20.2.1.4 Agrargemeinschaften Rz 6115: Zur Rechtsnatur von Agrargemeinschaften siehe Rz 5030 ff und KStR 2013 Rz 52. Bezüge aus Anteilen an körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften stellen gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, wenn sie nicht…
…Schotterabbau, Golfplatz, Hochspannungsleitung, Baulichkeiten der Gastronomie). Bei einer öffentlich-rechtlich organisierten Agrargemeinschaft liegt hinsichtlich der Nutzungsüberlassung ein Betrieb gewerblicher Art vor (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Rz 5034: Da Einrichtungen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen, keinen Betrieb gewerblicher Art gemäß § 2 Abs. 1 KStG 1988 darstellen…
…verzichtet, ist die Jahresbemessungsgrundlage mit 37,93% (bis 1.1.2016: 33,33%) der Kapitalertragsteuer zu unterziehen und die Kapitalertragsteuer bis 7. Jänner des Folgejahres abzuführen. Die Agrargemeinschaft hat den Empfängern für jede Ausschüttung eine Bescheinigung über die Steuerabrechnung zu erteilen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn…
…den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 als unbegründet abgewiesen. Zu den Sachausschüttungen zähle auch der Erwerb von (Bau-)Grundstücken von Agrargemeinschaften durch das anteilsberechtigte Mitglied oder dessen nahe Angehörige zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Preis. Was den Einwand der Fremdüblichkeit betreffe…
…225/03) mit dem Sinn und Zweck von Regulierungsverfahren auseinander gesetzt: Die Regulierung der gemeinschaftlichen Benützungs- und Verwaltungsrechte hat als Maßnahme der Bodenreform die - den geänderten sozialen oder wirtschaftlichen Anschauungen oder Bedürfnissen entsprechende - planmäßige Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken zum Gegenstand…
…Vermerk im Gutbestandsblatt). Mit Bescheid der Nö. Agrarbezirksbehörde vom 8.10.1986 wurden die Verwaltungssatzungen aus 1928 zur Anpassung von Veränderungen bei einzelnen Anteilsrechten erneuert und die Bezeichnung der Rechtsgemeinschaft in "Agrargemeinschaft ZZ" umbenannt. Ansonsten sind die Satzungen inhaltlich gleich geblieben. Für den Ausbau eines…
…Abs. 2 Z. 1 lit. c EStG 1988 und führte in Tz 3 des BP-Berichtes aus, dass Geld- und Sachausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften als Substanzgenussrechte dem KESt-Abzug unterliegen würden und endbesteuert seien. § 93 Abs. 1 und 2 idF BGBl. I Nr. 142…
…Mitgliedschaftsrecht als einheitliches Recht für alle Formen der Teilhabe an der Gemeinschaft maßgebend. Es ist somit festzuhalten, dass eine Agrargemeinschaft als Körperschaft wirtschaftlich tätig werden kann, mit dem Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit der Körperschaftsteuer unterliegen kann und Ausschüttungen an die Mitglieder der Körperschaft vornehmen kann…
…der Folge auch Berufungswerber genannt) je zur Hälfte aus dem Rechtsgrund des Gesetzes die unbedingte Erbantrittserklärung ab. In der danach erstatteten Vermögenserklärung werden in den Aktiva - neben mehreren Liegenschaften und Bankguthaben - vier Anteile an der Agrargemeinschaft Y, im Wert von 76.000,00 € angeführt…
…der Folge auch Berufungswerber genannt) je zur Hälfte aus dem Rechtsgrund des Gesetzes die unbedingte Erbantrittserklärung ab. In der danach erstatteten Vermögenserklärung werden in den Aktiva - neben mehreren Liegenschaften und Bankguthaben - vier Anteile an der Agrargemeinschaft Y, im Wert von 76.000,00 € angeführt…
…des Verfahrens betreffend ESt 2008 gem § 303 Abs 1 BAO (im Folgenden kurz "Wiederaufnahme") und gründete diesen Antrag auf nachstehende Begründung im VwGH-Erkenntnis vom 15.9.2016: "Der Agrargemeinschaft wird seitens der Anteilsberechtigten nicht Kapital zur Verfügung gestellt, welches zu Kapitalforderungen und sodann zu…
Nach der st Rsp des VwGH ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des § 240 Abs 3 BAO, dass Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind, insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das EStG eine…
…KStG 1988 zu beurteilen, wenn sie Rechtspersönlichkeit besitzen. Agrargemeinschaften, denen Rechtspersönlichkeit fehlt, sind nichtrechtsfähige Personenvereinigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 KStG 1988. Die Frage, ob Agrargemeinschaften Rechtspersönlichkeit haben, ist in erster Linie an Hand jener Vorschriften zu beurteilen, die die einzelnen Bundesländer…
…| 419.525,38 S | In Euro | 30.488,10 € Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin, eine Agrargemeinschaft, ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des Flurverfassungsgesetzes. Ihr Zweck ist die gemeinschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften samt der Besorgung aller hiezu nötigen Geschäfte…
Mit der Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) vom 14.5.2014, LGBl. Nr. 70/2014, wurde in Umsetzung der bisherigen verfassungsrechtlichen Judikatur die Organisationsstruktur der Tiroler Gemeindegutsagrargemeinschaften neu geregelt. Die neu eingeführten umfassenden Einflussmöglichkeiten der substanzberechtigten Gemeinden mittels des neu eingerichteten Organs des…
…Veräußerung von Anteilen an Agrargemeinschaften) darf in jedem einzelnen Fall zu keinem Verlust führen. Ausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften unterliegen dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a EStG 1988. (siehe Rz 6217 ff). Im Falle der Veranlagung der Kapitaleinkünfte sind die Ausschüttungen der Agrargemeinschaft anzusetzen und die…
22.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb Rz 2906: Führt ein Unternehmer neben Umsätzen im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes auch noch andere Umsätze (zB im Rahmen eines Gewerbebetriebes, einer selbständigen Arbeit oder einer Vermietung und Verpachtung) aus, so sind die land…
20.2.4 Beurteilung verschiedener Produktgruppen 20.2.4.1 Optionsanleihen 20.2.4.1.1 Allgemeines Rz 6179: Bei einer Optionsanleihe besitzt der Inhaber neben dem Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags ein in einem Optionsschein verbrieftes Recht, innerhalb der Optionsfrist eine bestimmte Anzahl von…
20.2.4.2 Wandelanleihen (convertible bonds) 20.2.4.2.1 Allgemeines Rz 6181: Wandelanleihen sind Obligationen, die wie "normale" Kuponanleihen einen Zins- und Tilgungsanspruch gegenüber dem Emittenten der Anleihe verbriefen, die aber zusätzlich ein Umtauschrecht des Forderungstitels in einen Beteiligungstitel beinhalten. Das Umtauschrecht…
20.2.4.3 Aktienanleihe (cash or share-Anleihe) 20.2.4.3.1 Allgemeines Rz 6183: Als Aktienanleihen werden Schuldverschreibungen bezeichnet, bei denen dem Emittenten die Option eingeräumt ist, die Anleihe am Fälligkeitstag nicht in Geld zu begleichen, sondern durch Hingabe in (eigenen oder…