukommen…
…gerecht, weil damit nicht auf eine Änderung der satzungsmäßigen Tätigkeit durch Änderung oder Wegfall des Vereinszwecks Bedacht genommen wird (UFSS vom 24.09.2004, RV/0301-S/02). Andererseits ist diese "Auflösungsbestimmung" iSd des Erkenntnisses des VwGH 20.2.1996, 93/13/0210 keine dem …
…die behauptete gemeinnützige bzw. mildtätige tatsächliche Geschäftsführung nachzuweisen. Mit Schreiben vom 26. Jänner 2006 übermittelte der Bw. geänderte Statuten, die einen Gewinnausschluss sowie geänderte Auflösungsbestimmungen enthalten. Diese waren der Vereinsbehörde am 28. Oktober 2005 angezeigt und genehmigt worden. Mit Schreiben vom 2. März 2006 ergänzte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch RA, vom 9. März 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 3. Februar 2006 betreffend Nichtveranlagung der Umsatzsteuer 2000, 2001, 2002 und 2003 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und…
…dass sich eine Änderung des begünstigten Satzungszweckes ergeben sollte. In der Satzung des Bw. wurde weder in der betreffenden Auflösungsbestimmung (§ 16) noch in einer sonstigen Bestimmung für den Fall der Änderung des Vereinszweckes irgendeine Regelung getroffen, sodass in einem solchen durchaus denkbaren Fall von einem…
Die vom Verein ins Treffen geführte Feststellung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verordnung der BMAG, BGBl. II 1999, 248, wonach er eine Einrichtung sei, die Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung betreibt, kann keineswegs…
…ein Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht. 3. Es fehle eine den Gemeinnützigkeitsbestimmungen der §§ 34 ff BAO entsprechende Auflösungsbestimmung. Da die aufgezählten Mängel als wesentlich einzustufen seien, könne eine Sanierung der Rechtsgrundlage nur mit zukünftiger Wirkung durchgeführt werden. Überdies sei nachzuweisen, dass tatsächlich eine der Stiftungsurkunde entsprechende gemeinnützige…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des V, -, vertreten durch X, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 2. April 2002, St.Nr. x, Erf.Nr. y, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…O., § 185, Rz. 51). Diese Auflösungsbestimmung ist auch nicht disponibles Recht. Die durch frühere Verlustzuweisungen entstandenen negativen Kapitalkonten stellen daher - sofern keine Nachschüsse erfolgen - zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung über die Geschäftsherrin steuerpflichtige Veräußerungsgewinne der zwingend ausscheidenden Stillen Gesellschafter dar (vgl. UFS 3.2.2011, GZ…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Gabriele Krafft, Landesinnungsmeister Kommerzialrat Ing. Johann Gersthofer und Regionaldirektor Johann Gamper im Beisein der Schriftführerinnen Mag. Katharine Wenk und Monika Holub über die Berufungen der ehemaligen Gesellschafter…
…2009) nicht den geforderten gesetzlichen Bestimmungen entsprochen habe. Die Rechtsgrundlage müsse eine Auflösungsbestimmung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen in der eine Vermögensbindung enthalten sei. Das Restvermögen müsse ausschließlich für Zwecke im…
…vom 29. Juni 2009 den Antrag des Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 16. Juni 2009 des Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…Dh, die tatsächliche GF müsse in der Rechtsgrundlage Deckung finden. In den Statuten seien unter den materiellen Mitteln der Zweckverfolgung Einnahmen aus der Veranstaltung von Kursen (Eishockeycamps) nicht erwähnt (BVE vom 5.10.2020). Die Auflösungsbestimmung in § 16 sei mangelhaft, da sie keine Regelung für…
…Ansprechpartnerin ist Frau MMag. ***4***. Der Verein ***Bf1*** vermietet in ***Bf-Adr*** 16 Wohneinheiten in Form von Studentenwohngemeinschaften. Die in den Vereinsstatuten angeführten Auflösungsbestimmungen entsprechen nicht den Gemeinnützigkeitsbestimmungen der Bundesabgabenordnung, da in den Vereinsstatuten auf eine behördliche Vereinsauflösung nicht eingegangen wurde. Darüber hinaus fällt die…
…BAO (Verankerung des Förderzwecks, Umschreibung der Betätigung), die satzungsmäßige Vermögensbindung iSd §§ 39 Z 5, 41 BAO (Auflösungsbestimmung) sowie auf weitere Satzungsbestimmungen iSd §§ 39 Z 2 BAO iVm § 82 Abs 2 GmbHG die "formelle Satzungsmäßigkeit" im Übrigen gegeben ist; nicht hingegen, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche…
…der belangten Behörde offensichtlich so gesehenen formellen Satzungsmäßigkeit) etwa als "Hauptzweck" verankert sein muss. Zwar folgt aus dem ersten Teilstrich des § 4a Z 4 lit. a EStG 1988 auch, dass die Satzung eine Auflösungsbestimmung zu enthalten hat, die den Anforderungen der §§ 34 ff BAO entspricht…