…und am Donnerstag Rückreise) zurückgelegt. Während der Schließzeiten des Hotels (25.4. bis 26.5.04, 7.11. bis 24.11.04 sowie 17.4. bis 25.5.05) und seiner Krankenstände habe der Bw. die Strecke zwischen seinem Wohnsitz in Althofen und seinem Beschäftigungsort…
…Passstraße, oder langjährige Großbaustelle wie UFS 28.4.2008, RV/0297-G/06). Im vorliegenden Fall ist die Entfernung zwischen dem Wohnsitz des Bw. am Beschäftigungsort in Graz und dem Familienwohnsitz in X. laut Routenplaner viamichelin.at 71 Kilometer. Die Fahrzeit beträgt 49 Minuten. Eine…
…Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. 12. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Verlegt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens nach der Eheschließung seinen Wohnsitz nach Zürich und wird er von dort aus zu 3/4 seiner Arbeitszeit für seinen österreichischen Arbeitgeber tätig (Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist…
…ausreichender Verfügungsmacht nicht betriebsstättenbegründend (vgl. auch EAS 350). Wird etwa die Tätigkeit des Arbeitnehmers - unter wöchentlichem Wechsel - zu je 50% am deutschen Unternehmenssitz und zu 50% im österreichischen Homeoffice ausgeführt, dann kann nicht mehr von einer bloß gelegentlichen Nutzung gesprochen werden (vgl. EAS 2966). Indem…
…die Entwicklung individueller Lösungsstrategien zur Vermeidung von Patientenschäden, Recherchetätigkeiten sowie die Erstellung von Publikationen. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kunden sowie Schulungen werden entweder beim jeweiligen Kunden oder am Sitz des deutschen Unternehmens ausgeübt. Die Wahl des Ortes, an dem die vom österreichischen Arbeitnehmer durchzuführenden Vorbereitungstätigkeiten…
…II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 366290/20122024) Rz 149: § 2 (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß § 5 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800…
5.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort Rz 300: Die Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als Einsatzort gilt grundsätzlich die politische Gemeinde. Auch…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
Gemäß § 81 Abs. 2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen…
Übt eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich…
Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
…steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie unterliegen daher auch ohne inländischen Wohnsitz ab der Aufnahme der Arbeitstätigkeit im Inland den für unbeschränkt Steuerpflichtige geltenden Vorschriften des EStG 1988. Rechtsgrundlage für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen ist derzeit das am 1. Jänner 1976 in Kraft getretene Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr…
5.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst" Rz 284: Als Mittelpunkt der Tätigkeit gilt jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten (zB Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten eines Vertreters oder eines…
Wird ein in Tschechien ansässiger Tscheche von einem österreichischen Unternehmen als Dienstnehmer beschäftigt und übt er einen Teil seiner dienstlichen Tätigkeit (Erarbeitung von Unternehmenskonzepten) in Heimarbeit an seinem tschechischen Wohnsitz aus, so ist jener Teil des Arbeitslohnes, der auf die in Tschechien ausgeübte Arbeit…
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung…
… VwGH 24.09.2007, 2007/15/0044). Im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz wohnen minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder (vgl. VwGH 20.12.2018, Ra 2016/13/0016). Wenn eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des…
…VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des persönlichen Lebens am deutschen Familienwohnsitz abspielt und die österreichische Wohnung nur als eine Art beruflich unabdingbare "Notunterkunft" zu werten ist, die gewählt werden musste, um die Anstellung bei…