…10 bis 12 Stück Jungvieh einschließlich Stiere. Die veredelten Produkte der geschlachteten Tiere würden in weiterer Folge im Rahmen des Mostbuschenschankes bzw. Ab-Hof-Verkaufes veräußert. Die Ergebnissituation stelle sich wie folgt dar: | | | 1995 | 1996 | 1997 | a. | Mastschweine…
getroffene Regelung auch schon für den Berufungszeitraum anzuwenden, kann angesichts des zeitlichen Geltungsbereiches der VO nicht nachgekommen werden. Ebenso wenig ist aus den diese Verordnung betreffenden Ausführungen in Rz. 4233 und 4240 für das gegenständliche Berufungsbegehren etwas zu gewinnen. Anzumerken ist noch, dass der Bw…
…S-Str. 27, einen Buschenschank sowie einen Ab-Hof-Verkauf. In den Erklärungen über die Einkünfte von Personengesellschaften 1995 bis 1997 wies die Bw. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von S 0,-- (1995 bis 1997) und aus der Fremdenpension Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 9…
Eine im Zeitpunkt der Einbringung der Berufung an sich zulässige Berufung wird unzulässig, wenn der angefochtene Bescheid vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat jedoch insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung eines Jahresbescheides außer…
…entrichten, wenn das Getränk am Hof (zB in einem Buschenschank) konsumiert wird (zum vorübergehenden "coronabedingten" Wegfall der Zusatzsteuer gemäß § 22 Abs. 2 iVm § 28 Abs. 52 Z 2 UStG 1994 siehe Rz 3543). Beim Ab-Hofverkauf von selbst erzeugtem Met fällt keine Zusatzsteuer an (vgl…
…unter Abfindung erzeugt zu haben. Nur 30 l Alkohol - knapp 17% - seien über den Bauernladen B in Adresse2, vermarktet worden. Den weitaus überwiegenden Teil habe sie vorschriftmäßig ab Hof verkauft. Es sei ihres Erachtens unbillig, alle Brennvorgänge einer gewerblichen Herstellung zuzuordnen. Eine Zuordnung lediglich der…
…Wesentlichen darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass die Bauernecke Sparmarkt BB ein Zwischenhändler sei. Daher sei kein Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen der Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG eingehalten wurden, sei der…
…Wesentlichen darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass die Bauernecke Lagerhaus BB ein Zwischenhändler sei. Daher sei kein Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG eingehalten wurden, sei der…
…im Wesentlichen darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass es sich beim A um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1 Z…
…Wesentlichen darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass es sich beim Bauernladen A um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1 Z…
…Wesentlichen darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass es sich beim Bauernladen D um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1 Z…
…Wesentlichen darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass es sich beim Bauernladen A um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1 Z…
…darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass es sich bei der Bauernecke Lagerhaus A um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen der Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1…
…der C und bei der D um Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Die Bf habe den unter Abfindung hergestellten Alkohol nicht an den Letztverbraucher, sondern an Zwischenhändler auf Kommissionsbasis zur Weiterveräußerung abgegeben und…
…zweifelsfrei zu erkennen, dass es sich bei der Bauernecke Lagerhaus A, Adresse2, um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1 Z. 3 AlkStG eingehalten…
…zweifelsfrei zu erkennen, dass es sich bei der Bauernecke Lagerhaus A, Adresse2, um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1 Z. 3 AlkStG eingehalten…
…darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass es sich bei der Bauernecke Lagerhaus A um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1…
…zu erkennen, dass es sich bei den Bauernecken des Lagerhauses A bzw. des Lagerhauses B um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1 Z…
…Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass die Bauernecke in der B, ein Zwischenhändler sei. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG eingehalten wurden, sei der Geldfluss zwischen den…
…darauf, aus der Rechnungslegung sei zweifelsfrei zu erkennen, dass es sich bei der Bauernecke Lagerhaus A um einen Zwischenhändler handle. Daher habe keine Direktverkauf bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Für die Beurteilung, ob die Verkehrsbeschränkungen des § 57 Abs. 1…