…Wie in einem ebenfalls aufliegenden Schreiben von Arbeitgeberseite dokumentiert wurde, war die Inanspruchnahme der Gratisbeförderung zur Außenstelle fakultativ. Eine Privatanreise mit pauschalem Kostenersatz von 15,26 € pro Fahrt wurde freigestellt. Zusammenfassend waren daher die geltend gemachten Kosten für beruflich bedingte Reisen als Werbungskosten zu…
Wird von einer österreichischen Einrichtung, die als Verein nach dem Vereinsgesetz konstituiert ist, eine Außenstelle in Dänemark eingerichtet, dann erlangt Dänemark gemäß Artikel 13 des österreichisch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 126/1962, an den Bezügen der dort tätigen Mitarbeiter das Besteuerungsrecht. Nach Auffassung des BM…
…zu legen waren. Der Zuschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen ist auf 0,3% abzuändern. die Änderung von -12,8 % auf +0,3 % basiert auf folgenden Erkenntnissen: Verbesserung aufgrund der Errichtung einer Außenstelle der BH xy direkt in z, dadurch Verbesserung der Trennstücksentfernung von der Hofstelle…
…verwiesen. Dr. X. und Ref seien dann - spätestens in der Außenstellenversammlung am 15.12.2009, das lasse sich zumindest vermuten - darin übereingekommen, dass nur Ref der prädestinierte Referent des Berufungsverfahrens "RV/1371-L709" sei (den im Eifer des Gefechts unterlaufenen Tippfehler habe ich aus der…
…Familienbeihilfe rückwirkend für 4 Monate (von April 2005 bis Juli 2005) gewährt. Nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates ist bei ernsthaftem und zielstrebigem Studium von einem erforderlichen Vorbereitungsaufwand von maximal vier Monaten pro Teilprüfung auszugehen. Dies wurde auch in der Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Innsbruck…
Außenstelle xxx Schillerstraße 2 6800 xxx www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. xxxx in der Beschwerdesache des Bf,Adresse, vertreten durch xxxxx, gegen die Bescheide des Finanzamtes xxx vom 7. Juli 2011 betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer 2009…
Vorabentscheidungsverfahren Der Unabhängige Finanzsenat (Außenstelle Wien, Senat 6) hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis sowie die weiteren Mitglieder Dr. Siegfried Fenz, Sigrid Hausknecht und Dr. Wolfgang Pettighofer in der Rechtssache der Berufungswerberin Bw., infolge der Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11…
Beschluss Der Unabhängige Finanzsenat (Außenstelle Wien, Senat 7) hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke sowie die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Landesinnungsmeister Friedrich Nagl und Mag. Johannes Denk in der Rechtssache der Berufungswerberin Ingrid Sch., Bundesrepublik Deutschland, Adresse, vertreten durch Dr. Walter…
Beschluss Der unabhängige Finanzsenat (Außenstelle Wien, Senat 18) hat durch die Vorsitzende Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Andreas Stanek, Stefanie Toifl sowie Michael Fiala in der Rechtsache der Bw., vertreten durch ECOVIS Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 1060 Wien, Schmalzhofgasse 4, gegen…
Beschluss Der Unabhängige Finanzsenat (Außenstelle Wien, Senat 17) hat durch den Berufungssenat in der Rechtssache der Berufungswerberin G. W., Land- und Forstwirtin, Adresse, vertreten durch Dr. Othmar Poinstingl Wirtschaftstreuhand KEG, Steuerberater, 3910 Zwettl, Franz Josefstraße 12, gegen das Finanzamt Waldviertel, Standort Zwettl, 3910 Zwettl, Hamerlingstraße…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Außenstellenleiterin Richterin Mag.a ***1*** über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 28. Juli 2025 betreffend Ablehnung der Richterin Mag.a ***2*** im Beschwerdeverfahren zu ***3*** wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: I. Der Antrag vom 28. Juli…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Mag. Johann Fischerlehner zum per E-Mail vom 26. August 2024, 09:07 Uhr eingebrachten Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO beschlossen: I. Gegen den Antragsteller wird eine Mutwillensstrafe von 350 € verhängt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Außenstellenleiterin Dr. Helga Woschank über den Antrag vom 01.07.2024 im Verfahren RV/XXX der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Mag. Anton Becker, Sechskrügelgasse 12, 1030 Wien, betreffend die Ablehnung des Senatsvorsitzenden SenV, der beisitzenden Richterin und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Außenstellenleiterin Richterin Ri über den Antrag des KR XY, Adresse Linz, vertreten durch Rechtsanwälte, eingebracht mittels FAX am 02.03.2015, auf Ablehnung des Richters X wegen Befangenheit im Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28.06…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Mag. Johann Fischerlehner über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 08.01.2026 betreffend Ablehnung des Richters Ri. wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: I. Der Antrag vom 08.01.2026 wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Mag. Johann Fischerlehner über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Ablehnung der Einzelrichterin Ri. (§ 268 der Bundesabgabenordnung) vom 8. Jänner 2026 beschlossen: Der Antrag wird als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Ri über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Günther-Johann Klinger, Schulstraße 11 Tür 1, 4716 Hofkirchen/Trattnach, vom 27. März 2023 betreffend Ablehnung des Senatsvorsitzenden und Berichterstatters Ri2 wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: I…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Ri über den Antrag des Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin, vom 5. Oktober 2022 betreffend Ablehnung der Einzelrichterin ***1*** wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: Der Antrag vom 5. Oktober 2022 wird als unbegründet abgewiesen. Gegen verfahrensleitende Beschlüsse ist…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Leiter der Außenstelle Innsbruck,***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Einkommensteuer und Anspruchszinsen 2013 beschlossen: Der Antrag vom 28. Juli 2021 auf Ablehnung der Richterin ***R*** wegen Befangenheit wird als unbegründet abgewiesen. Begründung Nach § 268 Abs. 1…
Wesentlich weiche offensichtlich auch die Rechtsansicht des UFS Außenstelle Wien, Senat 7 von der mit unerledigter Berufung beanstandeten Bescheidbegründung des Finanzamtes ab. In seiner Berufungsentscheidung vom 11.10.2011, GZ. RV/1801-W/11 werde zum Ausdruck gebracht, dass der in der erstinstanzlichen Erledigung bemängelten…