…zweifelsfrei nicht abzugsfähig sind, weil diese in den Aktiva des Nachlasses (€ 52.222,78) Deckung fanden, war auf die exakte Höhe derselben nicht mehr näher einzugehen. Die übrigen Kosten der Bfin. wie Brillenrechnung, Apothekenrechnungen, Zahnrechnungen im Gesamtbetrag von € 1.386,55 als ao…
…Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe und dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2009 vom 10. Februar 2010 gab der Berufungswerber (Bw.) aus Anlass des Ablebens seiner Mutter Begräbniskosten…
…Kosten des Begräbnisses bezahlt und als außergewöhnliche Belslastung geltend gemacht. Im Verlassenschaftsverfahren wurde der Nachlass bestehend aus dem Pensionskonto, dem Bausparvertrag in unbekannter Höhe und einem Pkw, von unbekanntem Wert der erblichen Witwe Frau G. eingeantwortet. Seitens des Bw. wurden zu den Aktiva des Nachlasses…
…Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung kommt bei einer Deckung durch vorhandene Nachlassaktiva bereits dem Grunde nach mangels Zwangsläufigkeit nicht in Betracht, weil diese Begräbniskosten , wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkennt, gemäß § 549 ABGB vorrangig aus den vorhandenen, verwertbaren Aktiva des Nachlasses zu decken sind.…
…Erbinnen und Erben verlangen, dass sie die Begräbniskosten bis zur Höhe des Nachlasses rückerstatten und wird daher nur mit Begräbniskosten endgültig belastet, die höher als der rückerstattete Nachlass sind. Die von der Bf. überwiesenen Begräbniskosten betragen in Summe EUR 4.283,11. Der Bruder der…
…jeweils Stichwort "Begräbniskosten" unter Hinweis auf § 549 ABGB). Die Rechtsauffassung, dass Begräbniskosten vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu tragen sind, beruht auf der ständigen Rechtsprechung des VwGH (zB Erkenntnis vom 31.05.2011, 2008/15/0009). Der Höhe nach ist die außergewöhnliche Belastung mit…
…kann. Gemäß § 549 ABGB gehören die dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessenen Begräbniskosten zu den auf der Erbschaft haftenden Lasten. Sie sind daher vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu tragen (VwGH 31.5.2011, 2008/15/0009), der…
…Versicherung, Dienstgeber usw und falls mehrere Erben vorhanden sind, eine Kostenaufteilung zum Nachweis vorzulegen. Abschließend wurde der Hinweis festgehalten, dass Begräbniskosten vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu bestreiten seien. Dieses Ergänzungsersuchen des Finanzamtes blieb unbeantwortet. Das Finanzamt erließ den Bescheid ohne Berücksichtigung der Begräbniskosten…
…Lasten. Sie sind sohin vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu tragen (vgl. hiezu Apathy in Koziol/Bydlinski/Bollenberger (Hrsg.), ABGB3, § 549 Rz 3). Daher kommen Begräbniskosten nach ständiger Rechtsprechung als außergewöhnliche Belastung nur dann in Betracht, wenn sie in den Nachlassaktiva nicht gedeckt sind…
…Sie sind sohin vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu tragen (vgl. hiezu Apathy in Koziol/Bydlinski/Bollenberger (Hrsg.), ABGB3, § 549 Rz 3). Subsidiär haften die Unterhaltspflichtigen für die Begräbniskosten (vgl. Apathy, aaO, Rz 3). Ist also überhaupt kein Nachlass vorhanden oder reicht er nicht…
…Selbstbehalt übersteigt. Begräbniskosten Gemäß § 549 ABGB gehören die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenen Begräbnis zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten. Sie sind sohin vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu tragen. Ist kein ausreichender Nachlass vorhanden…
…Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten. Sie sind sohin vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu tragen (vgl. hiezu Apathy in Koziol/Bydlinski/Bollenberger (Hrsg.), ABGB3, § 549 Rz 3). Die Begräbniskosten werden vom Gesetz daher so behandelt, als ob…
…Bestattung. Die angefallenen Begräbniskosten stellen jedoch insoweit keine außergewöhnliche Belastung dar, als sie in den im Nachlass enthaltenden Aktiva Deckung finden. Im überschuldeten Nachlass des Verstorbenen waren laut Beschluss des Bezirksgerichtes [BG] vom 04.04.2018, GZ. [Geschäftszahl], Aktiva in Höhe von 4.380,87…
…Grabpflegekosten und Trauerkleidung grundsätzlich nicht als zwangsläufig erwachsen anzusehen (siehe Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Tz 78 zu § 34, Stichwort "Begräbniskosten" und die dort zitierte Rechtsprechung) und daher bei der Ermittlung der Höhe des Betrages der außergewöhnlichen Belastung von vornherein außer Acht zu lassen sind. 2) …
…22). Gemäß § 549 ABGB gehören die dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessenen Begräbniskosten zu den auf der Erbschaft haftenden Lasten. Sie sind vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu tragen (vgl VwGH 31.5.2011, 2008/15/0009 unter…
…haftenden Lasten. Sie sind sohin vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu tragen (vgl. hiezu Apathy in Koziol/Bydlinski/Bollenberger (Hrsg.), ABGB³, § 549 Rz 3). Begräbniskosten können nur insoweit eine außergewöhnliche Belastung darstellen, als sie nicht durch das zum Verkehrswert bewertete Nachlassvermögen gedeckt sind. Dies…
…90 Stichwort: Begräbniskosten). Zusammengefasst heißt dies, dass die steuerlich berücksichtigungswürdigen Begräbniskosten um die letztlich zur Verfügung stehenden Nachlass(Netto)Aktiva zu kürzen sind. Summe der Nachlassaktiva laut Beschluss des BG Liezen EUR 30.127 abzüglich Gebühren Gerichtskommissärs EUR 521,32 abzüglich maximale Höhe für ein…
…der Begräbniskosten in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Ehemann der Bf. ist am tt.5.2024 verstorben. Die Begräbniskosten beliefen sich auf insges. € 5.970,70 und wurden von der Bf. getragen. Die Aktiva des Nachlasses…
…sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis gehören nach § 549 ABGB zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten. Sie sind sohin vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu tragen; ist überhaupt kein Nachlass vorhanden oder reicht er nicht aus, um die angemessenen Begräbniskosten zu decken…
…sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Nach der Bestimmung des § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten, welche vorrangig aus vorhandenen Nachlassaktiven zu bestreiten sind. 2.2. Rechtliche Erwägungen Einleitend ist anzumerken, dass die Gerichtshöfe des…