IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter *ER* in der Beschwerdesache *Bf*, *AdresseBf*, vertreten durch *SteuerlVertreter*, über die Beschwerde vom 12.8.2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22.7.2020 über die Zurückweisung eines Antrages des *Bf* auf Wiederaufnahme…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerden des GYW, vertreten durch die Brunner & Kohlbacher Advokatur GmbH, Radeztzkystraße 9/II, 8010 Graz, vom 19. April 2005 in der Finanzstrafsache gegen GW wegen Abgabenhinterziehungen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Feldkirch 4, HR Dr. Richard Tannert, in der Finanzstrafsache gegen MB wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Vorlage eines Ursprungsnachweises nach § 39 Abs.1 Z 5 und Abs.2 Außenhandelsgesetz…
…das Steuerguthaben an den Beschwerdeführer auszuzahlen. Von diesem Betrag hatte der Beschwerdeführer 20 % an die mit gesonderter Entscheidung festzustellende, berechtigte Person zur Auszahlung zu bringen. Das Finanzamt wies den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2021 mangels Aktivlegitimierung iSd § 19 Abs. 1 BAO als unzulässig zurück…
…das Steuerguthaben an den Beschwerdeführer auszuzahlen. Von diesem Betrag hatte der Beschwerdeführer 20 % an die mit gesonderter Entscheidung festzustellende, berechtigte Person zur Auszahlung zu bringen. Das Finanzamt wies den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2020 mangels Aktivlegitimierung iSd § 19 Abs. 1 BAO als unzulässig zurück…
…134 letzter Satz FinStrG im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor der Einzelbeamtin unterblieben sein soll, führt nicht zur rechtlich nicht mehr gegebenen nachträglichen Aktivlegitimierung des Beschuldigten zur Erhebung einer in dieser Konstellation tatsächlich nicht mehr vorgesehenen Beschwerde (siehe z.B. BFG 6.4.2015…
…134 letzter Satz FinStrG im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor der Einzelbeamtin unterblieben sein sollte, führt hinsichtlich nicht zur rechtlich nicht mehr gegebenen nachträglichen Aktivlegitimierung des vertretenen Beschuldigten zur Erhebung einer in dieser Konstellation tatsächlich nicht mehr vorgesehenen Beschwerde (vgl. BFG 6.4.2015…
…Jänner 2017 – gerichtet an Herrn WW und Miterben – die Beschwerde nach § 260 BAO wegen Ablaufs der Beschwerdefrist und mangelnden Aktivlegitimierung zurück. In der Folge beantragte die Verlassenschaft nach C die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Am 16. Oktober 2017 langte beim BFG eine Vorlageerinnerung…
…nämlich dass eine Beschwerde zulässig wäre, führt hinsichtlich beider Aspekte nicht zur rechtlich somit nicht mehr gegebenen nachträglichen Aktivlegitimierung des Beschuldigten zur Erhebung einer in dieser Konstellation tatsächlich nicht mehr vorgesehenen Beschwerde (siehe z.B. BFG 6.4.2015, RV/3300007/2013). Die unterbliebene mündliche…
…a) BAO als nicht zulässig zurückzuweisen. Zurückweisungsgründe wegen Unzulässigkeit können beispielsweise mangelnde Bescheidqualität, Rechtsmittelverzicht, Rechtsmittelausschluss oder eine mangelnde Aktivlegitimierung (Beschwerdebefugnis) sein. Um gegen einen Bescheid eine Bescheidbeschwerde erheben zu können, bedarf es einer diesbezüglichen Befugnis. Diese hat der Beschwerdeführerin gemangelt, weil der bekämpfte Bescheid einerseits…
…die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Das entscheidende Element einer Aktivlegitimierung zur Erhebung einer derartigen Maßnahmenbeschwerde scheint also zu sein die (bloße) Behauptung des Einschreiters, dass ein solches Ereignis stattgefunden und ihn in seinen Rechten beeinträchtigt habe…
…die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Das entscheidende Element einer Aktivlegitimierung zur Erhebung einer derartigen Maßnahmenbeschwerde scheint also zu sein die (bloße) Behauptung des Einschreiters, dass ein solches Ereignis stattgefunden und ihn in seinen Rechten beeinträchtigt habe…
…gegen nicht ihre eigene Person betreffenden Spruchteile der erstinstanzlichen Entscheidung berufen. Diesbezüglich fehlt den Einschreitern jeweils eine Legitimierung, weshalb die Rechtsmittel insoweit - ergänzend zur Absprache über das von einer Aktivlegitimierung umfasste Parteibegehren - gemäß § 156 Abs. 1 und 4 FinStrG zurückzuweisen sind. Zur Kritik eines verletzten…
…die inhaltlich ebenfalls als Rechtsmittelbelehrung anzusehen ist, nämlich dass erst nach Zustellung der Zahlungsaufforderung die Aktivlegitimierung zur Einlegung einer Berufung gegeben sei. Für den Beschwerdeführer entstand im Gesamtgefüge dieses Bescheides eine undeutliche Information bezüglich seiner Rechtsmittelmöglichkeiten: während der Festsetzungsbescheid vom 23.5.1997 eine richtige…
Zur Frage der Beschwerdelegitimation der Bf. wurde festgehalten, dass die Maßnahmenbeschwerde von der Bf. (NameBf..) erhoben worden sei. Damit habe diese behauptet, dass die Maßnahme des Aufbrechens der zweiten Schleusentüre sie in ihren subjektiven Rechten verletzt habe. Der Beweis dafür, könne jedoch mangels aufrechten Bestandes…