…zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen der Anspruch auf Familienbeihilfe auf die Berufungswerberin über. Laut ihren Aussagen waren die Kinder, außer cw bei ihr haushaltszugehörig und trug sie ua. mittels mehreren Kreditaufnahmen etc. die Unterhaltskosten ihrer Kinder. Nunmehr war aufgrund vorliegender Unterlagen und Vorhaltsbeantwortungen…
…vgl den Schlussantrag des Generalanwalts vom 22.2.2005, Slg 2005 I - 5049 ff Rn 13). Dieser Auffassung folgend hat auch der Senat erst jüngst zum Kinderbetreuungsgeldanspruch aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen ausgesprochen (E v 17.8 2006, 10ObS65/06s), dass sich die Situation der [dortigen] Klägerin…
…Antragsteller der den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe stellt, den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen im Bundesgebiet haben, andererseits müssen sich die Kinder, die den Beihilfenanspruch vermitteln ständig im Bundesgebiet aufhalten. Im vorliegenden Fall ist gleich vorweg anzumerken, daß auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen der ständige Aufenthalt eines…
…ist, dass auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen der ständige Aufenthalt eines Kindes im EU-Ausland grundsätzlich dem ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet gleichzuhalten ist (siehe dazu auch § 53 Abs. 1 FLAG 1967). Es wäre somit im vorliegenden Fall für den Bezug der Familienbeihilfe grundsätzlich allein nicht schädlich…
…zu einer Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des Diskriminierungsverbotes. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art 20 GRC (Grundrechte-Charta) besagt nach der ständigen Judikatur des EuGH im Wesentlichen, dass gleiche Sachverhalte gleich und ungleiche Sachverhalte ungleich zu regeln sind, was der EuGH auch auf die in Art…
…ist, dass auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen der ständige Aufenthalt eines Kindes im EU-Ausland grundsätzlich dem ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet gleichzuhalten ist (siehe dazu auch § 53 Abs. 1 FLAG 1967). Es wäre somit im vorliegenden Fall für den Bezug der Familienbeihilfe grundsätzlich allein nicht schädlich…
…stützt das Gericht auf die Meldung ("Formular 001" vom 09.09.2018) durch die polnische Behörde. Dieser Umstand wird untermauert durch die Tatsache, dass genau diese Einkünfte in Polen dazu führten, dass kein (primärer) Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund dieser Einkünfte bestand. Die Überweisung in Höhe…
…Bundesfinanzgericht. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Sachverhalt Der Bf ist verheiratet und hat keine Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag besteht. Nach den Angaben des Bf ist die Ehegattin einkommenslos. Strittig ist die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung…
…seinen Sitz hat." Damit steht schon diese Bestimmung einer nach der Kaufkraft am Wohnort differenzierten Familienbeihilfe entgegen. [5] Gänzlich unzweideutig formuliert zudem Art. 67 leg. cit., dass "auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats …
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Die maßgeblichen innerstaatlichen Rechtsvorschriften lauten: Gemäß § 2 Abs 1 lit a FLAG haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für ihre minderjährigen Kinder. Anspruch auf Familienbeihilfe…
…ich in offener Frist Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen wegen vorliegender Rechtswidrigkeit Begründung § 3 Abs 1 FLAG lautet: "Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG)…
…Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltkosten überwiegend trägt, dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Die Mutter von V. ist nicht anspruchsberechtigt und hat im Übrigen darauf auch verzichtet (siehe Antrag). Ich…
…Aufgrund der deklaratorischen Eigenschaft der Titel nach §§ 51, 52 und 54 NAG 2005, die lediglich bezwecken, den Aufenthalt oder die Niederlassung im anderen Mitgliedstaat zu dokumentieren, ist deren Vorliegen nicht Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch auf die Familienbeihilfe (VwGH 22.10.2015, 2013/16/0217). Aufgrund…
…Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Gemäß § 3 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) idF BGBl I 168/2006 haben, Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe…
…987/2009 greifen, sodass erst ab Februar 2014 ein Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich bestehen könnte. 18 Etwas anderes würde jedoch gelten, wenn der Mitbeteiligte aufgrund seiner Arbeitslosigkeit im Monat Jänner 2014 in der Slowakei Arbeitslosengeld bezogen hätte. In diesem Fall wäre die Arbeitslosigkeit einer…
…dass Anspruch auf Familienbeihilfe die Person hat, zu deren Haushalt das Kind gehöt oder die die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, wenn keine andere Person berechtigt ist, für das Kind Familienbeihilfe aufgrund eines gemeinsamen Haushalts zu beziehen. Im vorliegenden Fall wurden die Unterhaltskosten zur…
…geb. 2002, wohnen in Polen. Dem Bf. wurde auf Grund seiner Beschäftigung in Österreich die Ausgleichszahlung zur Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge gewährt. Mit Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe vom 29. Juli 2022 wurde der Bf. vom Finanzamt aufgefordert, binnen einer Frist von vier Wochen…
…Normen der Unionsrechts und des nationalen Rechts wird darin ausgeführt, dass aus der Beschäftigung des leiblichen Vaters in Österreich kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe aufgrund der VO 1408/71 und VO 883/2004 abgeleitet werden könne, da der Sohn bei der Kindesmutter und dem Stiefvater…
…oder die Unterhaltskosten überwiegend tragen würde, hätte er Anspruch. Da das nicht der Fall sei, habe die Beschwerdeführerin Anspruch. Da sie in Österreich keiner Beschäftigung nachgehe, könne sie einen Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund der Beschäftigung des Kindesvaters ableiten. 4. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 11.12.2017…
…Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und der wirtschaftlichen Tätigkeit (Betriebsstätte) nicht in [O]***** in Österreich, sondern in F***** /Ungarn befindet und somit keine selbständige Tätigkeit in Österreich vorliegt. Ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe auf Grund einer selbständigen Tätigkeit ist daher zu verneinen. Fristverlängerungsansuchen Am 2. 6…