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UFSW RV/3679-W/07Bei Änderung der Steuersätze während des gesamten (mehrjährigen) Abwicklungszeitraums ist die Körperschaftsteuer für den Abwicklungszeitraum nach jenem Steuersatz zu bemessen, der im Kalenderjahr des Beendens der Abwicklung gilt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. | (6) | Auf die Gewinnermittlung sind im übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden. | (7) | Erfolgt bei einem nicht unter Abs. 1 fallenden Steuerpflichtigen die Abwicklung, richtet sich die Steuerpflicht nach den…

UmgrStR 2002 Rz 619–6222.6. Umwandlung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

2.6. Umwandlung und Unternehmensgruppen 2.6.1. Allgemeines Rz 619: Zu den Grundfragen der Gruppenbesteuerung im Zusammenhang mit Umgründungen siehe Rz 349, Rz 349a und Rz 349b. 2.6.2. Veränderung innerhalb einer Unternehmensgruppe 2.6.2.1. Umwandlung von inländischen Gruppenmitgliedern 2.6…

BFG RV/5100775/2015Verbindlichkeiten bilden keinen Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens einer Körperschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2016Teil 1/4

…Konkurseröffnung automatisch aus der Gruppe aus? Der Abwicklungsgewinn gem. § 19 KStG ist ein spezifischer Gewinnbegriff, der sowohl das Ergebnis aus der Auflösung der stillen Reserven als auch die Erträge des Abwicklungsanfangsvermögens umfasst (vgl. VwGH 24.2.1999, 96/13/0008, ÖStZB 18/1999, 513 zu …

BFG RV/5100775/2015Verbindlichkeiten bilden keinen Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens einer Körperschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2016Teil 3/4

…134 f). Für das Steuerrecht sieht § 19 KStG 1988 aber eine materielle Bilanzkontinuität vor, da zur Bewertung der Wirtschaftsgüter des Abwicklungs-Anfangsvermögens die Technik der Buchwertverknüpfung herangezogen wird (vgl zB Wiesner, Gründung, Umwandlung und Liquidation von Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Körperschaftsteuerreform, in Bertl/Mandl/Mandl…

BFG RV/5100775/2015Verbindlichkeiten bilden keinen Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens einer Körperschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2016Teil 2/4

…wurde auch stets seit der Schaffung des KStG 1922 im Schrifttum so gesehen. Zum KStG 1925 vertrat Kennerknecht, dass als Vergleichsgegenstand zum Abwicklungsanfangsvermögen nicht das Betriebsvermögen am Schluss des Besteuerungszeitraumes, sondern das zur Verteilung kommende Vermögen anzusetzen sei. Mirre/Dreutter (Das Körperschaftsteuergesetz 1934 [München 1939]…

BFG RV/7100354/2013Gemeiner Wert eines im Abwicklungs-Endvermögen befindlichen Gebäudes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2019Teil 2/2

…Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. (6) Auf die Gewinnermittlung sind im übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden. (7) Erfolgt bei einem nicht unter Abs. 1 fallenden Steuerpflichtigen die Abwicklung, richtet sich die Steuerpflicht nach den Vorschriften des…

BFG RV/7100351/2013Gemeiner Wert eines im Abwicklungs-Endvermögen befindlichen Gebäudes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2019Teil 2/2

…Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. (6) Auf die Gewinnermittlung sind im übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden. (7) Erfolgt bei einem nicht unter Abs. 1 fallenden Steuerpflichtigen die Abwicklung, richtet sich die Steuerpflicht nach den Vorschriften des…

BFG RV/7100354/2013Gemeiner Wert eines im Abwicklungs-Endvermögen befindlichen Gebäudes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2019Teil 1/2

…für Zwecke der Umgründungsgewinnermittlung einen Gegenüberstellung von Umgründungs-Anfangsvermögen nach § 19 Abs 5 KStG und der für dieses übertragenen Vermögen gewährte Gegenleistung stattzufinden. Die Gegenleistung tritt daher an die Stelle des sonst bei einer bloßen Liquidation zur Bewertung herangezogenen Abwicklungs-Endvermögens = gemeiner Wert. Bei…

BFG RV/7100351/2013Gemeiner Wert eines im Abwicklungs-Endvermögen befindlichen Gebäudes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2019Teil 1/2

…für Zwecke der Umgründungsgewinnermittlung einen Gegenüberstellung von Umgründungs-Anfangsvermögen nach § 19 Abs 5 KStG und der für dieses übertragenen Vermögen gewährte Gegenleistung stattzufinden. Die Gegenleistung tritt daher an die Stelle des sonst bei einer bloßen Liquidation zur Bewertung herangezogenen Abwicklungs-Endvermögens = gemeiner Wert. Bei…

BFG RV/7100335/2015Keine Jahresveranlagungen im Fall einer Liquidationsbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016

…Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. (6) Auf die Gewinnermittlung sind im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden. (7) Erfolgt bei einem nicht unter Abs. 1 fallenden Steuerpflichtigen die Abwicklung, richtet sich die Steuerpflicht nach den Vorschriften des…

UmgrStR 2002 Rz 386–4051.14. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. I UmgrStG fallenden Verschmelzung
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

…hergestellt ist. Rz 393: Bei Verschmelzungen ist das zuvor definierte Abwicklungs-Endvermögen nach dem Stand zum Verschmelzungsstichtag im Sinne des UmgrStG anzusetzen (§ 20 Abs. 2 Z 1 zweiter Teilstrich KStG 1988). Rz 394: Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das (steuerliche) Betriebsvermögen laut Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres (im…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…nicht beglichenen Verbindlichkeiten bleiben bei der Ermittlung des Abwicklung-Endvermögens außer Ansatz (statt des bisherigen, von der steuerlichen Vertretung vorgenommenen Ansatzes mit einem Wert von Euro - 4 Mio.). Das dem Gruppenträger zuzurechnende Liquidationsergebnis des Gruppenmitgliedes (Abwicklungs-Endvermögen minus Abwicklungs-Anfangsvermögen) beträgt somit nicht Euro -2…

KStR 2013 Rz 1590–159230.2 Nachträgliche Änderungen (§ 9 Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…der BMF-Information vom 24.10.2018, BMF-010203/0434-IV/6/2018 entsprechend - nicht Teil des Abwicklungsendvermögens und erhöhen das steuerliche Liquidationsergebnis somit um jenen Wert, mit dem sie im Abwicklungs-Anfangsvermögen enthalten waren. Es bestehen keine Bedenken, das so ermittelte Liquidationsergebnis noch in…

UmgrStR 2002 Rz 623–6392.7. Umwandlung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Liquidationsgewinn wird so ermittelt, dass das Abwicklungs-Endvermögen (§ 19 Abs. 4 KStG 1988) mit den Teilwerten der Wirtschaftsgüter einschließlich selbst geschaffener Wirtschaftsgüter zum Umwandlungsstichtag (§ 20 Abs. 2 KStG 1988) angesetzt und dem steuerlichen Buchwert des Betriebsvermögens zum Umwandlungsstichtag (Abwicklungs-Anfangsvermögen im Sinne des § 19 Abs…

BFG RV/1100070/2018Anrechnung von KESt auf die Mindestkörperschaftsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2021

…begründet worden. Die Abgabepflichtige habe im Zeitpunkt der Konkurseröffnung über ein Bankguthaben in Österreich von ca. € 11 Millionen verfügt und Verpflichtungen gegenüber Anlegern in der Höhe von € 112 Millionen gehabt. Das in der Liquidationseröffnungsbilanz anzusetzende steuerliche Abwicklungsanfangsvermögen sei nach § 19 Abs. 5 KStG…

BFG RV/6100104/2017Liquidationsbesteuerung trotz Fortsetzungsbeschluss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2020

…19, Rz 48ff). Aus Abs. 5 ergibt sich, dass das Abwicklungsanfangsvermögens jenes Betriebsvermögen ist, das am Schluss des dem Eintritt des Auflösungstatbestandes (hier Beschlusses) vorangegangenen Wirtschaftsjahres entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzen war. Damit nimmt Abs. 5 nach dem klaren Gesetzeswortlaut auf die Auflösung Bezug. Der…

UFSW RV/0968-W/12Beginn des Liquidationszeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.03.2013

…Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. (6) Auf die Gewinnermittlung sind im übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden. (7) Erfolgt bei einem nicht unter Abs. 1 fallenden Steuerpflichtigen die Abwicklung, richtet sich die Steuerpflicht nach den Vorschriften des…

UFSW RD/0053-W/12Zurückweisung eines Devolutionsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2012

…Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. (6) Auf die Gewinnermittlung sind im übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden. (7) Erfolgt bei einem nicht unter Abs. 1 fallenden Steuerpflichtigen die Abwicklung, richtet sich die Steuerpflicht nach den Vorschriften des…

UFSS RV/0047-S/09Liquidationsbesteuerung im Zuge eines Konkursverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.03.2010

…Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. (6) Auf die Gewinnermittlung sind im übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden. (7) Erfolgt bei einem nicht unter Abs. 1 fallenden Steuerpflichtigen die Abwicklung, richtet sich die Steuerpflicht nach den Vorschriften des…

UFSW RV/1278-W/03Verlustvortrag zu 75% oder 100%, wenn im Einkommen Gewinne aus außergerichtlichen Schuldnachlässen enthalten sind?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2005

…Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. (6) Auf die Gewinnermittlung sind im übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden. (7) Erfolgt bei einem nicht unter Abs. 1 fallenden Steuerpflichtigen die Abwicklung, richtet sich die Steuerpflicht nach den Vorschriften des…