…bis 30.11. erhielt die Berufungswerberin vom AMS Österreich Arbeitslosengeld in Höhe von € 1.614,83. Mit der am 15. Jänner 2004 beim Finanzamt Salzburg Land eingelangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2002 erklärte die Berufungswerberin ihre Bezüge von vier Arbeitgebern und führte darüber…
3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…
…von 30.03.2005 bis 02.04.2005 | geringfügig beschäftigter Angestellter LHK | von 27.02.2006 bis 05.03.2006 | Arbeislosengeldbezug | von07.03.2006 bis 14.04.2006 | Arbeitssuchend Arbeitsmarktservice | von 15.04.2006 bis laufend | Arbeiter A…
…3*** - die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann mit dem Ziel die außerordentliche Lehrabschlussprüfung abzulegen. Während dieser Zeit erhält er einen Leistungsbezug des AMS (Arbeitslosengeld und Schulungszuschlag). Das Finanzamt Österreich (FAÖ) wies den Antrag mit Bescheid vom 11.11.2025 "ab September 2025" unter Verweis auf § 3 Abs…
…ist Arbeiter, Alleinverdiener und bezieht daneben noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Überdies war er im Zeitraum vom 21.10.2002 bis 28.11.2002 arbeitslos (Arbeitslosengeld für die Dauer von 39 Tagen im Ausmaß von € 890,37). Strittig ist die Berechnung der Einkommensteuergutschrift gem. § 33…
…Sonderfällen wurden vergleichbare ausländische Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in den Kreis der steuerbefreiten Leistungen einbezogen; dies ist aber im Fall des versicherungsmäßigen Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe nicht geschehen. Angesichts der Nichtanwendbarkeit der inländischen Steuerbefreiung und der daraus resultierenden Einbeziehung der deutschen Arbeitslosenunterstützung in den…
Arbeitslosengeld, das in Österreich ansässige Grenzgänger von deutschen Arbeitsämtern beziehen, sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen (die allerdings mit der deutschen Seite nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus…
…10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von 10.393,76 Euro 01.02. bis 31.12.2007: geringfügige Einkünfte in Höhe von 3.300,00 Euro 01.11…
…350: 7.993,65 €; einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge lt. KZ 357: 1.632,72 €) als im Inland steuerpflichtige Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug (Grenzgänger) erfasst wurden. Überdies wurden die vom Abgabepflichtigen vom Arbeitsmarktservice Österreich und von der Tiroler Gebietskrankenkasse bezogenen Gelder (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld während Arbeitslosigkeit)…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger nach Abschluss eines Dienstvertrages mit einem österreichischen Arbeitgeber aber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
…bis 24. Mai. Danach bezog der Bw. für 169 Tage Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice Österreich. Das Finanzamt führte nach Einbringung der Erklärung durch den Bw. ebendort im elektronischen Wege dessen Arbeitnehmerveranlagung mit Einkommensteuerbescheid 2009 vom 8. Februar 2010 durch. Daraus ergab sich eine Einkommensteuer von €…
…Fristen beendet worden wäre, was in seinem Fall Ende Kündigungsfrist Februar 2012 bedeute. D.h., er habe für die Monate Jänner und Februar 2012 auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Der Insolvenzfonds und das AMS bewerte diesen Sachverhalt anders als die Finanz-verwaltung, nämlich, dass man die…
Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…
…Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen) nur für einen Teil des Kalenderjahres erhält, die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 8. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt veranlagte nach Einlangen der elektronisch übermittelten…
…FA ausführlich begründet. Das FA ging von einem Bezug von Arbeitslosengeld für insgesamt 198 Tage iHv 3.778,20 € einerseits und einem laufenden Bezug iHv insgesamt 17.569,53 € andererseits aus. Dieser Sachverhalt blieb im Rahmen des Vorlageantrages vom 29. Oktober 2014 unbestritten…
…Überbrückungshilfe 28.08.2015 - 02.04.2016 Arbeitslosengeldbezug 28.07.2015 - 26.08.2015 Arbeitslosengeldbezug 16.07.2014 - 01.09.2014 Arbeitslosengeldbezug 01.03.2013 - 27.05.2013 Arbeitslosengeldbezug Meldende Stellen: Wiener Gebietskrankenkasse Beitragsgrundlage für Arbeitslosenbezug 01.01.2017 - 01.01.2017 Wiener Gebietskrankenkasse Beitragsgrundlage…
…2709-1710 ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERRE NH 467,25 3(2) 2510-3110 ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERRE NH 155,75 3(2) 0111-2412 ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERRE NH 1.201,50 3(2) 2512-3112 Wiener Gebietskrankenkasse 155,75 * 10.02. - 02.05. Arbeitslosengeldbezug 03.05. - 31.07., 27.09…
…9.2013, RV/0322-S/13 betreffend Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung). Der Bezug von Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit im Sinne des §3…