…dadurch nicht sanierbar, dass nachträglich der Grundlagenbescheid erlassen werde. Aufgrund der Tatsache, dass die Feststellungsbescheide Nichtbescheide darstellen würden, werde in der Aufrechterhaltung der Einkommenssteuerwirkung hieraus eine Verletzung von Verfahrensvorschriften erblickt. Dies gelte auch in Bezug auf den Rechtsverweis des Unabhängigen Finanzsenates vom 31. Oktober 2007…
…Die Auswirkungen von (geänderten) Grundlagenbescheiden (§ 295 Abs. 1 BAO) sind vom Bundesfinanzgericht in seinem Erkenntnis zu berücksichtigen (VwGH 22.10.2015, Ro 2015/15/0035). Insofern ist vom Bundesfinanzgericht auch der Bescheid vom 23.6.2021 über die Änderung des Grundsteuermessbescheides zum 1.1.2017…
…normiert. Sollten aber sämtliche oder einzelne von Grundlagenbescheiden abgeleitete Abgabenansprüche verjährt sein, dürfte insoweit die Festsetzung der Abgabe nicht vorgenommen werden; die Erlassung des Grundlagenbescheides würde diesfalls der Anfechtbarkeit des abgeleiteten Festsetzungsbescheides nicht im Wege stehen. Das zeitliche Element der verjährungsrechtlichen Rechtzeitigkeit ist eigenständig im…
…1 BAO gerade auch für den Fall eines geänderten (aufgehobenen) Grundlagenbescheides die Erforderlichkeit der bescheidmäßig zu verfügenden Abänderung der von ihm abgeleiteten Abgabenbescheide vor, wobei zugewartet werden kann, bis die Abänderung (Aufhebung) des Feststellungsbescheides rechtskräftig geworden ist - und andererseits die Ergebnisse der vom Finanzamt anzustellenden…
…der Verwaltungsgerichtshof aus, dass die Beseitigung von Grundlagenbescheiden durch Entscheidungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht schon den Wegfall der davon abgeleiteten Bescheide bewirkt. Mit Bescheid vom 4. Mai 2012 erfolgte gemäß § 295 Abs. 1 BAO eine Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2006 vom 9. Jänner 2006…
…zB VwGH 19.10.1999, 98/14/0118). Ausnahmen von der vollen Änderungsbefugnis (bzw. Anfechtbarkeit) können sich beispielsweise ergeben aus: § 116 BAO (Bindung an eine Entscheidung der Hauptfragenbehörde), § 192 BAO (Bindung an einen Grundlagenbescheid), § 289 Abs. 1 vorletzter Satz BAO (Bindung an die für die…
…dass sämtliche Bescheide des Gewinnfeststellungsverfahrens dem Bw. gegenüber rechtsunwirksam geblieben wären, weil sie diesem jedenfalls bis zum damaligen Entscheidungszeitpunkt nicht ordnungsgemäß zugestellt gewesen seien. Es seien Feststellungen eines nach § 188 BAO erlassenen Feststellungsbescheides der Einkommensbesteuerung eines Mitgesellschafters zugrunde gelegt worden, obwohl der Grundlagenbescheid dieser Partei…
…dass sämtliche Bescheide des Gewinnfeststellungsverfahrens dem Bw. gegenüber rechtsunwirksam geblieben wären, weil sie diesem jedenfalls bis zum damaligen Entscheidungszeitpunkt nicht ordnungsgemäß zugestellt gewesen seien. Es seien Feststellungen eines nach § 188 BAO erlassenen Feststellungsbescheides der Einkommensbesteuerung eines Mitgesellschafters zugrunde gelegt worden, obwohl der Grundlagenbescheid dieser Partei…
…so sind damit diese als Grundlagenbescheide intendierten Erledigungen dem Bw. gegenüber rechtlich nicht existent geworden, was zu Folge hatte, dass eine Gewinnfeststellung insgesamt nicht stattgefunden hat. Nach Lehre und Rechtsprechung leiten sich aus einem solchen einer Partei des Feststellungsverfahrens gegenüber rechtlich nicht existent gewordenen Feststellungsbescheid…
…den abgeleiteten Bescheid diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (vgl. etwa Verwaltungsgerichtshof vom 23.3.2000, 2000/15/0001). Eine solche Abweisung setzt allerdings voraus, dass der Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam geworden ist (vgl. Ritz, BAO³, § 252 Rz 3 und VwGH 22.3…
…vom 16. 8. 2001 nicht vorläufig erlassen wurde, würde das Fehlen rechtswirksamer Grundlagenbescheide nicht zur Unzulässigkeit der Ablaufverfügung, sondern zur Anfechtbarkeit davon abgeleiteter Körperschaftsteuerbescheide und zu deren Aufhebung aus dem Grund des Fehlens tauglicher Grundlagenbescheide führen (vgl. VwGH 16.12.2009, 2007/15/0294; Ritz…
…gewesen, wenn rechtswirksame Grundlagenbescheide für die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide gefehlt hätten. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes würde das Fehlen solcher Grundlagenbescheide lediglich zur Anfechtbarkeit der davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheide aus dem Grund des Fehlens tauglicher Grundlagenbescheide und zur Aufhebung der Einkommensteuerbescheide führen (VwGH 16.12.2009…
…verfügen gewesen, wenn rechtswirksame Grundlagenbescheide für die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide gefehlt hätten. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes würde das Fehlen solcher Grundlagenbescheide lediglich zur Anfechtbarkeit der davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheide aus dem Grund des Fehlens tauglicher Grundlagenbescheide und zur Aufhebung der Einkommensteuerbescheide führen (vgl. VwGH 16…
…ob ein nichtiger Grundlagenbescheid vorliegt. § 295 Abs. 1 BAO weist folgenden Wortlaut auf: "§ 295. (1) Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten, so ist er ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts…
…Verkauf des betriebszugehörigen Milchkontingentes zuzurechnen sei. Diese Feststellung wurde den nunmehr in Streit gezogenen Einkommensteuerbescheiden vom 26. November 2009 zu Grunde gelegt. Wie aus den eingangs wieder gegebenen gesetzlichen Bestimmungen ersichtlich ist, schränkt § 252 BAO das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid…
…§ 185 ff ergibt sich ein System von Grundlagenbescheiden und hiervon abgeleiteten Bescheiden. Gemäß § 192 BAO werden in einem Feststellungsbescheid enthaltende Feststellungen, die für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Die Bestimmung des § 252 Abs…
…Judikate). Im Falle der nachträglichen Abänderung des Feststellungsbescheides ist ein von diesem abgeleiteter Bescheid nach § 295 Abs. 1 BAO von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Im Sinne dieses aus der Bundesabgabenordnung hervorgehenden Systems von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden kann gemäß § 252…
…Judikate). Im Falle der nachträglichen Abänderung des Feststellungsbescheides ist ein von diesem abgeleiteter Bescheid nach § 295 Abs. 1 BAO von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Im Sinne dieses aus der Bundesabgabenordnung hervorgehenden Systems von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden kann gemäß § 252…
…Judikate). Im Falle der nachträglichen Abänderung des Feststellungsbescheides ist ein von diesem abgeleiteter Bescheid nach § 295 Abs. 1 BAO von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Im Sinne dieses aus der Bundesabgabenordnung hervorgehenden Systems von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden kann gemäß § 252…
…Judikate). Im Falle der nachträglichen Abänderung des Feststellungsbescheides ist ein von diesem abgeleiteter Bescheid nach § 295 Abs. 1 BAO von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Im Sinne dieses aus der Bundesabgabenordnung hervorgehenden Systems von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden kann gemäß § 252…