3.3.13 Arbeitnehmer und Gruppen von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988 Rz 75: Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988 sind grundsätzlich nur Personen mit einem Dienstverhältnis. Die Begünstigungen gemäß § 3 Abs…
15.2 Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 926: Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Ob Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem Bezug von Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 (siehe Rz 645 ff). Die in anderen…
…Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Es sei auch nach Ansicht der Finanzverwaltung von einer selbständigen Tätigkeit der betroffenen Personengruppe regelmäßig nicht auszugehen, da gerade bei dieser Arbeitnehmergruppe eine Einbindung in eine Organisation (Baustellenorganisation) bzw. eine entsprechende Weisungsgebundenheit und Ortsgebundenheit vorliege. Es könne kein Werkvertrag angenommen…
…geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Es sei von einer selbständigen Tätigkeit von "Spachtlern" regelmäßig nicht auszugehen, da gerade bei dieser Arbeitnehmergruppe eine Einbindung in eine Organisation (Baustellenorganisation) bzw. eine entsprechende Weisungsgebundenheit und Ortsgebundenheit vorliege. Es könne kein Werkvertrag angenommen werden…
…sehr eingeschränkt und ausschließlich in Kombination mit dem eigenen PKW möglich. Die Tatsache, dass der Berufungswerber als leitender Angestellter in seiner Funktion als Betriebsleiter in die betrieblich für diese Arbeitnehmergruppe übliche Arbeitszeitautonomie falle, bedeute nicht, dass man seine Arbeitszeit den beschränkten Verkehrszeiten des Werkverkehrs anzupassen…
…idR kein selbständiges Werk darstellen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist von einer selbständigen Tätigkeit des betroffenen Personenkreises regelmäßig nicht auszugehen, da gerade bei dieser Arbeitnehmergruppe eine Einbindung in eine Organisation (Baustellenorganisation) bzw. eine entsprechende Weisungs- und Ortsgebundenheit vorliege. Ein nennenswertes Unternehmerrisiko sei etwa im Bereich…
…aus steuerfreien Trennungsgeldern bzw. Tagesgeldern bestehen. Von einer selbständigen Tätigkeit von Hilfsarbeitern oder Bauarbeitern wird regelmäßig nicht auszugehen sein, da gerade bei diesen Arbeitnehmergruppen (Hilfsarbeiten im Baugewerbe) eine Einbindung in eine Organisation (Baustellenorganisation) bzw. eine entsprechenden Weisungsgebundenheit und Ortsgebundenheit vorliegen wird. Ein freier Dienstvertrag bzw…
…auf § 18 BPG steht fest, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen seines Betriebes eine ausgewogene, willkürliche und sachfremde Differenzierung ausschließende Beteiligung am System der betrieblichen Kollektivversicherung zu ermöglichen hat (Gleichbehandlungsgebot). Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bildet eine Grenze für eine Differenzierung zwischen verschiedenen Arbeitnehmern. Als…
…Dies insbesondere, als es als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen wurde, wenn unter dem Titel Reisekostenersätze steuerfrei Beträge zugewendet werden, denen keinen entsprechenden Verpflegungsmehraufwendungen gegenüberstehen. Dadurch komme es zu einer steuerlichen Privilegierung von Bezugsteilen bestimmter Arbeitnehmergruppen (vgl. VfGH 22.6.2006, Zl. G 147/05). Nach § 3…
…allermeisten Regionalzügen keine Schaffner mehr im Einsatz sind und daher der Lokführer ebenfalls alleine „auf sich“ gestellt ist. Aus der Beschwerdeschrift geht ebenso wenig hervor, ob jene angeführten und nach Ansicht des Beschwerdeführers vergleichbaren Arbeitnehmergruppen (Buslenker, Lokomotivführer) aus diesem Umstand steuerfreie Erschwerniszulagen erhalten oder nicht…
…höchstens drei Monatsgehältern sein. Ausdrücklich wird in dieser Hinsicht - ganz offensichtlich zur Vermeidung von gleichheitswidrigen Differenzierungen - festgehalten, dass dann, wenn „für einzelne Arbeitnehmergruppen keine Möglichkeit“ besteht, „eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigung zu erhalten, … auf einen Gleichklang der Besteuerung mit anderen Gruppen zu achten“ ist…
…drei Monatsgehältern sein. Ausdrücklich wird in dieser Hinsicht - ganz offensichtlich zur Vermeidung von gleichheitswidrigen Differenzierungen - festgehalten, dass dann, wenn „für einzelne Arbeitnehmergruppen keine Möglichkeit“ besteht, „eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigung zu erhalten, auf einen Gleichklang der Besteuerung mit anderen Gruppen zu achten“ ist. Diese Aussage…
…Entsendungszeit abgelaufen ist; ..." Art 17 der VO lautet: "Ausnahme von den Artikeln 13 bis 16 Zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder die zuständigen Behörden dieser Staaten können im Interesse bestimmter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen Ausnahmen von den Artikeln 13 bis 16 vereinbaren." Einleitend ist festzuhalten, dass die…
…Entsendungszeit abgelaufen ist; ..." Art 17 der VO lautet: "Ausnahme von den Artikeln 13 bis 16 Zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder die zuständigen Behörden dieser Staaten können im Interesse bestimmter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen Ausnahmen von den Artikeln 13 bis 16 vereinbaren." Einleitend ist festzuhalten, dass die…
…Entsendungszeit abgelaufen ist; ..." Art 17 der VO lautet: "Ausnahme von den Artikeln 13 bis 16 Zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder die zuständigen Behörden dieser Staaten können im Interesse bestimmter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen Ausnahmen von den Artikeln 13 bis 16 vereinbaren." Einleitend ist festzuhalten, dass die…
…Vorteil (Sachbezug) aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen begünstigt. Die Begünstigung erfolgt an alle Arbeitnehmer bzw. an bestimmte Arbeitnehmergruppen bereits dadurch, dass diesen die Möglichkeit zur Benützung der Einrichtungen und Anlagen gegeben ist, auch wenn von dieser Möglichkeit nicht von allen Arbeitnehmern Gebrauch gemacht…
21.2 Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern (§ 69 Abs. 1 EStG 1988) Rz 1167: Der Personenkreis des § 69 Abs. 1 EStG 1988 umfasst Personen, die in einem Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) stehen. Es muss sich um eine ausschließlich körperliche Tätigkeit, oder Arbeitnehmer, die statistische…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…