…Anwalt der obsiegenden Partei erbringt seine Leistungen an diese und nicht an die unterlegene Partei. Ein Vorsteuerabzug steht der unterlegenen Partei nur hinsichtlich der Leistungen ihres eigenen Anwaltes und nicht hinsichtlich der (ersetzten) Anwaltsleistungen der obsiegenden Partei zu. Ist die obsiegende Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt…
…Hoffmann, nicht unter Art. 9 Abs. 2 lit. e der Sechsten Richtlinie, weil Anwaltsleistungen nicht schiedsrichterähnlich seien. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Ort der sonstigen Leistung: Anzuwendende Gesetzesbestimmungen: § 28 Abs. 33 UStG 1994 lautet: „Die Änderungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2009 treten…
…über den Betrag gefehlt. Der Bw. sei die Verfügungsberechtigung über die Akontozahlung so lange entzogen gewesen, bis sie einen Nachweis über die vollständige Erbringung von Anwaltsleistungen, für deren Bezahlung die Akontozahlung bestimmt gewesen sei, an die K.GmbH erbringen hätte können. Die K.GmbH habe…
…aus denen die Höhe und der Bestimmungszweck - z. B. Verrechnung für Anwaltsleistungen - der jeweiligen Fremdgelder zu ersehen wäre. Mangels jeglicher Trennung zwischen Fremdgeldern und Einnahmen, wurden die strittigen Beträge im Zeitpunkt des Zuflusses als Einnahmen erfasst. Da die festgestellten Mängel der Aufzeichnungen auch erkennbar Auswirkungen…
…Rz 19). Der Anwalt der obsiegenden Partei erbringt seine Leistung an diese und nicht an die unterlegene Partei. Ein Vorsteuerabzug steht der unterlegenen Partei nur hinsichtlich der Leistungen ihres eigenen Anwaltes und nicht hinsichtlich der (ersetzten) Anwaltsleistungen der obsiegenden Partei zu (Kodek, RdW 1988, 56…
…m. Auftragsvergaben an die GmbH) gegen ihren Geschäftsführer beauftragt. Der EuGH sah hinsichtlich Vorsteuerabzugs in diesem Fall keinen ausreichenden Konnex zwischen den eingekauften Anwaltsleistungen und den steuerpflichtigen Leistungen der GmbH. Wie das vorlegende Gericht selbst ausführe, bestehe kein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Strafverfolgung und A…
…Rz 19). Der Anwalt der obsiegenden Partei erbringt seine Leistung an diese und nicht an die unterlegene Partei. Ein Vorsteuerabzug steht der unterlegenen Partei nur hinsichtlich der Leistungen ihres eigenen Anwaltes und nicht hinsichtlich der (ersetzten) Anwaltsleistungen der obsiegenden Partei zu (Kodek, RdW 1988, 56…
…verwiesen werde, sei auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, da es sich im vom EuGH entschiedenen Fall um typische Anwaltsleistungen handle - mögen diese auch in einem System der Gerichtskostenhilfe erbracht worden sein -, im gegenständlichen Fall handle es sich jedoch um Leistungen eines Sachwalters, die nicht…
…verwiesen werde, sei auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, da es sich im vom EuGH entschiedenen Fall um typische Anwaltsleistungen handle - mögen diese auch in einem System der Gerichtskostenhilfe erbracht worden sein -, im gegenständlichen Fall handle es sich jedoch um Leistungen eines Sachwalters, die nicht…
…war, aus dem im jeweiligen Monat ein Umsatz erzielt wurde. Das letzte Drittel wurde im Verhältnis der Abarbeitung, dh. danach welcher Gesellschafter die Anwaltsleistungen erbracht hat, aufgeteilt. Von den Beträgen, die durch Summierung der auf die jeweiligen Gesellschafter entfallenden Anteile aus den drei "Rücklagentöpfen" entfallen…
…den Rechtsanwälten in den Honorarnoten angeführten Beträgen zu den erbrachten Leistungen ist nicht exakt möglich. In Zusammenschau der Leistungsbeschreibung auf den Honorarnoten und dem Mailverkehr wurden jedoch größtenteils die Anwaltsleistungen nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht und können daher festgestellt werden. Die in den Honorarnoten vom 10…
…liegt daher bei der Bf. Da keine Unterlagen vorgelegt wurden, bestehe die Vermutung, die Anwaltsleistungen seien privat veranlasst und daher nicht abzugsfähig. Mit Eingabe vom 12.07.2018 stellte die Bf. einen Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht und Durchführung einer…
…Leistungsaustausch zwischen der Beschwerdeführerin als Leistende und A als Leistungsempfänger bestanden habe. Die nach der Vereinbarung vom 18.2.2002 besorgte Anwaltsleistung sei an A als Besorgungsleistung erbracht worden und sei steuerbar und steuerpflichtig. Bemessungsgrundlage für die Leistung des Besorgers sei der Kostenersatz für die…
…ein Zusammenhang zwischen Eingangsdienstleistung und gesamter Tätigkeit, eröffnet die Dienstleistung einen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Das ergibt sich indirekt aus der EuGH-Rspr (Rs „Becker“): Anwaltsleistungen zum Schutz „privater Interessen“ der Beschuldigten führen nicht zum Vorsteuerabzug. E contrario müssen Verteidigungskosten, die ausschließlich die Interessen der Kapitalgesellschaft…
…ein Zusammenhang zwischen Eingangsdienstleistung und gesamter Tätigkeit, eröffnet die Dienstleistung einen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Das ergibt sich indirekt aus der EuGH-Rspr (Rs „Becker“): Anwaltsleistungen zum Schutz „privater Interessen“ der Beschuldigten führen nicht zum Vorsteuerabzug. E contrario müssen Verteidigungskosten, die ausschließlich die Interessen der Kapitalgesellschaft…
…Anwalt der obsiegenden Partei erbringt seine Leistung an diese und nicht an die unterlegene Partei. Ein Vorsteuerabzug steht der unterlegenen Partei nur hinsichtlich der Leistungen ihres eigenen Anwaltes und nicht hinsichtlich der (ersetzten) Anwaltsleistungen der obsiegenden Partei zu. Ist die obsiegende Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt…
…Vermietungstätigkeit (Honorar für den Entwurf eines Mietvertrages). Der übrige Honorarteil betraf Anwaltsleistungen in den Unterhaltssachen. In der mündlichen Berufungsverhandlung wurde dazu nichts mehr ausgeführt. Der UFS hat über diese Berufung erwogen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb: AfA für den Schreibtisch: Das Berufungsbegehren ist begründet, der Schreibtisch erscheint…
allem mit der zuständigen Beamtin Frau Ho bestanden. Im April 2002 intensive Verhandlungen mit der Firma La, H&M, T, Brauereianlagen und Bedarf, Do, Lo. Die Firmenvertreter seien im April die Herren La und Ge gewesen, zwei Wochen später erfolgte eine genaue Begehung, im Mai…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der LG, vom 18. August 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 24. Juli 2003 betreffend Umsatzsteuer 2000 und 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Vorsteuern betragen für das Jahr 2000 137.145,76…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L, R, vom 19. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 30. August 2005 betreffend Ablehnung als Parteienvertreter gemäß § 84 Abs. 1 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…