…die bildröhrenlose LCD-Technik auch als externer Monitor zum Einsatz gebracht werden. Da eine (nahezu) ausschließliche berufliche Verwendung des Sony LCD Fernsehgerätes nach den eigenen Angaben des Bw. offensichtlich nicht stattfindet, käme die vom Bw. ventilierte anteilsmäßige Abzugsfähigkeit nur dann zum Tragen, wenn eine einwandfreie…
…ausschließlich in beruflicher Verwendung. Der Bw. stelle daher den Antrag die Abschreibungspositionen einer Berücksichtigung zu unterziehen. Über die Berufungen wurde erwogen: Ad Farbfernseher (LCD-Fernseher) alle Berufungsjahre betreffend und ein zweiter LCD-Fernseher (2008 betreffend): Wie bereits von der Abgabenbehörde I. Instanz wird diesbezüglich auf …
…Fernseher und DVD-Rekorder für private Zwecke verwendet zu haben. Seine Ausführungen in der Berufung dazu beschränken sich auf die Feststellung, Digitalkamera, LCD-Monitor und Rekorder seien unabdingbare Arbeitsmittel bei der Behandlung von Patienten. In Beantwortung eines Vorhaltes vom 08.07.2013 teilte er mit…
…stehen, denen die Abzugsfähigkeit versagt wird, nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf diverse "Busmieten für Fortbildung" lt. Excel-Tabelle, die den Zusammenhang mit einer beantragen Fortbildungsmaßnahme überhaupt nicht erkennen lassen. Im Sinne dieser Ausführungen sind daher z. B…
…B. angemietetes möbliertes Büro, samt Postservice und Büroinfrastruktur. Bei den vorgenommenen Tätigkeiten in dem angemieteten Büro (Telefon abheben, E-Mails nachsehen, Informationsbeschaffung und Datensichten durch Anschließen des Laptops über einen Plasma Fernsehgerät, der im Zeitpunkt der Niederschriftsaufnahme im Lager der Fa. B. aufbewahrt wurde, einholen…
…die Abzugsfähigkeit zu versagen (VwGH 27.5.1999, 97/15/0142). Betreffen derartige Aufwendungen sowohl die selbständige als auch die nichtselbständige Tätigkeit, hat eine Aufteilung auf beide Einkunftsquellen zu erfolgen (VwGH 29.5.1996, 93/13/0008). Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, wenn sie mit einem…
…Rz 224) und das Ausmaß der beruflichen Nutzung vom Steuerpflichtigen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Aufteilung in einen beruflichen oder privaten Anteil ist gegebenenfalls nach entsprechenden Feststellungen im Schätzungsweg vorzunehmen. Bei dieser Schätzung ist angesichts der breiten Einsatzmöglichkeiten von Computern ein strenger Maßstab anzuwenden…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 nicht. Allerdings muss auch bei einem nicht in den Wohnverband eingegliederten Arbeitszimmer die berufliche Verwendung notwendig sein und ein Ausmaß erreichen, das ein eigenes Arbeitszimmer rechtfertigt. Gelegentliche Korrekturarbeiten reichen daher nicht aus, selbst wenn der Raum…
…Fernseher, Videorecorder, Sportgeräte usw.), gilt aber gleichermaßen auch für laufende Aufwendungen, wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich sind. Rz 4709: Bei den Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muss ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden…
…neu festgesetzt. In der sehr detaillierten Begründung führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass Fahrtenbuchaufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten müssten und auf ihre materielle Richtigkeit überprüfbar sein müssten. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch müsse zeitnah und in geschlossener Form geführt werden…
…ein italienisches Designobjekt. Der Couchtisch stammt von Rolf Benz. Bei der Firma L. wurde ein Hochlehner mit Lederbezug und Massage-und Sitzheizungsfunktion erworben. Bei der Firma LS wurden ein Sony LCD TV-Gerät und eine HIFI-Anlage erworben. Zu dieser Rechnung wurde von der Bw…
…Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der als Heizungs- und Sanitärmonteur tätige Berufungsführer bezog im Zeitraum vom 28…
5.5 Arbeitsmittel (§ 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 277: Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden. Unter Arbeitsmittel sind nicht nur Arbeitsgeräte für die Verrichtung körperlicher Arbeiten zu verstehen, sondern alle Hilfsmittel, die zur Erbringung der vom Arbeitnehmer…
…den dargestellten Kriterien ist im vorliegenden Fall die steuerliche Abzugsfähigkeit der als „Arbeitsmittel“ im Jahr 2013 geltend gemachten Aufwendungen zu beurteilen. Da die in Rede stehenden Wirtschaftsgüter im Allgemeinen in der privaten Lebenssphäre verwendet werden, ist eine steuerliche Abzugsfähigkeit nach allgemeiner Rechtsauffassung nur dann gegeben…
…November 2021 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO aufgehoben und die Sache an die Abgabenbehörde zur Erledigung zurückverwiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig Begründung Der Beschwerdeführer (Bf) begehrte in den…
…August 2021 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO aufgehoben und die Sache an die Abgabenbehörde zur Erledigung zurückverwiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Der Beschwerdeführer (Bf) begehrte in den…
…so führt bereits die Verausgabung der Fremdmittel und nicht erst die Rückzahlung zu Werbungskosten. Rz 234: Ein Abfließen im Sinne des § 19 EStG 1988 ist nur bei einer tatsächlichen, wirtschaftlichen Vermögensminderung des Steuerpflichtigen gegeben. Entgangene oder entgehende Einnahmen sind keine Werbungskosten (VwGH 20.5.1987…
…Wirtschaftsgütern des privaten Lebensbereiches zum Tragen (Waschmaschine, Fernseher, Videorecorder, Sportgeräte usw.), gilt aber gleichermaßen auch für laufende Aufwendungen, wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich sind. Ein Radio im Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors für Musik ist der Lebensführung zuzurechnen (VwGH 16.9.1992, 90/13/0291)…
…und Sonderausgaben in Bezug auf die erfolgte Bezahlung und deren steuerliche Abzugsfähigkeit. Als Ergebnis dieser Ermittlungen hob das Finanzamt mit den Bescheiden vom 1. März 2011 den bisherigen Einkommensteuerbescheid 2009 gemäß § 299 BAO auf und erließ einen den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Einkommensteuerbescheid 2009. In diesem…
…dass wenn sie einen Privatanteil von 40 % hätte, müsste sie zusätzlich ca 26 h pro Woche privat am Laptop verbringen, was nicht der Fall sei. Ihren privaten Laptop verwende sie ca 1 h pro Woche und das auf der Couch, damit sie nebenbei fernsehen könne…