…Abs. 1 Z. 1 AlkStG vorlag, hatte dies vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtslage den Verlust des Rechts, unter Abfindung 300 Liter Alkohol herzustellen, zur Folge. Die Annahme der Bf., dass letztlich von einem Diebstahl des Brenngerätes auszugehen sei, stellt eine bloße Vermutung dar, die…
…Dezember 2002, GZ. 600/04162/2/2002, betreffend Feststellung des Verlustes des Rechtes zur Erzeugung von 300 Liter Alkohol entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291…
…Juni 2011, Zl. 920000/1920/2011, betreffend Feststellung des Verlustes des Rechtes zur Erzeugung von 300 Liter Alkohol unter Abfindung (§ 111 Abs. 1 AlkStG) entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt…
…an die Berufungsbehörde I Instanz beantragt. Gemäß § 65 iVm § 111 AlkStG steht dem Bf. bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung eine jährliche Erzeugungsmenge von 300 Liter Alkohol (300 l A) zu. Nach § 65 Abs. 2 AlkStG kann der Abfindungsberechtigte über die jährliche Erzeugungsmenge hinaus…
…nach § 61 AlkStG aufgehoben, weil beim Bf. die Voraussetzungen für die Herstellung von Alkohol unter Abfindung nicht vorlagen. § 111 Abs. 1 AlkStG legt den Kreis der Berechtigten fest, welche 300 Liter Alkohol unter Abfindung herstellen dürfen. Dies sind demnach alle diejenigen, die am 31. Dezember…
…brachte vor, mangels Angaben habe keine Alkoholmenge errechnet werden können. In Verschlussbrennereien dürfe nur eine Mindestmenge an Maische von 300 Liter verarbeitet werden. Die Verarbeitung von 80 Liter Kürbismaische sei als Experiment zu sehen, daher stelle die Abweisung des Antrages eine Diskriminierung innovativer Kleinstlandwirte dar…
…brachte vor, mangels Angaben habe keine Alkoholmenge errechnet werden können. In Verschlussbrennereien dürfe nur eine Mindestmenge an Maische von 300 Liter verarbeitet werden. Die Verarbeitung von 80 Liter Kürbismaische sei als Experiment zu sehen, daher stelle die Abweisung des Antrages eine Diskriminierung innovativer Kleinstlandwirte dar…
…in Anwesenheit des Vertreters Mag. Oberleitner eine neuerliche Mengenfeststellung durchgeführt und dabei die ursprünglich festgestellte Menge an alkoholischen Produkten auf 4.299,76 Liter Branntwein verschiedener Sorten in 46 Gebinden reduziert. Das detaillierte Ergebnis dieser Mengenfeststellung ist den Anhängen 1 und 2 des Abgabenbescheides des…
…Arten Apfel, Birne und Zwetschke zu sein, sein einfaches Brenngerät als ein solches mit einem Füllraum von 150 Liter und einer Konstante von 2,3 beschrieben, Angaben zur beantragten Alkoholherstellung gemacht und die Brenndauer bzw. die anfallende Steuer selbst berechnet. Mit Abfindungsanmeldung Nr. 2345 vom…
…Arten Apfel, Birne und Zwetschke zu sein, sein einfaches Brenngerät als ein solches mit einem Füllraum von 150 Liter und einer Konstante von 2,3 beschrieben, Angaben zur beantragten Alkoholherstellung gemacht und die Brenndauer bzw. die anfallende Steuer selbst berechnet. Mit Abfindungsanmeldung Nr. 2345 vom…
…25 Liter (gestrichen mit 1. Dezember 2008; fällt unter die Freigrenze für "andere Waren") Arzneimittel sind in der dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge abgabenfrei (siehe aber Arbeitsrichtlinie VB-0230). Andere Waren als die zuvor Genannten sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro…
…Wein; 2 Liter Bier; Andere Waren deren Gesamtwert 40 Euro nicht übersteigen. Außerdem ist die Unterscheidung zwischen Lebensmitteln, nichtalkoholischen Getränken und anderen Waren weggefallen (siehe BGBl. I Nr. 117/2016, Artikel 4 Z 1 lit. e). Die Freimengen für Tabakwaren, Alkohol und alkoholische Getränke, nicht…
…bis 28.4.2008 fahrlässig eine Verkürzung von Abgaben dadurch bewirkte, dass sie anlässlich der Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus Deutschland, nämlich 456,20 Liter Alkoholika und 128 Liter Zwischenerzeugnissen, diese unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht vorschriftswidrig in das Steuergebiet der Republik…
…dass ca. 150 Vorstellungen mit durchschnittlich zwei Künstlern stattfinden. Wenn man davon ausgeht, dass jeder Künstler einen Liter Bier konsumiert, ergibt das 300 Liter. Das entspricht einer Menge von 6 Fässern Bier im Jahr. Der Kostenpunkt je Fass beträgt ATS 903,74 bzw. ATS 950…
…das Verfahren der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher…
…das Verfahren der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher…
…das Verfahren der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher…
…das Verfahren der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher…
…das Verfahren der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher…
…das Verfahren der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher…