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BFG RV/2100194/2018Mangelnder Bescheidcharakter einer BVE aufgrund der Unterzeichnung durch einen nicht approbationsbefugten Organwalter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.02.2020

…betraut war. Dieser war für das Finanzamt Graz-Stadt, nicht jedoch für das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg approbationsbefugt. Mit elektronischen Eingaben vom 31.1.2018 erhob die Bf. dagegen einen Vorlageantrag. In der Folge wurde der Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. 1.2. Beweiswürdigung…

BFG RV/2101189/2017Mangelnder Bescheidcharakter einer BVE aufgrund der Unterzeichnung durch einen nicht approbationsbefugten Organwalter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.02.2020

…Dieser war für das Finanzamt Graz-Stadt, nicht jedoch für das Finanzamt Oststeiermark approbationsbefugt. Mit Schreiben vom 5.9.2017 wurde dagegen ein Vorlageantrag erhoben. In der Folge wurde der Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. 1.2. Beweiswürdigung: Dass der Prüfer ein mit der…

BFG RV/2101188/2017Mangelnder Bescheidcharakter einer BVE aufgrund der Unterzeichnung durch einen nicht approbationsbefugten Organwalter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.02.2020

…Dieser war für das Finanzamt Graz-Stadt, nicht jedoch für das Finanzamt Oststeiermark approbationsbefugt. Mit Schreiben vom 4.8.2017 wurde dagegen ein Vorlageantrag erhoben. In der Folge wurde der Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. 1.2. Beweiswürdigung: Dass der Prüfer ein mit der…

BFG RV/2100371/2017Mangelnder Bescheidcharakter einer BVE aufgrund der Unterzeichnung durch einen nicht approbationsbefugten Organwalter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.02.2020

…von GPLA betraut war. Dieser war für das Finanzamt Graz-Stadt, nicht jedoch für das Finanzamt Judenburg Liezen approbationsbefugt. Mit Schreiben vom 7.3.2017 erhob die Bf. dagegen einen Vorlageantrag. In der Folge wurde der Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. 1.2. Beweiswürdigung: …

BFG RV/2100075/2018Mangelnder Bescheidcharakter einer BVE aufgrund der Unterzeichnung durch einen nicht approbationsbefugten Organwalter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.02.2020

…von GPLA betraut war. Dieser war für das Finanzamt Graz-Stadt, nicht jedoch für das Finanzamt Graz-Umgebung approbationsbefugt. Mit Schreiben vom 10.1.2018 erhob die Bf. dagegen einen Vorlageantrag. In der Folge wurde der Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. 1.2. Beweiswürdigung: …

BFG RV/2100731/2017Mangelnder Bescheidcharakter einer BVE aufgrund der Unterzeichnung durch einen nicht approbationsbefugten Organwalter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.02.2020

…von GPLA betraut war. Dieser war für das Finanzamt Graz-Stadt, nicht jedoch für das Finanzamt Judenburg Liezen approbationsbefugt. Mit Schreiben vom 20.3.2017 erhob die Bf. dagegen einen Vorlageantrag. In der Folge wurde der Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. 1.2. Beweiswürdigung: …

BFG RV/2101366/2017Mangelnder Bescheidcharakter einer BVE aufgrund der Unterzeichnung durch einen nicht approbationsbefugten Organwalter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.02.2020

…von GPLA betraut war. Dieser war für das Finanzamt Graz-Stadt, nicht jedoch für das Finanzamt Oststeiermark approbationsbefugt. Mit Schreiben vom 22.11.2017 erhob die Bf. dagegen einen Vorlageantrag. In der Folge wurde der Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. 1.2. Beweiswürdigung: Dass…

BFG RV/2100522/2017Mangelnder Bescheidcharakter einer BVE aufgrund der Unterzeichnung durch einen nicht approbationsbefugten Organwalter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.02.2020

…GPLA betraut war. Dieser war für das Finanzamt Graz-Stadt, nicht jedoch für das Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag approbationsbefugt. Mit Schreiben vom 12.4.2017 erhob die Bf. dagegen einen Vorlageantrag. In der Folge wurde der Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. 1.2. Beweiswürdigung:…

UFSW RV/2659-W/10Unwirksamkeit eines Bescheides mangels Approbationsbefugnis des unterfertigenden Organs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2012

…8. Juni 2011, RV/2133-W/10). Davon, dass die Unterschrift von einem nicht zur Approbation befugten Organ geleistet wurde, kann im Hinblick darauf, dass der vorliegende Sachverhalt insoweit unstrittig jenem gleicht, der beispielsweise der zuvor zitierten Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats zu Grunde lag, auch…

UFSW RV/2656-W/10Unwirksamkeit eines Bescheides mangels Approbationsbefugnis des unterfertigenden Organs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2012

…8. Juni 2011, RV/2133-W/10). Davon, dass die Unterschrift von einem nicht zur Approbation befugten Organ geleistet wurde, kann im Hinblick darauf, dass der vorliegende Sachverhalt insoweit unstrittig jenem gleicht, der beispielsweise der zuvor zitierten Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats zu Grunde lag, auch…

UFSW RV/2653-W/10Unwirksamkeit eines Bescheides mangels Approbationsbefugnis des unterfertigenden Organs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2012

…8. Juni 2011, RV/2133-W/10). Davon, dass die Unterschrift von einem nicht zur Approbation befugten Organ geleistet wurde, kann im Hinblick darauf, dass der vorliegende Sachverhalt insoweit unstrittig jenem gleicht, der beispielsweise der zuvor zitierten Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats zu Grunde lag, auch…

UFSW RV/2650-W/10Unwirksamkeit eines Bescheides mangels Approbationsbefugnis des unterfertigenden Organs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2012

…8. Juni 2011, RV/2133-W/10). Davon, dass die Unterschrift von einem nicht zur Approbation befugten Organ geleistet wurde, kann im Hinblick darauf, dass der vorliegende Sachverhalt insoweit unstrittig jenem gleicht, der beispielsweise der zuvor zitierten Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats zu Grunde lag, auch…

UFSW RV/2087-W/10Unterfertigung durch einen nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011Teil 1/3

…in Sachen FirmaGeschäftsherrinGmbH & atypisch Stille die Unterschrift einer - an sich (betreffend irgendwelche Erledigungen; vgl Ritz, BAO3, § 93 Tz 25) - für das Finanzamt A approbationsbefugten Person? Wenn ja, wessen Unterschrift? Tragen die dem herrP am 12. November 2009 übergebenen Ausfertigungen der Feststellungs(nicht)bescheide vom 11…

UFSW RV/2087-W/10Unterfertigung durch einen nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011Teil 2/3

…280 aufgehoben, der gelautet hatte: "Die Approbation ist in diesen Fällen stets vom Vorstand des zuständigen Finanzamtes an die Gruppenleiter der Großbetriebsprüfung delegiert." Unter anderem diesem Satz hatte der Verfassungsgerichtshof Rechtswirkungen für die Allgemeinheit beigemessen, ihn als Rechtsverordnung qualifiziert und mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt sowie…

UFSW RV/2087-W/10Unterfertigung durch einen nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011Teil 3/3

§ 190 Abs. 1 Satz 2 BAO könnte sprechen, dass laut Pkt. 5.1 der Richtlinien zur Einkünftefeststellung und laut Ritz, BAO3, § 191 Tz 7 und laut Ellinger ua, BAO, Anm 2 zu § 97 und Anm 6 zu § 190 die Regelungen, an wen Einkünftefestellungsbescheide zu ergehen…

BFG RV/2100001/2018(Un)wirksamkeit einer Beschwerdevorentscheidung durch Unterfertigung eines nicht approbationsbefugten Organwalters (§ 281a BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.07.2025

…Dieser war für das Finanzamt Graz-Stadt, nicht jedoch für das Finanzamt Graz-Umgebung approbationsbefugt. Am 25.07.2017 beantragte die Beschwerdeführerin die Vorlage an das Bundesfinanzgericht (BFG). Der Beschwerdeakt wurde schließlich am 03.01.2018 dem BFG vorgelegt und trägt die Geschäftszahl RV/***Beschwerdezahl…

BFG RV/7102640/2016Unterzeichnung eines als BVE bezeichneten Schriftstücks durch eine für die Behörde nicht approbationsbefugte Person
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.11.2022

… 93, Rz 25, ist nach der Judikatur die Unterschrift einer für die betreffende Behörde an sich approbationsbefugten Person erforderlich (mwN). Das Fehlen dieser Unterschrift auf einer Erledigung führe dazu, dass kein Bescheid vorliege. Zum AVG hat der VwGH ausgesprochen (vgl Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz…

UFSW RV/2108-W/10Nichtige Einkünftefeststellungsbescheide wegen beendeter Mitunternehmerschaft als Bescheidadressat und wegen im Außenverhältnis unwirksamer Approbation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2011Teil 1/3

…2008 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Null und der Anteile an den Einkünften für 134 Beteiligte - inkl des Bw - mit jeweils Null. E) Zum Vorbringen des Bw iZm Approbation durch einen nicht vom bescheiderlassenden Finanzamt befugten Beamten // Beurteilung der vermeintlichen Feststellungsbescheide nach den Regeln des …

UFSW RV/2108-W/10Nichtige Einkünftefeststellungsbescheide wegen beendeter Mitunternehmerschaft als Bescheidadressat und wegen im Außenverhältnis unwirksamer Approbation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2011Teil 2/3

…280 aufgehoben, der gelautet hatte: "Die Approbation ist in diesen Fällen stets vom Vorstand des zuständigen Finanzamtes an die Gruppenleiter der Großbetriebsprüfung delegiert." Unter anderem diesem Satz hatte der Verfassungsgerichtshof Rechtswirkungen für die Allgemeinheit beigemessen, ihn als Rechtsverordnung qualifiziert und mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt sowie…

UFSW RV/2108-W/10Nichtige Einkünftefeststellungsbescheide wegen beendeter Mitunternehmerschaft als Bescheidadressat und wegen im Außenverhältnis unwirksamer Approbation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2011Teil 3/3

Wenn die 1. Geschäftsherrin vertretungsbefugte Person der Mitunternehmerschaft iSd § 81 BAO (bzw. iSd § 81 Abs. 6 BAO der zuletzt beteiligten Gesellschafter/Mitglieder) war, konnte sie wirksam Herrn Rechtsanwalt Dr. U mit Wirkung für die Mitunternehmerschaft bzw für die zuletzt beteiligten Gesellschafter/Mitglieder wirksam dazu bevollmächtigen…