…nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Das Abstellen des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen 123 (A) wurde von einem Kontrollorgan der Parkraumüberwachung der Landespolizeidirektion Wien (DNr) am 2. Dezember 2024 um 12:22 Uhr in 1150 Wien, Anschützgasse…
…Energie auf Nachfrage bestätigt worden, dass zum in Rede stehenden Zeitpunkt kein Defekt festgestellt habe werden können. Im Zuge einer Aufforderung zur Rechtfertigung zu GZ. MA67/GZ2/2024 [Anmerkung FG: nicht gegenständlich] betreffend denselben Abstellvorgang sei die Bf. gleichzeitig ersucht worden, eine detaillierte Information von…
…geeigneter Beweismittel dargelegt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat bei Verfahren hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Verwendung der Tafel "Arzt im Dienst" für den straßenpolizeilichen Bereich judiziert, dass die Verwendung einer solchen Tafel zur Inanspruchnahme des privilegierten Abstellens allein nicht ausreicht, sondern die ärztliche Hilfeleistung nachgewiesen werden muss…
…im Bereich der gebührenpflichtigen Kurzparkzone gestanden ist, ohne dass die Parkometerabgabe entrichtet wurde. Über die Abstellung ist ein Fotobeweis vorhanden. Die Übertretung wurde Ihnen mittels einer Aufforderung zur Rechtfertigung gemäß § 42 VStG angelastet und wurden Sie darin aufgefordert, die Durchführungen von Reparaturleistungen am Fahrzeug mit…
…der Reparatur des vorhin genannten Fahrzeuges benutzte mehrspurige Ersatzkraftfahrzeug mit dem Kennzeichen ***1*** ist nicht möglich. E/4) Zur Bestrafung dem Grunde nach: Da für das Abstellen des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen ***1*** zum jeweiligen Beanstandungszeitpunkt an den beiden Beanstandungsorten innerhalb der im 23…
…Wien Nr. 29/2013, in der geltenden Fassung). Der Abstellort habe sich zum Tatzeitpunkt innerhalb eines ordnungsgemäß kundgemachten Kurzparkzonenbereichs befunden, gültig Montag bis Freitag (werktags) von 09:00 bis 22:00 Uhr. Wie den Daten der Organstrafverfügung und der Fotodokumentation zu entnehmen sei, sei das…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 31.08.2016 wurde der Beschwerdeführerin für das Abstellen des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-****** vom 15. Juli 2013, 10:30 Uhr bis 16…
…in der das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr gebührenpflichtig ist. Es bestand somit zur Beanstandungszeit Gebührenpflicht. Zur Beanstandungszeitpunkt 20:41 Uhr lag für das Fahrzeug unstrittig kein gültiger Parkschein vor. Beweiswürdigung: Der Sachverhalt ergibt sich aus dem…
…Unbestritten blieb sowohl Ihre Lenkereigenschaft, als auch der Umstand, dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug zur Tatzeit an der Tatörtlichkeit abgestellt war. Zu Ihrem Vorbringen wird Folgendes festgestellt: Der Abstellort befand sich zum Tatzeitpunkt innerhalb eines ordnungsgemäß kundgemachten Kurzparkzonenbereiches, nämlich jenem des 3. Wiener Gemeindebezirkes mit Gültigkeit…
…welche ergab, dass zum Beanstandungszeitpunkt kein Parkschein für das gegenständliche Kennzeichen gebucht wurde. Der Abstellort befand sich zum Tatzeitpunkt in einer ordnungsgemäß kundgemachten Kurzparkzone. Wie dem Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 16. Bezirk vom 7.11.2019 zur GZ: 978904-2019 zu entnehmen ist…
…28. Parken: das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als die in Z 27 angeführte Zeitdauer". In den gesetzlichen Regelungen, die der Parkometerabgabe zugrundeliegen, wird der Begriff des Abstellens als Überbegriff, der sowohl Halten als auch Parken im Sinne der (iSd) StVO umfasst, verwendet (vgl…
…SCHAURHOFERGASSE GEGENÜBER 2-4 mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N1 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges ohne dieses mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben. Die Parkometerabgabe wurde daher fahrlässig verkürzt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift…
…Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes nicht zulässig. Entscheidungsgründe Streitgegenstand ist in gegenständlichem Verfahren folgendes STRAFERKENNTNIS: „Sie haben am Datum22 um 16:41 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Adresse1 mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen NNNNNN folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges, ohne…
…der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 1, Schallautzerstraße geg. 4, mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Kennz die Verwaltungsübertretung des Abstellens des Fahrzeuges, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben, begangen habe. Die Parkometerabgabe sei daher fahrlässig…
…28.4.2016 um 21:40 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in WIEN 07, SCHOTTENFELDGASSE 10 mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen X-YF8 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt…
…der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in WIEN 03, ASPANGSTRASSE 16 mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-ZZZ folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges ohne dieses mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben. Die Parkometerabgabe wurde daher fahrlässig verkürzt…
…in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in WIEN 14, SANATORIUMSTRASSE 2 mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen ZZZ folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges ohne dieses mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben. Die Parkometerabgabe wurde daher fahrlässig verkürzt…
…nicht A111); und dennoch benötigt dieses Fahrzeug keinerlei Kennzeichnung beim Abstellen. - auch ein Quad mit Motorradzulassung benötigt keine Kennzeichnung. Ich beeinspruche die Strafverfügung. P.S.: "Verkürzen" tu ich garnix - Juristendeutsch möchte ich als Normalsterblicher nicht verstehen müssen. Im Straferkenntnis vom 09.05.2014, MA 67…
…15.1.2013 um 12:58 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 8, Adr.2 mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W- XY folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen eines Fahrzeuges, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu…
…erkannt, er habe am 19. Dezember 2013 um 10.51 Uhr in einer näher genannten Kurzparkzone in Wien 15 mit dem nach dem Kennzeichen bezeichneten mehrspurigen Kfz durch Abstellen des Fahrzeuges ohne gültigen Parkschein (Parkzeit unrichtig entwertet) die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Die Erstbehörde verhängte gem…