…Nur der Betrag, mit dem die Mindeststeuer die auf das tatsächliche Einkommen entfallende Tarifsteuer übersteigt, wird wie eine Vorauszahlung behandelt. b) Zweite Begrenzung: Diese Begrenzung betrifft das Anrechnungsjahr. Eine Anrechnung kann nur mit jenem Betrag erfolgen, mit dem die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld eines Veranlagungszeitraumes den sich…
…Zweite Begrenzung (§ 24 Abs. 4 Z 4 2. Satz): Weiters ist die Anrechnung auch im Anrechnungsjahr selbst begrenzt. Die Anrechnung darf nur insoweit erfolgen, als im Anrechnungsjahr eine die Mindeststeuer übersteigende tatsächliche Körperschaftsteuer anfällt (siehe Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, Die Körperschaftsteuer KStG 1988, Band II, …
…Tarifsteuer beträgt 900 Euro. Auf die Steuer späterer Jahre ist ein Betrag von 850 Euro wie eine Vorauszahlung anzurechnen. Die Anrechnung ist auch im Anrechnungsjahr selbst begrenzt und darf nur insoweit erfolgen, als im Anrechnungsjahr eine die Mindestkörperschaftsteuer übersteigende Körperschaftsteuer anfällt. Im Übrigen gilt für…
…begrenzt, mit dem die Steuerschuld (Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer) des laufenden Veranlagungsjahres die vorzuschreibende Mindeststeuer übersteige (= Differenz zwischen Steuerschuld und Mindeststeuer für das Anrechnungsjahr). Im Schriftsatz vom 15.03.2013 beantragte der Bf. einerseits die Entscheidung über die Berufung durch den Senat der Abgabenbehörde II…
…übersteigt. Bei der Berechnung ist zu beachten, dass die Anrechnung auch im Anrechnungsjahr (im berufungsgegenständlichen Fall 2002) selbst begrenzt ist. Die Anrechnung darf nur insoweit erfolgen, als im Anrechnungsjahr eine die MiKö ( 1.750,00 € ) übersteigende KöSt anfällt. Hinsichtlich der Durchführung dieser Verrechnung wird…
… 24 Abs. 4 Z 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger nur dann, wenn der Betrieb im Anrechnungsjahr noch vorhanden ist. Ob vom Vorhandensein des Betriebes ganz allgemein oder beim Steuerpflichtigen selbst auszugehen ist, ergibt sich daraus nicht. Für die Auslegung einer…
…tatsächliche Einkommen entfallende Tarifsteuer übersteigt, wird wie eine Vorauszahlung behandelt. Zweite Begrenzung: Weiters ist die Anrechnung auch im Anrechnungsjahr selbst begrenzt. Die Anrechnung darf nur insoweit erfolgen, als im Anrechnungsjahr eine die Mindeststeuer übersteigende Körperschaftsteuer anfällt (siehe Bauer/Schellmann/Quantschnigg/Werilly, Die Körperschaftsteuer KStG 1988…
…Betrieb nach § 7 Abs. 1 UmgrStG am Ende des Anrechnungsjahres noch vorhanden ist. Diese Einschränkung der Verrechenbarkeit von Mindeststeuern bei natürlichen Personen gilt ab der Veranlagung des Jahres 2011 und orientiert sich der Aussage des Verfassungsgerichtshofs im Erkenntnis VfGH 30.06.2011, G 15/11…
…des § 9 Abs 8 UmgrStG lediglich die Umsetzung der Rechtsansicht des VfGH in dessen Erk G 15/11. In diesem Erk hegte der VfGH keine Bedenken gegen die Begrenzung der Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer mit der Höhe der Einkommensteuerschuld des Anrechnungsjahres. Daher ist nicht anzunehmen, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 16. September 2024 betreffend Abweisung des Antrages auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für den Zeitraum ab…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 28. November 2014, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY , für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse, vom 18.3.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom 16.3.2015, wonach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau A.B., vom 10. Dezember 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. November 2004, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2003 bis 30. September 2004 entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. April 2014, betreffend die Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY, für die Monate von Oktober 2012 bis September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, betreffend die Beschwerde vom 07.03.2016 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes vom 29.02.2016 betreffend den Antrag auf Familienbeihilfe für das Kind AB vom 30.09.2015…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau A.B., vom 4. November 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 18. Oktober 2005, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum vom 1. Oktober 2004…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn H.K. in XY, vom 15. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 21. Dezember 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2005 entschieden: Die Berufung wird als…
Das Lehramtsstudium nach dem UniStG ist, wie ausgeführt, ein einziges Studium. Wird nur dieses Studium betrieben, ist es das Studium i.S.d. FLAG 1967. Werden mehrere Studien betrieben, kann das Lehramtsstudium das Studium i.S.d. FLAG 1967 ("Hauptstudium", Erststudium") sein. Kommt es zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Februar 2024 betreffend Familienbeihilfe 10.2022-01.2024 Steuernummer xx-xxx/xxxx zu…