…liegt eine Veräußerung iSd § 30 EStG 1988 vor (VwGH 16.9.1975, 0733/75). Eine unentgeltliche Anteilsberichtigung anlässlich der Begründung von Wohnungseigentum oder bei Änderungen der Nutzwerte stellt grundsätzlich keinen Veräußerungsvorgang dar (siehe bereits Rz 6624). Werden allerdings Ausgleichszahlungen (Spitzenausgleich) geleistet, besteht wie bei der…
1. § 1 GrEStG (Grunderwerbsteuertatbestände) 1.1. § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG 1.1.1. Übergeber hat weiterhin wirtschaftliche Verfügungsmacht Wie ist eine Grundstücksschenkung zu besteuern, wenn sich der Übergeber ein Fruchtgenussrecht in einem Umfang vorbehält, der dazu führt, dass der Übergeber auch nach der…
…1987 als unentgeltlich oder teilentgeltlich gilt - die Gegenleistung, mindestens der Grundstückswert. 3.13. Anteilsberichtigung im Wohnungseigentum Wie ist vorzugehen, wenn es bei Wohnungseigentum zu nachträglichen Anteils-(Nutzwert-)Berichtigungen (zB weil die tatsächlich errichtete Wohnungsgröße von jener laut Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die…
Bei den übrigen Arten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (gärtnerisches, sonstiges land- und forstwirtschaftliches und restliches forstwirtschaftliches Vermögen) wird für das Wohngebäude und das land- und forstwirtschaftliche Grundstück jeweils ein eigener Einheitswert ermittelt. Sie werden deshalb auch unter verschiedenen Einheitswertaktenzeichen geführt (die sich oftmals nur…
17.5 Durchführung der Hinzurechnung gemäß § 10a Abs. 5 KStG 1988 17.5.1 Allgemeines Rz 1248dm: § 10a Abs. 5 KStG 1988 iVm § 5 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften regelt folgende Aspekte der Durchführung der Hinzurechnung: Ausmaß der Hinzurechnung (Z 1; siehe dazu Rz 1248dn ff…
3.2.2 Erwerb von Anteilsrechten auf Grund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988) 3.2.2.1 Kapitalerhöhung Rz 306: Eine aus der Innenfinanzierung gespeiste Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf Grund des Kapitalberichtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 171/1967, wäre steuerlich dem…
5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…
21.3.3.3 Auswirkungen Rz 1301: Die Verteilung der steuerlichen Wirksamkeit der Teilwertabschreibung einer Beteiligung auf sieben Jahre bewirkt nicht, dass sich der Buchwert der Beteiligung im Jahr der Teilwertberichtigung und den folgenden sechs Jahren jeweils um ein Siebentel mindert. Vielmehr sinkt der Buchwert…
5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…
3.7. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 20 UmgrStG) 3.7.1. Allgemeines 3.7.1.1. Überblick Rz 1091: Aus § 20 UmgrStG ergeben sich die umgründungsbedingten steuerlichen Konsequenzen für die einbringungsgeborenen oder einbringungsbezogenen Anteile an der übernehmenden Körperschaft. Ausgangspunkt für diese Bestimmungen ist der Grundsatz, dass…
…Vermögensverwaltung KEG (kurz A KEG), ********, ************ und Herr BW (der nunmehrige Berufungswerber, kurz Bw.) einen Wohnungseigentums-, Anteilsberichtigungs- und Schenkungsvertrag betreffend die Liegenschaft EZ****** ab. Dieser hat auszugsweise folgenden Inhalt: "II. 1. Mit Entscheidung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 16, Zentrale Schlichtungsstelle vom 2.5.2005…
…Lebensgefährten ist zu beachten, dass deren auf- und absteigende Linien nicht zum begünstigten Familienverband zählen. 6.7. Anteilsberichtigung im Wohnungseigentum Wie ist vorzugehen, wenn es bei Wohnungseigentum zu nachträglichen Anteils-(Nutzwert-)Berichtigungen (zB weil die tatsächlich errichtete Wohnungsgröße von jener laut Bauplan abweicht) kommt? Lösung…
…der Katastralgemeinde Zahl3 Ort zu eröffnenden Einlagezahl Wohnungseigentum zu begründen. Die Vertragsparteien stimmen einer mit der Begründung von Wohnungseigentum allenfalls einhergehenden Verschiebung der Miteigentumsanteile und somit unentgeltlichen Abtretung von Miteigentumsanteilen zur Anteilsberichtigung bereits jetzt zu. Bis zur Begründung von Wohnungseigentum verzichtet die Käuferseite auf die…
…der Katastralgemeinde Zahl3 Ort zu eröffnenden Einlagezahl Wohnungseigentum zu begründen. Die Vertragsparteien stimmen einer mit der Begründung von Wohnungseigentum allenfalls einhergehenden Verschiebung der Miteigentumsanteile und somit unentgeltlichen Abtretung von Miteigentumsanteilen zur Anteilsberichtigung bereits jetzt zu. Bis zur Begründung von Wohnungseigentum verzichtet die Käuferseite auf die…
…I Nr. 36/2014 wurde ausgeführt: 6.7. Anteilsberichtigung im Wohnungseigentum Wie ist vorzugehen, wenn es bei Wohnungseigentum zu nachträglichen Anteils-(Nutzwert-)Berichtigungen (zB weil die tatsächlich errichtete Wohnungsgröße von einer laut Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine…
…beiden Vertragsparteien bekannten Vertragsbestimmungen in grundbuchsfähiger Form zu unterfertigen und eine allenfalls erforderliche Anteilsberichtigung in Ansehung ihrer vorstehend schätzungsweise festgestellten Miteigentumsanteile unentgeltlich vorzunehmen. Die verkaufende Partei stimmt der Errichtung von Balkonen durch die kaufende Partei oberhalb des ersten Stockwerkes ausdrücklich zu. … Für diesen Rechtsvorgang…
…und übergibt hiemit diese seine vorgenannten 126/21500-stel Anteile an der Liegenschaft EZ 1111 des Grundbuches 2222 S., welche zukünftig - nach Anteilsberichtigung aufgrund der endgültigen Nutzwertberechnung - noch mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung W 31.1 und am PKW-Abstellplatz Nr. 47 verbunden werden…
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
…auch die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des Wohnungseigentumsvertrages ausschließlich durch die ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH erfolgen wird. Die Unterfertigung des Wohnungseigentumsvertrages sowie allfälliger gesonderter Urkunden mit dem Zweck der Anteilsberichtigung im Vorfeld der Wohnungseígentumsbegründung erfolgt im Vollmachtsnamen durch die ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH gemäß Punkt 27.2…
…auch die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des Wohnungseigentumsvertrages ausschließlich durch die ScherbaurnSeebacher Rechtsanwälte GmbH erfolgen wird. Die Unterfertigung des Wohnungseigentumsvertrages sowie allfälliger gesonderter Urkunden mit dem Zweck der Anteilsberichtigung im Vorfeld der Wohnungseígentumsbegründung erfolgt im Vollmachtsnaemn durch die ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH gemäß Punkt 27.2…